Hahndorff, Viktor

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Viktor Theodor Wilhelm Hahndorff (Lebensrune.png 20. Februar 1858; Todesrune.png 5. Oktober 1935) war ein deutscher Offizier der Preußischen Armee und des Kaiserlichen Heeres, zuletzt Generalleutnant, ab dem 16. November 1916 General-Quartiermeister II der Obersten Heeresleitung im Großen Hauptquartier (als Ablösung für Adolf Wild von Hohenborn) und somit de facto Stellvertreter des Chefs des Generalstabes Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg.

Generalleutnant Viktor Hahndorff

Werdegang (Auszug)

Wirken und Aufgabengebiet

Besetztes Belgien

Die Ernennung der Richter und Staatsanwälte in Flandern und Wallonien erfolgte durch den Generalgouverneur für das „Kaiserlich deutsche General-Gouvernement Belgien“ Generaloberst Ludwig von Falkenhausen, im Etappengebiet durch den Generalquartiermeister Generalleutnant Hahndorff.

Kurland-Besiedlung

„Der Volkswohlstand besteht nicht in einer kleinen Zahl von Großkapitalisten, sondern in einer möglichst großen Zahl leistungsfähiger selbständiger heimfester und hennfroher Staatsbürger, die dem Staate das liefern, was er in allererster Linie braucht: Menschen gesund an Leib und Seele. Ein solch Geschlecht von Siedlern läßt sich nur begründen, wenn die Spekulation fern gehalten wird. Durch die zielbewußte Handhabung der vom Generalquartiermeister und vom Oberbefehlshaber Ost erlassenen Verordnungen sind die gemeinschädlichen Gefahren der Bodenpreissteigerungen zu bannen und einer gesunden Besiedlung des Landes die Wege frei zu halten.
Die vom gleichen Tage datierte Verordnung des Generalquartiermeisters Hahndorff über diese Landabgabe und Siedelung in Kurland verpflichtet jeden kurländischen Rittergutsbesitzer, dessen Gesamtgrundbesitz eine Größe von 1000 Hofstellen = 360 Hektar erreicht, an die Landgesellschaft Kurland als Trägerin des Ansiedelungsunternehmens 1/3 seines Gesamt-Areals, und zwar für Zwecke der Besiedelung geeignetes Land, im Wege des Kaufvertrages zu überlassen. Der Erwerbspreis für die Landgesellschaft Kurland hat dem Friedenspreis des Jahres 1914 zu entsprechen. Die Verpflichtung ist zunächst in dem Umfange zu erfüllen, daß jedes beteiligte Gut 25 v. H. seiner Pflicht an die Landgesellschaft Kurland verkauft. Die restlichen 8 1/3 v. H. sollen nach Möglichkeit freihändig zum Friedenspreis des Jahict 1914 durch die Landgesellschaft Kurland erworben werden. Die Verordnung gilt auch für die im Herzogtum Kurland gelegenen Fideikommisse.“[1]

