T4
T4 ist eine diffamierende Propagandaparole der Nachkriegszeit und thematisiert in verunglimpfender Weise die Euthanasie im Nationalsozialismus, auch E-Aktionen genannt, die zwischen 1939 und 1941 durchgeführt wurden. Der Terminus T4 wurde während dieser Zeit nicht benutzt und bedeutet eine Abkürzung für die Tiergartenstraße 4 in Berlin. Dort hatten die Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten, die Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege und die Gemeinnützige Krankentransportgesellschaft GmbH ihren gemeinsamen Sitz.
Weitgehend sachliche und kritische Nachkriegsliteratur ist entweder nicht vorhanden oder verborgen (→ Zensur); insbesondere werden der Öffentlichkeit Erläuterungen und verläßliche Quellen aus der Zeit vor 1945 vorenthalten. Das Standardwerk der bundesdeutschen Geschichtspolitik ist das in den 1980er Jahren veröffentlichte Werk „Dokumente zur ‚Euthanasie‘“. Es stammt von dem antideutschen Klempner und Sozialpädagogen Ernst Klee, der sich mit gesellschaftlichen Randgruppen befaßte, auch als Journalist auftrat und als Hobbyschriftsteller „dokumentarische“ Beschuldigungsliteratur zu Themen des Dritten Reiches verfaßte.
Inhaltsverzeichnis
Offizielle Version
Am 20. Februar 1939 wurde Gerhard Kretschmar in der Nähe von Leipzig blind, ohne Beine oder einem Bein[1] und nur einem Arm geboren. Außerdem litt das Kind an Zuckungen und, wie Karl Brandt später aussagte, darüber hinaus an Idiotie. Sein Vater, Richard Kretschmar, brachte das schwerbehinderte Kind zu Dr. Werner Catel, einem Kinderarzt der Universitätskinderklinik Leipzig, und bat darum, daß sein Sohn eingeschläfert würde. Als Catel ihm mitteilte, daß dies illegal sei, schrieb Kretschmer eine Petition an den Führer und Reichskanzler des Deutschen Reiches, in der er sein Anliegen darlegte. Hitler, der schon mehrfach ähnliche Ersuche erhalten hatte, beauftragte daraufhin seinen damaligen Leibarzt Prof. Dr. Karl Brandt damit, sich des Falles anzunehmen. Nachdem Brandt das Kind untersucht hatte, beriet er sich mit Catel und einem anderen Arzt, Dr. Helmut Kohl, der das Kind ebenfalls begutachtete, und sie kamen zu der Übereinstimmung, daß dem Kind nicht geholfen werden kann und es das Beste sei, es von seinem Leiden zu erlösen. Hitler gab in seiner Eigenschaft als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches schließlich die Erlaubnis, und am 25. Juli 1939 wurde das Kind vermutlich durch eine Injektion mit einem Barbiturat euthanasiert.[2]
In einer Anweisung Adolf Hitlers vom 1. September 1939 heißt es:[3]
- „Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“
In einer Besprechung am 9. Oktober 1939 wurde die Zahl der für die Euthanasie in Frage kommenden Patienten mit etwa 70.000 angenommen. Ein Runderlaß der von Leonardo Conti geleiteten Abteilung IV des Reichsministeriums des Innern desselben Tages forderte die Heil- und Pflegeanstalten zur Meldung aller dort anwesenden Patienten mittels Meldebögen auf, auf denen auch detaillierte Angaben zu Krankheit und Arbeitsfähigkeit zu machen waren. In einem beiliegenden Merkblatt[4] waren auch folgende meldepflichtige Umstände angegeben:
- Schizophrenie, exogene Epilepsie, Encephalitis, Schwachsinn, Paralyse, Chorea Huntington, Menschen mit seniler Demenz oder anderen neurologischen Endzuständen, wenn sie nicht oder nur noch mit mechanischen Arbeiten beschäftigt werden konnten
- Menschen, die schon länger als fünf Jahre in der Anstalt waren
- Kriminelle Geisteskranke
- Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen oder nicht deutschen oder artverwandten Blutes waren
Die letztendliche Auswahl von eventuell nach diesen Kriterien unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes nahmen vierzig zu diesem Zwecke berufene ärztliche Gutachter vor.
