Flottwell, Eduard von
Eduard Heinrich Flottwell, seit 1861 von Flottwell ( 23. Juli 1786 in Insterburg, Ostpreußen; 28. Mai 1865 in Berlin), war ein deutscher Richter, Verwaltungsjurist und Staatsminister im Königreich Preußen sowie Oberpräsident der Provinzen Posen und Brandenburg. Von Flottwell steuerte als erster preußischer Verantwortlicher einen sachgerechten Germanisierungskurs.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Jugend
Der aus einer ostpreußischen Beamtenfamilie stammende Eduard von Flottwell wurde 1786 in Insterburg geboren. Nach einem Jurastudium in Königsberg, wo er auch Kant hörte, trat er 1807 nach seiner Promotion zum Dr. jur. beim OLG Insterburg in den Justizdienst ein.
Karriere
1808 wurde er Assessor beim Oberlandesgericht in Königsberg, 1812 Regierungsrat und Justitiar bei der Regierung in Gumbinnen, 1816 Oberpräsidialrat (unter Schön) in Danzig. 1813 bewährte sich Flottwell bei der schwierigen Versorgung der russischen Truppen in Danzig. Mit 39 Jahren stieg er zum Regierungspräsidenten in Marienwerder auf.
Oberpräsident und Minister
1825 wurde Flottwell Regierungspräsident in Marienwerder und bewährte sich in der Verwaltung dieses von Naturkatastrophen heimgesuchten Regierungsbezirks. Im Dezember 1830, bei Ausbruch des polnischen Novemberaufstands in Kongreßpolen, wurde Flottwell Oberpräsident der Provinz Posen. Zwar konnte er den Zuzug von Freiwilligen zu den Aufständischen nicht verhindern, doch blieb die Provinz Posen selber von einem Aufstand verschont. In den folgenden zehn Jahren bemühte er sich in der Provinz Posen um eine kulturelle Hebung und Förderung des Deutschtums, die jedoch nicht zu Lasten der Polen ging, sondern diesen ebenfalls zugute kam. Er förderte er die Entwicklung der Provinz und wollte das polnische Bauern- und Bürgertum durch materielle Vorteile und Bildungsmöglichkeiten gewinnen und gleichzeitig den Einfluß des polnischen Adels und der katholischen Geistlichkeit eindämmen. Seine wirtschaftlichen und kulturellen Maßnahmen wirkten sich positiv auf die Bildung eines gesunden Mittelstandes aus. Bei der polnischen katholischen Geistlichkeit stießen insbesondere seine schulpolitischen Maßnahmen auf Ablehnung.
1840 zum Wirklichen Geheimen Rat mit dem Prädikat „Exzellenz“ ernannt, wurde er im Mai 1841 als Oberpräsident der Provinz Sachsen nach Magdeburg versetzt und 1844 an die Spitze des Finanzministeriums berufen. 1846 trat er zurück, um als Oberpräsident die Verwaltung der Provinz Westfalen zu übernehmen. Nach der Revolution von 1848 wurde er in einem Wahlbezirk der Provinz Sachsen in die Frankfurter Nationalversammlung gewählt, wo er der Fraktion der äußersten Rechten (Café Milano) angehörte. 1849 wurde er von einem Wahlkreis in Posen in die Erste Kammer des Preußischen Landtages gewählt.
1849/50 leitete er die provisorische Verwaltung der Provinz Preußen. Im August 1850 übernahm er dann als Oberpräsident die Verwaltung der Provinz Brandenburg. Im Oktober 1858 wurde er zum preußischen Innenminister berufen. Am 3. Juni 1859 legte er aus Altersgründen diese Amt nieder und übernahm wieder seine frühere Funktion als Oberpräsident der Provinz Brandenburg. Ende 1862 trat er in den Ruhestand.
Familie
Dr. Flottwell heiratete 1810 in Tilsit seine Verlobte Friederike Koslowski ( 1812/13). Nach dem frühen Tod seiner Gemahlin heiratete er 1814 in Königsberg/Pr. Auguste (1796–1862), Witwe des Regierungsdirektors Friedrich Schultz und Tochter des Pfarrers Ernst Lüdecke in Berlin. Aus der ersten Ehe ist ein Sohn, aus der zweiten Ehe weitere fünf Söhne und sechs Töchter entsprossen. Einer seiner Söhne war der Beamte und Abgeordnete Adalbert von Flottwell (1829–1909).
Auszeichnungen und Ehrungen (Auszug)
- Wirkl. Geh. Rat mit dem Prädikat Exzellenz (1840)
- Ehrenbürger von Hamburg (1843)
- als Anerkennung der besonderen Hilfe nach dem großen Hamburger Brand im Jahre 1842
- Ehrenbürger von Magdeburg (1844)
- Ehrenbürgerwürde der Stadt Berlin (1856)
- zu seinem 50jährigen Dienstjubiläum
- Schwarzer Adlerorden, Nobilitierung durch Wilhelm I. (Preußen) am 18. Oktober 1861 in Königsberg i. Pr.
- in den erblichen preußischen Adelsstand erhoben
Literatur
- Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon Band III. Band 61 der Gesamtreihe, C.A. Starke, Limburg (Lahn) 1975, ISSN 0435-2408.
- Flottwell: Flottwell, Eduard von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 8. Duncker & Humblot, Leipzig 1878, S. 280–283.
- Haussherr, Hans: Flottwell, Heinrich Eduard von. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 5. Duncker & Humblot, Berlin 1961, S. 257 f.
- Manfred Laubert: Eduard Flottwell – ein Abriß seines Lebens, Berlin 1919
- Laubert, Manfred: Die preußische Polenpolitik. Berlin 1920
- Rhode, Gotthold: Geschichte Polens. 3. Auflage. Darmstadt 1980, ISBN 3-534-00763-8.
- Geboren 1786
- Gestorben 1865
- Deutscher Adliger
- Deutscher Verwaltungsjurist
- Deutscher Richter
- Posen
- Person (Brandenburg)
- Person Preußen
- Provinz Sachsen
- Westfalen
- Finanzminister (Preußen)
- Innenminister (Preußen)
- Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung
- Ehrenbürger von Berlin
- Ehrenbürger von Hamburg
- Ehrenbürger von Magdeburg
- Ritter des Schwarzen Adlerordens
- Träger des Roten Adlerordens (Ausprägung unbekannt)
- Träger des Hausordens von Hohenzollern
- Nobilitierter (Preußen)
- Mitglied der Preußischen Ersten Kammer
- Oberpräsident (Provinz Brandenburg)
- Oberpräsident (Provinz Ostpreußen)
- Oberpräsident (Provinz Posen)
- Oberpräsident (Provinz Sachsen)
- Oberpräsident (Provinz Westfalen)