Vetter und Base (Verwandtschaftsverhältnis)

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Das gebräuchliche westeuropäische Verwandtschaftssystem; vom „Ich“ aus die direkte Verwandtschaftslinie senkrecht, die Seitenlinie waagerecht verlaufend

Vetter und Base (aus dem Französischen Cousin oder Cousine, deutsche Schreibweise auch Kusine, allerdings nicht Kusin) bezeichnen in der deutschen Sprache die Söhne und Töchter von Onkel oder Tante, die Geschwister der Eltern. Sie sind Blutsverwandte, wenn auch in der Seitenlinie, nicht in direkter Linie. Kinder angeheirateter Onkel und Tanten aus einer früheren Verbindung sind keine Blutsverwandten und strenggenommen weder Vettern noch Basen. Eine alte Bezeichnung für Base ist Muhme.

Erläuterung

  • Vetter 1. Grades = Sohn einer Tante oder eines Onkels = Sohn des Bruders oder der Schwester eines Elternteils
  • Base oder Kusine 1. Grades = Tochter einer Tante oder eines Onkels
    • Mit einem/einer Vetter/Base ersten Grades ist man juristisch im vierten Grad verwandt (vgl. § 1589 S. 3 BGB)
  • Vetter und Basen 2.  Grades = Kinder von Tante oder Onkel 2.  Grades = Enkel von Geschwistern der Großeltern (zwei Generationen zurück)
  • Vetter und Basen 3.  Grades = Kinder von Tante oder Onkel 3.  Grades = Urenkel von Geschwistern der Urgroßeltern
    • Vetter und Basen 2. und 3. Grades werden umgangssprachlich, wenn auch fachlich falsch, als „Großcousin“ bzw. „Großvetter“ bezeichnet

Die Kinder von Vettern und Basen sind Neffen und Nichten eines zusätzlichen Grades: Der Sohn einer Base 1.  Grades ist ein Neffe 2.  Grades, die Tochter eines Vetters 2.  Grades ist eine Nichte 3.  Grades und so weiter. Neffen und Nichten 1.  Grades dagegen sind die Kinder von eigenen Geschwistern.

Onkel und Tante

Bevor Onkel (Oheim) und Tante im 18. Jahrhundert aus dem französischen in den deutschen Sprachgebrauch kamen, wurden für Bruder und Schwester des Vaters die Bezeichnungen Vetter und Base verwendet, welche später für deren Kinder benutzt wurden. Vetter und Base werden zuweilen noch (regional) für entferntere Verwandte verwendet.

Verwandtenheirat

Deutsches Eherecht

Bis Anfang des 19. Jahrhunderts war es insbesondere in Adelskreisen wegen der Knappheit des heiratsfähigen Angebotes innerhalb des deutschen Adels nicht verpönt, Vetter oder Base (vorwiegend ab dem 2. Grad) zu heiraten. Schon in den 1930er Jahren gab es jedoch ein starkes Umdenken, als wissenschaftlich bewiesen wurde, daß das Risiko einer Erbkrankheit oder Behinderung größer ist. Bei Heirat mit Vetter oder Base 1. Grades ist die Gefahr genetischer Mißbildungen zehnmal höher als bei nichtverwandten Eltern.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erlaubt Ehen zwischen Vettern und Basen aller Verwandtschaftsgrade – verboten sind nur Ehen zwischen Blutsverwandten gerader Linie (Elternteil → Kind, Großelternteil → Enkelkind) und zwischen Geschwistern.

„Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist.“§ 1307 Verwandtschaft

Katholische Kirche

Bis 1917 verbot die katholische Kirche Ehen bis einschließlich Vettern und Basen im 3. Grad, seitdem nur noch bis zum 1. Grad. Der Beischlaf mit einem solchen Blutsverwandten gilt als Blutschande, die Zeugung von Kindern als Inzucht.

Islamische Inzucht

In islamischen Ländern werden im Durchschnitt über 50 % der Ehen unter Verwandten geschlossen, wobei Zwangsheirat sich als probates Mittel bewährt hat.[1] In der Türkei wird die Häufigkeit von Verwandtenehen auf mindestens 20 bis 30 % geschätzt, im Oman liegt sie nach Auskunft des Direktors des Instituts für medizinische Genetik der Berliner Charité, Stefan Mundlos, aus dem Jahre 2011 bei über 60 Prozent.

„Am weitesten verbreitet sind Verwandtenehen in Ländern, in denen der Islam praktiziert wird. Mehr als die Hälfte der Ehen wird dort innerhalb einer Familie geschlossen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des australischen Centre for Comparative Genomics. Eine Gesamtübersicht für Deutschland gibt es nicht. Aber etwa jede vierte türkischstämmige Frau hierzulande ist mit einem Verwandten verheiratet, ergab 2010 eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.“ — Cigdem Akyol[2]

Während in manchen arabischen Ländern die Zahl der Verwandtenehen leicht sinkt, steigt sie in Ländern wie Jemen, Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten seit 2009 spürbar an.

BRD

In der BRD war 2010 nach einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung etwa jede vierte türkischstämmige Frau mit einem Verwandten verheiratet, bei anderen islamischen Nationalitäten geht man von jeder dritten, zuweilen jeder zweiten Ehe aus.

„Denn oft ist das Risiko einer Fehlbildung auch unter Cousin und Cousine höher als gedacht. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Vorfahren des Paares auch schon miteinander blutsverwandt waren. ‚Manche Familien heiraten seit Generationen nur untereinander‘, sagt [Yasemin] Yadigaroglu. Der Berliner Gynäkologe und Experte für Pränataldiagnostik Rolf Becker hat festgestellt, daß rund 8 Prozent der Kinder von behandelten Migrantinnen geistig oder körperlich behindert waren.“ — Janine Flocke[3]

Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. Serap Çileli: Eure Ehre – unser Leid, Norderstedt 2013
  2. Inzest: Cousin und Cousine als Eltern, Zeit Online, 23. Juli 2012
  3. Migranten: Verwandt, verlobt, verheiratet!, Zeit Online, 27. März 2007