Biberstein, Ernst
Ernst Emil Heinrich Biberstein ( 15. Februar 1899 in Hilchenbach als Ernst Szymanowski; 8. Dezember 1986 in Neumünster) war ein deutscher SS-Obersturmbannführer, evangelischer Geistlicher und Führer des Einsatzkommandos 6 der Einsatzgruppe C.
Werdegang
Ernst Biberstein wurde am 15. Februar 1899 unter dem Namen Szymanowski in Hilchenbach/Kreis Siegen geboren. 1917 absolvierte er das Abitur an einem Humanistischen Gymnasium und diente im Anschluß bis 1919 als Soldat. Nach seinem Heeresdienst studierte er von März 1919 bis 1921 evangelische Theologie an der Universität zu Neumünster. Die erste Anstellung als Pfarrer erhielt Szymanowski 1924 in Kating, von November 1933 bis 1935 war er als Kirchenprobst in Bad Segeberg tätig.
Am 17. Juli 1926 erfolgte sein Parteieintritt in die NSDAP (Mitgliedsnr. 40.718), wo er 1934 zum Kreisschulungsleiter der Partei in Bad Segeberg avancierte. Im August des Jahres darauf wurde Szymanowski Oberregierungsrat im Reichskirchenministerium und trat 1936 der SS (Mitgliedsnr. 272.962) sowie dem SD im Rang eines SS-Untersturmführers bei. Im August 1935 wurde er als theologische Fachkraft in das Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten nach Berlin beordert. 1938 erfolgte sein Kirchenaustritt. Nach einer mehrmonatigen Teilnahme am Westfeldzug in Frankreich und Holland wurde Szymanowski u.k. („unabkömmlich“) gestellt und dem Chef der Sicherheitspolizei und des SD 1941/42 als Leiter der Staatspolizeistelle Oppeln zugewiesen. Im Jahr 1941 änderte er seinen Familiennamen Szymanowski in Biberstein.
Mit Beförderung zum SS-Sturmbannführer wurde Biberstein im Juni 1942 nach Kiew in die Ukraine abkommandiert und im September dieses Jahres zum Führer des Einsatzkommandos 6 der Einsatzgruppe C berufen. Diese Tätigkeit übte Biberstein bis zum Juni 1943 aus, wobei die Aufgabe des von ihm geleiteten Einsatzkommandos in der Bekämpfung der völkerrechtswidrigen Partisanen- und Guerillakriegsführung im Rücken der Front oblag.
Nachkriegszeit
Nach Kriegsende wurde Ernst Biberstein am 1. Juli 1945 in Neumünster verhaftet, und ein VS-Tribunal verurteilte ihn für die Exekution ordnungsgemäß abgeurteilter Saboteure und Partisanen im Rahmen des Nürnberger Einsatzgruppenprozesses 1947/48 zum Tode durch den Strang. Die Amtskirche ergriff nach der Verurteilung sofort Partei für Biberstein, wobei sich insbesondere der Propst von Neumünster, Richard Karl Steffen, hervortat. Dies führte dazu, daß sich am 31. Januar 1951 der VS-Hochkommissar John J. McCloy veranlaßt sah, Bibersteins Todesurteil in eine lebenslängliche Freiheitsstrafe umwandeln. Am 9. Mai 1958 wurde er aus der Haftanstalt Landsberg entlassen.
Ernst Biberstein verstarb am 8. Dezember 1986 in Neumünster.
Literatur
- Gerhard Hoch: Ernst Szymanowski-Biberstein. Die Spuren eines Kaltenkirchener Pastors, Wachholtz Verlag, Neumünster 2009
- Trials of War Criminals Before the Nuernberg Military Tribunals Under Control Council Law No. 10, Vol. 4: United States of America vs. Otto Ohlendorf, et. al. (Case 9: „Einsatzgruppen Case“). US Government Printing Office, District of Columbia 1950. In: National Archives Microfilm Publications, NM Series 1874–1946, Microfilm Publication M936. National Archives and Record Service, Washington 1973