Deutsche Reparationen nach dem Ersten Weltkrieg

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Plakat aus der Zeit der Weimarer Republik, das sich gegen die wahnwitzigen Reparationsforderungen der Sieger wandte

Unter Deutsche Reparationen nach dem Ersten Weltkrieg versteht man die dem Deutschen Reich durch das Versailler Diktat von 1919 auferlegten und mit der „These der Kriegsschuld“ begründeten Entschädigungen, die im deutschen Volk seit etwa 1924 als „Tribute“ bezeichnet wurden.

„Als Reparationsschuld waren dem Reich im Jahre 1921 31,4 Milliarden Dollar (132 Milliarden Goldmark) zudiktiert worden. Diese utopische Summe sollte Deutschland bezahlen, weil der in seinem Deutschenhaß maßlose französische Ministerpräsident Raymond Poincaré außer den eigentlichen Reparationen auch Frankreichs Kriegskosten und sogar Pensionen bezahlt wissen wollte.“[1]

Art

Reparationen wurden nicht nur in Geld-, sondern auch in Sachwerten geleistet. So wurde ein Großteil der deutschen Kohleproduktion von Frankreich gestohlen, eine Vielzahl deutscher Schiffe wurden durch England geraubt – mit dabei die gesamte deutsche Walfangflotte. Aber auch unentgeltliche Sklavenarbeit wurde eingefordert, wie z. B. zum Straßen- und Brückenbau in den Siegerstaaten. Das Material dafür hatte selbstverständlich ebenfalls Deutschland zu stellen.

Abtretung von Reichsgebiet

13 Prozent des Reichsgebiets mußten abgetreten werden.

Summe

Das Versailler Diktat legte selbst die Endsumme der Reparationen nicht fest, sondern überließ das der Reparationskommmission in Paris, sah jedoch eine Reihe von Sachlieferungen (wie Maschinen, Schiffe, Vieh, Kohlen u. a.) zur Abdeckung vor. Auf vielen Reparationskonferenzen von 1920 bis 1922 vertrat vor allem die französiche Regierung rücksichtslos ihre für die deutsche Leistungsfähigkeit völlig unmöglich zu erfüllenden Ansprüche. Die „Pariser Beschlüsse“ vom Januar 1921, welche insgesamt 226 Milliarden Goldmark forderten, wurden von Reichsaußenminister Walter Simons abgelehnt, das „Londoner Ultimatum“ vom 4. Mai 1921, das insgesamt 132 Milliarden Goldmark forderte, wurde unter stärkstem Druck der Feindbundmächte von Reichskanzler Joseph Wirth angenommen.

„Deutschland wurde gezwungen, 137 Milliarden Goldmark ‚Wiedergutmachung‘ zu bezahlen. Diese Forderungen waren das Vierfache des damaligen Goldbestandes der Welt. Sie waren das Vierunddreißigfache der Kontributionen von 1871, die Frankreich zahlen sollte, nachdem dieses Deutschland überfallen hatte.“ — Josef A. Kofler[2]

Erfüllungspolitik

Trotz der deutschen Erfüllungspolitik besetzte Frankreich unter der Regierung Poincare im Jahre 1923 das Ruhrgebiet, um ein zusätzliches Pfand für die französischen Reparationsansprüche zu haben.

Dawes-Plan

Unter englisch-nordamerikanischer Leitung kam im August 1924 der Dawes-Plan zustande. Er vermied wiederum die Angabe einer Endsumme und bestimmte als regelmäßige deutsche Jahreszahlung – abgesehen von den vier ersten Jahren – die ebenfalls viel zu hohe Summe von 2,5 Milliarden Goldmark. Als Pfand stellte er die Reichsbank und die neu gegründete Deutsche-Reichsbahn-Gesellschaft unter ausländische Überwachung und setzte dazu einen nordamerikanischen Generalbevollmächtigten in Berlin ein. Nur mittels großen Auslandsanleihen konnten die ersten Zahlungen des Dawes-Plans erfüllt werden.

Weiterer Verlauf

An seine Stelle trat 1929/30 der Young-Plan. Dieser war für das Deutsche Reich ebensowenig tragbar, was auch die Siegermächte aufgrund der Weltwirtschaftskrise mit den schweren Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft anerkannten, und so kam es nach dem „Hoover-Moratorium“ von 1931 zum Lausaner Abkommen vom 9. Juli 1932, mit dem der Young-Plan revidiert wurde. Die Reparationen waren wirtschaftlich unsinnig und hatten das Volk verarmen lassen. Mit Rückhalt der NSDAP forderte die damalige Reichsregierung dann die Streichung der Reparationen.

Heute

Am 3. Oktober 2010 zahlte das nach 1945 installierte Regime des Besatzungskonstrukts die – im Bundeshaushalt 2010 unter „Bereinigte Auslandsschulden (Londoner Schuldenabkommen)“ aufgeführte – letzte Rate der Reparationszahlungen für den Ersten Weltkrieg in Höhe von 69,9 Millionen Euro.[3] Bis etwa 1983 zahlte die Bundesrepublik 14 Mrd. DM.

Literatur

Verweise

Fußnoten