Staatenbund
Ein Staatenbund, auch Staatenbündnis, bezeichnet einen organisatorischen Zusammenschluß von mehreren Staaten zum Zwecke der gegenseitigen Unterstützung in vielerlei Hinsicht, üblicherweise einschließlich militärischer Zusammenarbeit. Staatenbündnisse wurden in der Geschichte häufig zur Abwendung militärischer Bedrohungen vereinbart, um mögliche Kriegsgegner durch gemeinsames Auftreten der Bündnispartner abzuschrecken. Wie es z. B. beim Studium der Vorgeschichte des Ersten Weltkrieges ersichtlich wird, gab es auch den umgekehrten Fall; d. h., es wurden gezielt Staatenbündnisse geschlossen, welche der Auslösung einer militärischen Eskalation dienlich waren.
Im Gegensatz zum meist vorübergehend vereinbarten Nichtangriffspakt ist ein Staatenbund als dauerhaftes Bündnis gedacht.
Es gibt freiwillig oder unfreiwillig, d. h. zwangsweise zustandegekommene Staatenbündnisse. Ein Beispiel für einen zwangsweise formierten Staatenbund der Nachkriegszeit ist die Europäische Union.
Gemäß Definition im Juristischen Wörterbuch (Gerhard Köbler) behalten die Mitglieder im Staatenbund die volle Souveränität, bilden keinen neuen Staat und stellen nur einen völkerrechtlichen Verein mit festgelegten gemeinsamen Organisationen dar.[1]
Inhaltsverzeichnis
Beispiele von Staatenbündnissen
bis zum Zweiten Dreißigjährigen Krieg
- Deutscher Bund
- Dreibund
- Zweibund
- Entente Cordiale
- Triple Entente
- Mittelmächte
- Völkerbund
- Achsenmächte