Vorratsdatenspeicherung

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Vorratsdatenspeicherung (VDS) bezeichnet die Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne daß ein Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren bestehen. Die Daten von Telefonverbindungen aller Bundesbürger und die Daten von Weltnetzverbindungen wurden vom 1. Januar 2008 aus anlaßlos jeweils sechs Monate lang gespeichert. Protokolliert wurden damit, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Post in Verbindung gestanden hat.

Erläuterung

Am 2. März 2010 hat das Grundgesetzgericht der BRD das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG für nicht grundgesetzkonform erklärt und den sofortigen Stopp der Speicherung von Daten und ihre Löschung angeordnet.[1][2][3]

Grundsätzlich ist die Vorratsdatenspeicherung aber nach dem Urteil der Verfassungsrichter zulässig. In der Entscheidung haben sie detailliert dargelegt, unter welchen Voraussetzungen eine gesetzliche Neuregelung geschaffen werden kann. Verkehrsdaten, die beim Telefonieren entstehen und die zu Abrechnungszwecken gebraucht werden, diese Daten dürften nach wie vor befristet gespeichert und in bestimmten Fällen der „Strafverfolgung“ verwertet werden. Durch die Europäische Union ist die Bundesrepublik auch (weiterhin) prinzipiell zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet.

Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Vorstufe der Telekommunikationsüberwachung. Die auf Vorrat zu speichernden Daten erlauben weitgehende Analysen persönlicher sozialer Netzwerke. Mit Hilfe der auf Vorrat zu speichernden Daten läßt sich – ohne daß auf Kommunikationsinhalte zugegriffen wird – das Kommunikationsverhalten jedes Teilnehmers analysieren, was einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt.

„Das Urteil ordnet zwar an, die bisher gespeicherten Daten zu löschen, lässt aber die Speicherung und Weitergabe der Daten für die Zukunft umfassend zu. Auf der Basis der im Urteil geschilderten Gefahren hätte die Speicherung aber generell verboten werden müssen. Das haben sich die Richter jedoch nicht getraut, weil es sonst einen Rechtskrieg mit der Europäischen Union gegeben hätte. Den versucht Karlsruhe zu vermeiden.“ [4]

Am 15. April 2015 setzte Thomas de Maizière gemeinsam mit Heiko Maas die Vorratsdatenspeicherung in der BRD um.[5]

Kritik

Kritiker betrachten die Bezeichnung „Stasi 2.0“ für die Speicherung als unangemessene Überspitzung und unzulässige Verharmlosung des Ursprungsbegriffs Stasi, auch im Hinblick auf deren Opfer.

Andere Kritiker sehen die Kritik zu sehr auf einzelne Politiker fixiert. Dabei würde die der Politik zugrunde liegende Kontrollmentalität in der Gesellschaft nicht berücksichtigt werden. Demnach gebe es nicht nur die Interessen des Staates nach Kontrolle, sondern auch eine Blockwart“-Mentalität innerhalb der Gesellschaft. Geraten wird, die Gründe für diese Mentalität näher zu analysieren: „Wer in der Zeitung über seine Nachbarn lesen will, was sie für sexuelle Gepflogenheiten haben oder wie gemeinschaftsfeindlich sie sich der unkorrekten Mülltrennung schuldig machen, der hat wenig Skrupel, was einen starken, schützenden Staat angeht.“ Zu einer kritischen Betrachtung gehöre auch die Frage, welche Maßnahmen besonders wenig Beachtung in der Gesellschaft erfahren, zum Beispiel bei der geräuschlosen „Erweiterung des kleinen Bundesgrenzschutzes zur riesigen Bundespolizei“. Angesprochen wird dabei die Mentalität in der Gesellschaft gegenüber „Fremden“ und „Minderheiten“ wie Einwanderern.

Wolfgang Schäuble erläuterte seinen Unmut über die Schäublone in einem Interview mit der Taz:

Die Gleichsetzung meiner Person mit der Stasi ist eine Beleidigung.

Zitate

  • „Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe.“[6]Dieter Wiefelspütz, SPD-Bundestagsabgeordneter

Befürworter der Vorratsdatenspeicherung

Filmbeitrag

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„TVBerlin“ am 7.12. 2008 zum Thema

Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. heise online: Bundesverfassungsgericht legt Hürde für künftige Vorratsdatenspeicherung hoch (2. März 2010)
  2. Golem: Verfassungsgericht kassiert Vorratsdatenspeicherung (2. März 2010)
  3. SearchSecurity.de: Bundesregierung muss Gesetz nachbessern, Vorratsdaten werden gelöscht (2. März 2010)
  4. vgl. Süddeutsche Zeitung, 03. März 2010
  5. Demnach sollen alle IP-Adressen und Verbindungsdaten in der BRD bis zu zehn Wochen gespeichert werden. Standortinformationen sollen bis zu vier Wochen hinterlegt werden. Bundesinnenminister Thomas de Maizière bezeichnete die Leitlinien als „guten und klugen Kompromiß“. Das Bundesgericht hatte eine weitergehende Vorratsdatenspeicherung bereits 2010 gekippt.
  6. http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_dieter_wiefelspuetz-650-5785--f78879.html#frage78879