Apostasie im Islam

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Abtrünnige Mohammedaner auch in Deutschland verfolgt

Apostasie im Islam, häufig Ridda oder Irtidad genannt, bezeichnet die Abkehr vom Mohammedanismus. Sie ist nach mohammedanischem Recht, der Scharia, mit der Todesstrafe bedroht.

Die Bestrafung darf nur dann erfolgen, wenn ein Mohammedaner freiwillig und im vollen Bewußtsein – nicht wenn er geisteskrank ist, berauscht usw. – dem Mohammedanismus abschwört (das beinhaltet auch die Leugnung von Glaubensgrundsätzen) und trotz Aufforderung zur Rückkehr nicht wieder zum Mohammedanismus findet (allerdings geht dies nach Sure 4 Vers 137 des Korans nicht hervor).

Beispielsweise wurde im Jahre 2006 eine Fatwa unter der Leitung von Dr. Abdullah al-Faqih herausgegeben, die unmißverständlich klar machte, daß ein strafmündiger Mohammedaner mit dem Tod bestraft werden muß. Im genauen Wortlaut hieß es dabei:

Frage: „Muss ein vom Islam Abgefallener hingerichtet werden? Falls nein, wieso sagt man, dass das Image des Islam dadurch herabgesetzt wird?“

Antwort: „Es ist zweifellos so, dass der Prophet des Islam sagte: ‚Ein Moslem darf nur in drei Fällen getötet werden: 1. Wenn eine verheiratete Frau Ehebruch begeht oder 2. die Person ein Totschläger oder 3. eine von der Religion (Islam) Abgefallener ist, bzw. er eine (moslemische) Gruppe verlässt.‘“

„Anhand dieser und anderer Belege waren und sind sich die moslemischen Gelehrten einig, dass die Strafe für dem (vom Islam) Abgefallenen die Todesstrafe ist. Alle vier Rechtsschulen (des Islam) stimmen dieser Tatsache zu. Diese (Vorschrift) wird in der Überlieferung (den Aussagen Mohammeds) klar so ausgedrückt.“

Dabei haben die Rechtsschulen der Hanafiten und der Dschafariten die Ausnahme, daß Frauen, die vom Mohammedanismus abfallen, nicht zu töten, sondern in Haft zu nehmen und während dessen täglich zu peitschen sind – nach den Dschafariten zur Gebetszeit –, bis sie wieder zum Mohammedanismus kommen.[1]

Nach Sure 60, Vers 10 des Korans hat ein Ehemann vom Mohammedanismus abgefallene Ehefrauen zu verstoßen.

Heute findet die Tötung von abfälligen Mohammedanern meistens – gesetzlich – außerhalb der staatlichen Rechtsprechung statt und ist nur in wenigen Strafgesetzbüchern verankert – darunter der Sudan, Jemen, und der Iran. Konflikte können in Staaten entstehen, die die Scharia in der Verfassung haben (in diesem Falle kann die Apostasie z. B. als Hochverrat gedeutet werden).

Siehe auch

Verweise

  • Dr. Silvia Tellenbach, Freiburg im Breisgau: Die Apostasie im islamischen Recht. Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht, Köln, deutsche Fassung vom März 2006
  • Burkhardt Willimsky: Täuschung und Verrat, Journalistenwatch.com, 8. April 2015; der Autor war in Berlin Schulleiter, hauptamtlicher Stadtrat sowie Dozent für Politische Wissenschaft an einer Fachhochschule

Fußnoten

  1. Dr. Silvia Tellenbach: Die Apostasie im islamischen Recht. Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht, deutsche Fassung vom März 2006, S. 4.