Reichssiegel

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Großes Reichssiegel

Das Reichssiegel war ein Dienstsiegel zur Beurkundung und Anfertigung behördlicher Schriftstücke. Nach Erlaß vom 16. März 1937 war das Große Reichssiegel ein Prägersiegel; nur zu verwenden bei feierlichen Beurkundungen, zum Beispiel Ausfertigung von Gesetzen und Bestallungen und nur von obersten Reichsbehörden oder Reichsstatthaltern, auch bei Ausfertigung von Urteilen oder Beschlüssen der obersten Gerichte, zum Beispiel des Reichsgerichts und des Volksgerichtshofes.

Das Kleine Reichssiegel wurde als Prägesiegel, Farbsiegel oder Siegelmarke verwendet und von staatlichen Verwaltungsstellen, Leitern öffentlicher Schulen und Hochschulen und besonders ermächtigten Urkundenpersonen geführt.[1]

Fußnoten

  1. Meyers Lexikon, Band 9, Bibliographisches Institut AG., Leipzig, 8. Auflage 1942