Reichsbürgerbrief

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Reichsbürgerbrief hieß die Urkunde, durch deren Verleihung gemäß § 2 Absatz 2 des Reichsbürgergesetzes vom 15. September 1935 das Reichsbürgerrecht erworben wurde. Nähere Vorschriften über Form und Inhalt des Reichsbürgerbriefes und die Art seiner Verleihung waren jedenfalls bis 1943 nicht ergangen.[1]

Siehe auch

Fußnoten

  1. Siehe Wilhelm Stuckart / Harry v. Rosen-v. Hoewel / Rolf Schiedermair: Der Staatsaufbau des Deutschen Reichs in systematischer Darstellung (Neues Staatsrecht III), Verlag W. Kohlhammer, Leipzig 1943 [174 S.], S. 55–58