Erzbistum Magdeburg

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Das Erzbistum Magdeburg war in der Hochzeit des Deutschtums das edelste und angesehenste Bistum des Deutschen Reichs.

Gründung

Im Rahmen der deutschen Ostsiedlung war der Deutsche König Otto I. der Große bestrebt, die Missionierung der Bewohner der ostelbischen Gebieten voranzutreiben. Auf der Synode von Ravenna im Jahre 967 erreichte er die Zustimmung Papst Johannes XIII. zur Erhebung Magdeburgs zum Erzbistum. Dieser Beschluß berührte die Zuständigkeiten des Bistums Halberstadt und des Erzbistums Mainz. Erst nach dem Tode des Halberstädter Bischofs Bernhard von Halberstadt im Februar 968 und des Mainzer Erzbischofs Wilhelm im März 968 konnte Otto den Beschluß der Synode umsetzen.

Das Erzbistum Magdeburg wurde aus Gebieten der Diözesen Halberstadt und Merseburg geschaffen. Schutzpatron des Erzbistums war der Heilige Mauritius. Als Suffragane wurden dem Metropoliten die Nachbarbistümer Brandenburg, Havelberg, Zeitz, Merseburg und Meißen unterstellt. Neben seiner Stellung als Metropolit einer großen Kirchenprovinz war der Erzbischof auch Primas Germaniae. Von seiner Bedeutung im Hochmittelalter zeugt der mächtige Magdeburger Dom.

Im 12. Jahrhundert begründeten die Erzbischöfe auch eine Landesherrschaft, das Erzstift Magdeburg. Ab 1450 geriet das Erzbistum zunehmend unter den Einfluß von Sachsen und Brandenburg. 1478 unterwarf der Magdeburger Erzbischof Ernst von Wettin die Stadt Halle an der Saale; als bevorzugte Residenz der Magdeburger Erzbischöfe ließ er hier ab 1484 die Moritzburg erbauen, die im Mai 1503 bezogen werden konnte. Während der Reformation traten große Teile des Territoriums des Erzbistums zum lutherischen Bekenntnis über.

Niedergang durch Reformation und Willkür

Unter Erzbischof Albrecht von Brandenburg fiel das Erzbistum Magdeburg 1541 endgültig an das Kurfürstentum Brandenburg; seit 1566 stand es unter der Aufsicht protestantischer Administratoren. Erst im Verlaufe des Dreißigjährigen Krieges erhielt das Erzbistum vorübergehend noch einmal einen katholischen Erzbischof.

Im Westfälischen Frieden von 1648 wurde das Territorium des Erzstifts Magdeburg, also der weltliche Besitz des Erzbischofs von Magdeburg, als erbliches Herzogtum Magdeburg dem Kurfürstentums Brandenburg zugesprochen. Diese Bestimmung trat nach dem Tode des letzten Administrators Herzog August von Sachsen-Weißenfels im Jahre 1680 in Kraft.