Inzucht
Die Inzucht ist der in der Empfängnis endende Geschlechtsverkehr unter eng verwandten Lebewesen.
Inhaltsverzeichnis
Inzucht beim Menschen
Inzucht unter Menschen wird Inzest genannt und ist traditionell streng strafbar, weil hierdurch gezeugte Nachkommen generelle Schädigungen des Erbmaterials aufweisen. Entweder ist dies bei den Nachkommen in der Erscheinung (z. B. Mongolismus, abnormem Körperbau oder unbedingten Verhaltensschäden) erkennbar, oder diese Schädigung wird erst in den Nachfolgegenerationen sichtbar.
Der Geschlechtsverkehr von geschädigten Nachkommen ist strafbar, sofern diese von ihrer inzuchtbedingten Herkunft wußten.
Gründe für die Strafbarkeit
- Rassenhygiene
- Hohe Nachfolgekosten für die öffentliche Hand ohne Euthanasie
Rechtsrahmen
Die Auslegung des Rechts ist in verschiedenen Gesellschaftsformen und Staaten unterschiedlich. In jüngerer Zeit ist in der BRD ein politischer Druck von linksaußen und aus kirchlichen Kreisen bemerkbar, demzufolge der Staat die Inzucht zu legalisieren habe, da dieser ja anerkanntermaßen ohnehin für die Versorgung und Unterstützung aller Behinderten aufzukommen und keine freie Entscheidung von Menschen, Kinder zu zeugen, diskriminierend zu bewerten habe.
Wertung
Damit würden abartige Phantasien widernatürlich über die Rassenhygiene obsiegen.