Staatsanleihe

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Staatsanleihen sind Staatsschulden in Form verzinslicher Wertpapiere, die durch Körperschaften eines Staatsgebietes ausgegeben werden. In der Bundesrepublik Deutschland können sowohl der Bund als auch die Länder diese Anleihen herausgeben.

Der Zweck von Staatsanleihen ist, daß der Staat von den Käufern der Anleihe Kapital aufnehmen kann (d. h. Schulden aufnimmt), um das Geld dann zur Tilgung z. B. anderer, fälliger Staatsschulden oder auch für neue Investitionen nutzen zu können. Im Gegenzug müssen die Staaten Zinsen auf ihre Staatsanleihen zahlen. Staaten, die eine höhere Schuldenlast tragen und damit eine tiefere Bonitätsnote[1] haben, müssen jedoch höhere Zinsen entrichten.

Siehe auch

Fußnoten

  1. Bonität bezeichnet die Fähigkeit eines Schuldners, seine Schulden vollständig und fristgerecht zurückzuzahlen.