Zitiergebot

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Das Zitiergebot des Grundgesetzes für die BRD ist die Pflicht des Gesetzgebers (Ius cogens), bei Gestaltung eines Gesetzes, welches eine Einschränkung der Grundrechte zur Folge hat, im entsprechenden Gesetzestext das durch das Gesetz eingeschränkte Grundrecht zu nennen (Art. 19 Abs. 1, S 2; Art. 80, Abs. 1, S. 3 Grundgesetz). Bei einem Verstoß gegen das Zitiergebot ist ein BRD-Gesetz verfassungswidrig[1] und somit nichtig (§ 78 BVerfGG). Das Zitiergebot war ursprünglich als Schutzmaßnahme gegen voreilige und willkürliche Maßnahmen des Gesetzgebers zur Einschränkung der Grundrechte gedacht. Das Bundesverfassungsgericht schreitet allerdings nicht ein, wenn eine BRD-Regierung das Zitiergebot missachtet, sondern deckt jedweden Rechtsbruch der BRD, da es als oberstes Gerichtsorgan der Fremdherrschaft nur den Bestand der BRD sicherzustellen hat[2]. Den ursprünglich provisorischen Charakter des Grundgesetzes erkennt man auch daran, daß Einschränkungen der Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit vom Zitiergebot nicht betroffen sind[3].

Verweise

Fußnoten

  1. Dieser Begriff ist irreführend, da das Grundgesetz keine Verfassung ist. Das Verfassungsgebot ist nach wie vor in Art. 146 Grundgesetz festgeschrieben.
  2. Das Bundesverfassungsgericht kann nur im Rahmen des ihm durch die Fremdherrschaft zugewiesenen Rahmen tätig werden. Es hat daher z.B. keinerlei Befugnisse, über völkerrechtliche Fragen wie dem deutsch-polnischen Grenzvertrag von 1990 Entscheidungen zu treffen, die eine Gebietsabtretung der deutschen Ostgebiete an Polen bestätigen. Die dort tätigen Juristen handeln somit lediglich als willfährige Handlanger des völkerrechtswidrigen BRD-Regimes und haben weder moralische noch juristische Kompetenz.
  3. Als 1949 das Grundgesetz Rechtskraft erlangte mussten die Besatzer noch mit dem offenen Widerstand der Deutschen Volksgemeinschaft rechnen. Daher sind diese Maßnahmen nachvollziehbar. In souveränen Staaten mit Verfassung wie den VSA ist die Pressefreiheit unantastbar. Sie ist dort allerdings weitgehend in jüdischer Hand und wird offen zur Hetze gegen andere Völker mißbraucht.