Vertrag von Maastricht

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Der Vertrag von Maastricht (auch Maastrichter Vertrag) ist ein gegen den Willen der europäischen Staatsvölker abgeschlossener Vertrag der EU, der formal einem völkerrechtlichen Vertrag entspricht; faktisch ist er ein Dokument in der Tradition der Pax Americana und somit ein weiteres gegen das Deutsche Reich und damit gegen das Deutsche Volk gerichtetes Diktat. Die Unterzeichnung des Vertrages von Maastricht wurde auf Druck von Frankreich und Großbritannien zur Bedingung der deutschen Teilvereinigung erhoben und ist somit ein Diktat der Siegermächte gegen das Deutsche Volk.[1]

Inhalt

In dem Vertrag wird ein Ausbau der Sicherheits- und Außenpolitik sowie die Angleichung der Rechtsmaßstäbe innerhalb der EU vereinbart. Aufgrund der weitreichenden Kompetenzabtretungen wurde in der BRD eine Verfassungsklage[2] gegen diesen Vertrag eingereicht. Obwohl das Bundesverfassungsgericht seinem juristischen Vasallendienst für die BRD-Politiker nachgekommen ist und den Vertrag für „verfassungskonform“ erklärte, wurden dennoch klare Vorgaben an die BRD-Politiker ausgegeben:

  • “Die Europäische Union besteht aus europäischen Staatsvölkern, nicht aus einem europäischen Staatsvolk”.[3]
  • “Die Bundesrepublik Deutschland unterwirft sich mit der Ratifikation des Unions-Vertrags nicht einem unüberschaubaren, in seinem Selbstlauf nicht mehr steuerbaren Automatismus zu einer Währungsunion; der Vertrag eröffnet den Weg zu einer stufenweisen weiteren Integration der europäischen Rechtsgemeinschaft, der in jedem weiteren Schritt entweder von gegenwärtig für das Parlament voraussehbaren Voraussetzungen oder aber von einer weiteren, parlamentarisch zu beeinflussenden Zustimmung der Bundesregierung abhängt”.[4]
  • “Der Austritt aus der Gemeinschaftswährung Euro ist bei Verletzung der Stabilitätskriterien als Ultima ratio ohne weiteres möglich”.[5].

Wesentliche Inhalte des sogenannten Maastricht-Urteils werden, wie viele andere auch, von den BRD-Politikern ignoriert; gleichzeitig decken BRD-Juristen diese Rechtsbrüche.

Pfeil 2 siehe auch.pngSiehe auch: EU-Konvergenzkriterien
Pfeil 2 siehe auch.pngSiehe auch: AEU-Vertrag

Zitat

  • „Seit September 1992, als wir den Fehler begangen haben, Maastricht zuzustimmen, hat sich ein neues Gefühl im Lande breitgemacht: Das Gefühl, daß die Politiker nichts bewirken können, daß sie keine wirkliche Kontrolle über das Geschehen haben und immer weniger haben werden. Die unerbittliche Zwangsläufigkeit der Wirtschaft läßt Frankreich langsam ins Lager der mittleren bis armen Länder kippen. Was die Öffentlichkeit unter diesen Umständen für die Politiker empfindet, ist natürlich Verachtung. Die Politiker spüren das und verachten sich selber. Wir wohnen einem betrügerischen, ungesunden, unheilvollen Spiel bei.“Michel Houellebecq[6]

Literatur

  • Michael Th. Sprenger-Menzel, Maastricht – Quo vadis Europa? Die europäische Vereinigung und der Vertrag von Maastricht, Pro Fide Catholica, Durach 1993, ISBN 3-929170-30-2

Verweise

Fußnoten

  1. Dem Deutschen Volk wird in Tradition der Atlantik-Charta das Selbstbestimmungsrecht entzogen.
  2. Die BRD hat keine Verfassung und kann als Besatzerkonstrukt keine Verfassung haben. Diese Begriffsumwertung ist Teil der Täuschung des Deutschen Volkes.
  3. BVerfG 89, 155, Leitsatz 8
  4. a.a.O, 9c
  5. Der Vertrag setzt langfristige Vorgaben, die das Stabilitätsziel zum Maßstab der Währungsunion machen, die durch institutionelle Vorkehrungen die Verwirklichung dieses Ziels sicherzustellen suchen und letztlich - als ultima ratio - beim Scheitern der Stabilitätsgemeinschaft auch einer Lösung aus der Gemeinschaft nicht entgegenstehen, a.a.O., 147.
  6. Michel Houellebecq: Die Welt als Supermarkt. Interventionen. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek bei Hamburg 2001, ISBN 3-499-22849-1 [Erste deutsche Ausgabe: Köln, DuMont 1999], S. 87