Wohlfahrtseinrichtungen

„[...] Dazu kam, daß immer mehr die Erkenntnis dämmerte, wie stark das Wirtschaftsleben der Heimat durch den Krieg umgewandelt wurde. Die einen warfen sich da mit Eifer auf das Studium ihrer Fachliteratur, um nicht allzu stark in Rückstand zu kommen, wenn nach Kriegsende der Kampf ums Dasein wieder beginnen würde; und Bücher wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Charakters konnten gar nicht genug an die Front geschafft werden.
Die anderen zermürbten sich in Sorge um die Lage ihrer Familien daheim, um ihre verlassenen Geschäfte, wußten sich keinen Rat und fielen darum leicht der Meinung zum Opfer, die Politik könne einen Ausweg schaffen. Nur in den seltensten Fällen war der eigene Kompagnieführer in der Lage, ihnen ein sicherer Mentor zu sein; an die Rechtsberatungsstellen, die bei jeder Truppe eingerichtet waren, wagte man sich nicht zu wenden – sie waren den meisten fremd. Da hatten sie größeres Vertrauen zu jenen nicht beförderten gebildeteren Kameraden, die dadurch einen großen und – wie gesagt – oft unheilvollen Einfluß innerhalb ihrer Truppe erlangten. So wurde die Scheidewand zwischen Offizieren und Mannschaften immer höher, besonders natürlich in der Etappe, wo das starke Bindeglied der Hochachtung wegen persönlicher Tapferkeit weniger vorhanden war, zumal das Eiserne Kreuz auch nicht mehr immer das äußere Zeichen ehrenvoll bestandenen Kampfes war.
Die Wohlfahrtseinrichtungen wurden in diesem Jahr wohl weiter ausgebaut; aber es war eine gewisse Müdigkeit eingetreten und vielerorts eine Planlosigkeit oder ein Bureaukratismus, der die Seele der Wohlfahrtseinrichtung, die Nächstenliebe, erstickte oder jene gar zu einträglichen Erwerbsquellen herabwürdigte. Vor allem fehlte es an der Möglichkeit, dort, wo demnächst stärkere Truppenansammlungen zu erwarten und wo sie deshalb am nötigsten waren, solche Wohlfahrtseinrichtungen von langer Hand vorzubereiten.
Da schuf der Generalquartiermeister, General-Leutnant Hahndorff, im Spätsommer 1917 an der Ost- und Westfront je eine Stelle, ‚die Anregungen gibt und vermittelt und durch dauernde persönliche Fühlungnahme mit den Armeebehörden darauf hinwirkt, daß die bereits geschaffenen und noch zu treffenden Maßnahmen und Einrichtungen für die Anregung der Truppen im Felde der Front und der Etappe möglichst gleichmäßig zugute kommen‘.
Es entstanden hierdurch Zentralstellen, die bisher immer gefehlt hatten und die schmerzlich vermißt waren. Jetzt kamen sie zu einer Zeit, wo die Hindernisse fast nicht mehr zu übersteigen waren und wo vor allem die Arbeitskräfte und das Material fehlten, um vollgültige Einrichtungen zu schaffen. Auch war an der Ostfront, im Balkan und im Orient wegen der Belastung der Eisenbahnen bei den gewaltigen Entfernungen etwas Ersprießliches zu leisten so gut wie unmöglich geworden, so dringend gerade dort das Bedürfnis war. Die dortige Zentralstelle ging deshalb auch nach kurzer Zeit wieder ein. Im Westen dagegen war es noch gelungen, verhältnismäßig große Erfolge zu erzielen.
Die Westfront bekam damals, im Herbst 1917, eine immer größere Bedeutung für den Krieg. Das äußerte sich auch in der immer stärkeren Truppenanhäufung und, damit verbunden, in den immer geringer werdenden Bedingungen des notwendigsten Behagens. Da reichten die bestehenden Wohlfahrtseinrichtungen bei weitem nicht mehr aus. Es fehlte auch der Anstoß, neue zu schaffen; und die vorhandenen waren verzettelt und meist nur weit hinter der Front zu finden. Die zum Teil sehr erheblichen Einnahmen wurden von den örtlichen Truppenbehörden nach Gutdünken verwendet. So konnten sie in größeren Städten geradezu üppig ausgestattet werden; in kleinen Orten, Lagern und nahe der Front fehlten dagegen die Geldmittel, solche zu errichten oder zu erweitern. Durch die Schaffung einer Zentralstelle wurden die Truppenteile auf die Wichtigkeit derartiger Einrichtungen aufmerksam gemacht; sie sahen einen Rückhalt im Generalquartiermeister; und durch die Verfügung, daß alle aus Feldbuchhandlungen, Kinos und Soldatenheimen und sonstigen Einrichtungen kommenden Einnahmen, die sich auf viele Millionen bezifferten, restlos der Schaffung neuer Wohlfahrtseinrichtungen dienen sollten, waren die Armeen in der Lage, sich ihrer Pflege eindringlicher zu widmen.
Während beispielsweise am 1. September 1917 an der Westfront 320 Soldatenheime bestanden, andere Einrichtungen in ähnlichem Verhältnis, konnten am 1. Dezember gemeldet werden:
– Soldatenheime 1043,
– Leseräume 876,
– Leihbüchereien 717,
– Feldbuchhandlungen 449,
– Theater und Vortragsräume 378,
– Kinos 326,
– Rechtsauskunftsstellen über 500.
Diese Zahlen stiegen dann bis zum Herbst 1918 auf beinahe das Doppelte.
Der Umsatz der gesamten Wohlfahrtseinrichtungen der Westfront in diesem letzten Jahre konnte überschlägig auf 180 Millionen Mark (Goldmark!) beziffert werden, wovon der Gewinn den Frontsoldaten zugute kam. Zur Einrichtung von Offizierkasinos usw. durften diese Gelder nicht verwendet werden. Außerdem hatte bis in die letzte Zeit hinein die Heimat nicht nachgelassen, auch mit finanziellen Opfern die Wohlfahrtseinrichtungen zu verbessern.“[2]

Auszeichnungen (Auszug)

Fußnoten

  1. „Stafettenblatt“, Kriegszeitung der 4. Armee, 1918
  2. Der Weltkampf um Ehre und Recht – Die Erforschung des Krieges in seiner wahren Begebenheit, auf amtlichen Urkunden und Akten beruhend in 10 Bänden, Bd. 8: Die Organisationen der Kriegführung, Dritter Teil: Die Organisationen für das geistige Leben im Heere, Kapitel 7: Fürsorge für das geistige Leben im Heere, Wohlfahrtseinrichtungen usw. von Professor Melchior von Hugo, Hauptmann a. D.