Deutsches Olympia-Ehrenzeichen
Die Olympia-Erinnerungsmedaille. das Olympia-Ehrenzeichen oder Ehrenzeichen „Deutsche Olympia“ (Deutsche Olympia-Ehrenzeichen) wurden für Leistungen anläßlich der Olympischen Spiele 1936 gestiftet und für Verdienste um die Sommer- und Winterspiele verliehen. Das Olympia-Ehrenzeichen ist sowohl an Deutsche als auch an Ausländer verliehen worden. Zuständig für die Verleihung war der Reichsminister des Innern Wilhelm Frick in Zusammenarbeit mit dem Reichssportführer.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Stufen
Die Ehrung gab es in mehreren Stufen:
- Erste Klasse für Verdienste in der Leitung der Organisation der Spiele
- Halsorden, nach dem Tag seiner Verleihung nur noch als Bandschnalle
- Zweite Klasse für Verdienste in der ausführenden organisatorischen Tätigkeit
- Erinnerungsmedaille für die Olympischen Spiele für verdienstvolle Mitarbeit
Die Klassen unterschieden sich nur in der Größe der Abzeichen und der Art des Ordensbandes.
Aussehen
Das Olympia-Ehrenzeichen ist ein aus fünf Balken bestehender, weiß emaillierter, goldumrandeter Stern, der von fünf goldenen gerieften Strahlen unterbrochen wird. Die Mitte des Sterns trägt die fünf olympischen Ringe. Über dem oberen Strahl schwebt mit ihm verbunden das Hoheitsabzeichen des Deutschen Reiches in weißer goldumrandeter Emaille. Der Entwurf der Auszeichnung stammt von Professor Waldemar Raemisch.
Mit der Verordnung vom 31. Juli 1936 (RGBl. I 577) wurde zusätzlich zum Olympia-Ehrenzeichen eine Erinnerungsmedaille für die Olympischen Spiele 1936, die Olympia-Erinnerungsmedaille, gestiftet. Sie zeigt im Avers die steinerne Säule des Olympiastadions Berlin. Darüber sind die fünf olympischen Ringe sowie die Jahreszahl 1936 erhaben eingeprägt. Vor der Säule ist mittig der Reichsadler mit ausgebreiteten Schwingen zu sehen, der in seinen Klauen einen Lorbeerkranz hält, in dem sich ein auf der Spitze stehendes Hakenkreuz befindet. Auf der Rückseite steht in Großbuchstaben FÜR VERDIENSTVOLLE MITARBEIT BEI DEN OLYMPISCHEN SPIELEN 1936 zu lesen. Darunter befinden Eichenblätter. Die Maße der Medaille betragen 3,6 cm (Höhe), 3,2 cm (Band) (Breite), 3,6 cm (Durchmesser).
Trageweise
Das Ehrenzeichen der 1. Klasse wurde an einem 5 cm breiten ziegelroten, schwarzumrandeten, in der Mitte von fünf weißen Streifen (symbolisieren die fünf olympischen Ringe) durchzogenen Band am Hals getragen. Die 2. Klasse war von gleicher Form und Ausführung, jedoch etwas kleiner gehalten und wurde an einem 3 cm breiten Band von gleicher Ausführung auf der linken Brustseite als Bandorden getragen, nach dem Tag seiner Verleihung nur noch als Bandschnalle. Gleiches trifft auf die Erinnerungsmedaille zu. Faktisch war somit auf Anhieb auch keine optische Unterscheidung des Bandes der 2. Klasse und der Medaille an der Bandschnalle des Trägers erkennbar, da aufgesetzte Miniaten (Miniaturabzeichen) nicht zulässig waren. Erst bei genauerer Betrachtung des Gegenübers waren die etwas breiter gehaltenen Streifen der 2. Klasse identifizierbar.
Verleihungszahlen
Das Olympia-Ehrenzeichen ist sowohl an In- und Ausländer verliehen worden. Es wurden verliehen:
- 1. Klasse: 767-mal
- 2. Klasse: 3.364-mal
- Erinnerungsmedaille: 54.915-mal[1]
Bekannte Träger der 1. Klasse (Auswahl)
- Artur Axmann
- Kurt Daluege
- Eduard Dietl
- Carl Diem
- Hermann Esser
- Walther Funk
- Joseph Goebbels
- Ernst Goth
- Reinhard Heydrich
- Konstantin Hierl
- Ludwig Kübler (späterer General der Gebirgstruppe)
- Willy Liniger
- Alfred Mahncke
- Werner March
- Erhard Milch
- Wolfgang von Gronau
- Baldur von Schirach
- Hans von Tschammer und Osten
Ausländer
- Vitéz Littay András (ungarischer General)
- Sven Hedin
- Eric Phipps (britischer Botschafter)
- Renato Ricci
- Döme Sztójay
Verordnung
Das Deutsche Olympia-Ehrenzeichen wurde durch die Verordnung des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler vom 4. Februar 1936 (RGBl. I 51) als besondere Auszeichnung für Leistungen beim Zustandekommen der Olympischen Spiele 1936 gestiftet und für Verdienste um die Deutschland übertragenen Sommer- und Winterspiele verliehen.
Verordnung des Führers und Reichskanzlers über die Stiftung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Olympischen Spiele 1936
1.
Zum sichtbaren Ausdruck meiner Anerkennung und des Dankes des deutschen Volkes für Verdienste um die Deutschland übertragenen Olympischen Spiele 1936 stifte ich das "Deutsche Olympia-Ehrenzeichen".
2.
Das Ehrenzeichen wird in zwei Klassen verliehen.
3.
Die erste Klasse ist ein aus fünf Balken bestehender weiß emaillierter goldumrandeter Stern, der von fünf goldenen gerieften Strahlen unterbrochen ist. Die Mitte des Sternes trägt die fünf olympischen Ringe in weißer goldumrandeter Emaille. Ueber dem oberen Strahl schwebt mit ihm verbunden das Hoheitszeichen des Reiches, gleichfalls in weißer goldumrandeter Emaille. Das Ehrenzeichen wird an einem fünf Zentimeter breiten ziegelroten, schwarzumrandeten, in der Mitte von fünf weißen Streifen durchzogenen Band am Hals getragen.
4.
Die zweite Klasse ist von gleicher Form und Ausführung wie die erste Klasse, jedoch etwas kleiner und wird an einem drei Zentimeter breiten Band von gleicher Ausführung wie das der ersten Klasse im Knopfloch oder auf der linken Brustseite getragen.
5.
Das Ehrenzeichen wird von mir auf Antrag des Reichsministers des Innern verliehen.
6.
Der Beliehene erhält ein von mir unterzeichnetes Besitzzeugnis.
7.
Nach dem Tode des Inhabers verbleibt das Ehrenzeichen den Hinterbliebenen als Erinnerungszeichen.
8.
Die Verleihungen sind im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger bekanntzugeben.
9.
Mit der Durchführung der Verordnung beauftrage ich den Reichsminister des Innern.
Berlin, den 4. Februar 1936.
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler.
Der Reichsminister des Innern
Frick.