Alles für Deutschland
„Alles für Deutschland“ (sich) zu wünschen, zu erhoffen, anzustreben oder geben zu wollen, ist als Redewendung in der Auslegung von BRD-Strafvorschriften (§ 86a StGB) strafbar. Die als Justiz auftretenden Stellen sehen eine historische Verbindung zur SA (Sturmabteilung) des Dritten Reiches. Diese Organisation haben die siegreichen Kriegsfeinde des letzten Weltkrieges gegen Deutschland verboten.
Inhaltsverzeichnis
Fall Krolzig
Ein Beispiel hierfür ereignete sich während einer Versammlung in Dortmund am 14. März 2005, als der nationale Aktivist Sascha Krolzig eine Rede hielt und sie mit dem Satz, man solle „alles für Deutschland [geben]“ beendete. Das Amtsgericht Hamm verurteilte ihn deswegen zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung.[1] Das Oberlandesgericht Hamm erhielt das Urteil aufrecht,[2] ebenso das Bundesverfassungsgericht.[3]
Fall Höcke
2024 klagte eine BRD-Staatsanwaltschaft Björn Höcke an, den Spitzenkandidaten der Alternative für Deutschland für die Landtagswahl im Freistaat Thüringen am 1. September 2024, unter dem Vorwurf der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen (§ 86a StGB). Das Landgericht Halle/Saale verurteilte ihn im Mai 2024 zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro (100 Tagessätze à 130 Euro) für die Parole „Alles für Deutschland“ bei einer Wahlkampfrede in Merseburg (Mai 2021).[4] Im Juli 2024 folgte ein zweites Urteil: 16.900 Euro (130 Tagessätze à 130 Euro) für eine Rede in Gera (Dezember 2023).[5]
Der Bundesgerichtshof bestätigte beide Verurteilungen im September 2025 als rechtskräftig und wies Höckes Revisionen zurück.[6] Die Gerichte gingen davon aus, Höcke habe die historische Verbindung zur SA gekannt. Die zeitliche Nähe der Verfahren vor der Thüringer Landtagswahl 2024 ließ Zweifel an politischer Neutralität aufkommen.
In Bezug auf den Ausdruck „Alles für Deutschland“ dürfte der sonst so oft zitierte durchschnittliche Bürger in der Regel keine direkte Gedankenverbindung mit der SA herstellen. Der ehemalige Verfassungsrechtsprofessor und Grundgesetzkommentator Rupert Scholz beurteilte den Prozess gegen Björn Höcke wegen des Wahlspruchs als lächerlich, auch er selbst habe nicht gewusst, dass der fragliche Slogan von der SA benutzt worden sei.
Während „Deutschland, Deutschland über alles!“ noch straffrei ist,[7] wird man wegen der Parole „Alles für Deutschland“ auch zukünftig bestraft werden können, obwohl dieses Motto ja eher ein persönliches Bekenntnis darstellt.
Hinter „Deutschland verrecke!“ hingegen stellten sich die höchsten Richter der BRD im Jahr 2000, indem sie diesen Hassfluch und diese Demonstrationsparole für rechtens erklärten.[8] Der Gesetzgebungsapparat rührte sich aufgrunddessen nicht.
Wahlsprüche anderer Länder
Der offizielle Wahlspruch Norwegens lautet: Alt for Norge („Alles für Norwegen“); der Wahlspruch des US-Bundesstaates Nevada: All for our country („Alles für unser Land“).