Inzest
Inzest oder Blutschande (von lat.: incestum „Unzucht“, „Blutschande“) ist ein Begriff kultureller, moralischer und juristischer Art, der Geschlechtsverkehr zwischen verwandten Personen beschreibt. Blutschande wird zuweilen auch als Synonym für „Rassenschande“ verwendet.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Traditionell ist die Ehe zwischen Blutsverwandten im vorderen wie hinteren Asien stark verbreitet. In Indien etwa heiratet ein Onkel oft seine Nichte, in der Türkei, im Iran und den arabischen Staaten ist dagegen die Konstellation Vetter und Base häufiger. Dies wird dort auch religiös begründet. So sind Ehen zwischen Verwandten im Koran oft beschrieben und prägen die zeitgenössischen Darstellungen Mohammeds. Die Bibel hingegen geißelt derlei Verbindungen schon im 3. Buch Mose, Kapitel 18. „Niemand von euch darf sich einer Blutsverwandten nähern, um ihre Scham zu entblößen“, steht dort in Vers 6 – was europäische Hochadelige (die „Verteidiger des Glaubens“) jahrhundertelang nicht davon abhalten konnte, ihre Vettern oder Basen zu heiraten, was einen nicht unerheblichen Anteil am endgültigen Niedergang des aristokratischen Prinzips hatte.
Verboten ist die Ehe zwischen Blutsverwandten anders als in den meisten US-Bundesstaaten in der Bundesrepublik Deutschland und dem restlichen Europa heute auch nicht – wohl aber geächtet. Neben Tradition und Religion sind es die praktischen Lebensverhältnisse, die Ehen zwischen Verwandten fördern.[1]
Immer mehr Kinder im Berliner Stadtteil Neukölln kommen mit angeborenen Behinderungen zur Welt. Als Grund wird Inzest vermutet. Die Ehe (Zwangsehe, arrangierte Ehe) zwischen Verwandten unter türkischen und arabischen Zuwanderern wird in der Veröffentlichten Meinung der BRD nahezu gar nicht thematisiert, sondern gilt, nicht nur bei den Grünen[2][3][4] und der Piratenpartei,[5] als „Kulturelle Bereicherung“.[6]
Deutscher „Ethikrat“ will Inzest legalisieren
Nachdem 2008 das Bundesverfassungsgericht geurteilt hatte, daß der Inzestparagraph unzweifelhaft nicht verfassungswidrig sei, und nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2012 diese grundlegende Klarstellung seinerseits bestätigt hatte, nehmen die linken Zersetzer und Prediger der Widernatur nun erneut Anlauf gegen die sittliche Ordnung: Im September 2014 erklärte der „Deutsche Ethikrat“ mehrheitlich, die Bestimmung, die den Inzest strafrechtlich ahndet, sei „irrational“ und nicht länger haltbar, weil ja auch – nach geltendem Recht – eine bereits vorliegende Behinderung bei keinem Menschen ein Beischlaf-Verbot oder gar ein Ehe-Verbot begründe.
Die genetische Schädigung des Nachwuchses durch Inzest wird in den zahlreichen politisch-korrekten Kommentaren stets gleichlautend als „Gefahr“ bezeichnet (obwohl es sich um eine biologische Regelmäßigkeit und eben keine bloße Gefahr handelt), alle Voten gegen den Inzest werden damit in eine Ecke mit zimperlich-lebensfremder Risikoscheu weggeschoben und als lächerlich-rückwärtsgewandte Einstellung versimpelt.[7]
Siehe auch
Verweise
- Udo Ulfkotte: Generation doof: Tabu-Thema importierte Inzucht, Kopp Online, 15. Oktober 2010
- Zeitungsartikel: „Für mich ist das Inzucht“, Duisburg.de
- Altbackene Moralvorstellungen: Grüne fordern Aufhebung des Inzest-Verbotes, Junge Freiheit, 13. April 2012
- Mehr als 25.000 behinderte Inzestkinder: Tadschikistan verbietet Verwandtenheirat, SputnikNews, 1. Juli 2016 Verweis defekt, gelöscht oder zensiert!