Nach der sogenannten Hartheimer Statistik, in der allerdings nach offizieller Leseart „Desinfizierte“ zugleich für „Getötete“ stehen soll, kam es zwischen 1940 und 1. September 1941 zu folgenden Tötungen unheilbar Kranker[5]
Anstalt | 1940 | 1941 | Summe |
---|---|---|---|
A (Grafeneck) | 9.839 | — | 9.839 |
B (Brandenburg) | 9.772 | — | 9.772 |
Be (Bernburg) | — | 8.601 | 8.601 |
C (Hartheim) | 9.670 | 8.599 | 18.269 |
D (Sonnenstein) | 5.943 | 7.777 | 13.720 |
E (Hadamar) | — | 10.072 | 10.072 |
gesamt | 35.224 | 35.049 | 70.273 |
Es dauerte nicht lange, bis das Euthanasieprogramm von der antideutschen Propaganda aufgegriffen wurde. Nicht zuletzt aufgrund der übertriebenen und verzerrten Berichte der Alliierten kam es zu Widerstand in der Bevölkerung, und am 24. August 1941 gab Adolf Hitler deshalb seinem Begleitarzt Brandt und Reichsleiter Bouhler die mündliche Anweisung, die Erlösung unheilbar Kranker von ihrem Leiden wieder einzustellen.
Während der etwa zweijährigen Euthanasieaktion wurden laut unter der Kontrolle der Kriegsgewinner befindlichen Dokumenten ungefähr 70.000 bis maximal 100.000 unheilbar Schwerstkranke euthanasiert. Zum Vergleich: In der BRD (und ehemaligen DDR) wurden und werden Millionen gesunde ungeborene Kinder aus dem eigenen Volk auf legale Weise umgebracht. Im Jahr 2023 gab es zum Beispiel offiziell insgesamt 106.218 gemeldete „Schwangerschaftsabbrüche“ in der BRD, wovon nur ein winziger Bruchteil aufgrund einer „medizinischen Indikation“ oder einer „kriminologischen Indikation“ durchgeführt wurde. Tatsächlich dürfte die wahre Zahl der Kindstötungen jedoch doppelt so hoch sein.[6]
Siehe auch: Millionenfache vorgeburtliche Kindstötung in der BRD
Auf die Frage, ob die Euthanasie etwas Grausames an sich habe, sagte Karl Brandt bei den Nürnberger Ärzteprozessen aus:[7]
- „[…] das hat schon den Anschein, daß es grausam aussehen könnte. Es kann unmenschlich aussehen. Es liegt dies aber in der Durchführung als solcher selbst. Man kann das von diesem Tatsächlichen aus allein nicht betrachten, sondern man muß vor allen Dingen auf das achten, was dahinterstand und dahintersteht. Dahinter stand: dem Menschen, der sich selbst nicht helfen kann und der unter entsprechenden quälenden Leiden sein Dasein fristet, eine Hilfe zu bringen. Diese Überlegung ist sicher nicht etwas Unmenschliches [...] Ich weiß, daß durch […] den Moment der Geheimhaltung bedauerliche Zwischenfälle aufgetreten sind. Es ist bedauerlich, aber es trifft nicht das Prinzip und kann meiner Meinung nach auch dieses Prinzip nicht erschüttern.“
Auf die Frage, ob er sich belastet durch die Ausübung der Euthanasie fühle, sagte er:
- „Nein. Ich fühle mich dadurch nicht belastet. [...] Es war getragen von einem absolut menschlichen Empfinden, ich habe nie etwas anderes beabsichtigt und nie etwas anderes geglaubt, als daß diesen armseligen Wesen das qualvolle Dasein abgekürzt wird.“
Allein schon die Quelle Binding/Hoche (1920) beweist, daß das Konzept einer „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ vor und außerhalb nationalsozialistischer Zusammenhänge ausgearbeitet worden ist. Entscheidender aber noch ist der Umstand, daß die im Dritten Reich getroffenen rechtlichen Regelungen zur Euthanasie auf eine volle ärztliche Verantwortlichkeit abzielten und gerade keine politisch-ideologischen Vorgaben setzten. Diese Tatsachen müßten auch jeden Autor, der Geschichtsschreibung als Moralabhandlung betreibt, dazu veranlassen, mit der gebotenen Gründlichkeit die Tradition der Euthanasie als antik-europäisches Erbe einzuordnen. Erst vor diesem Hintergrund – der kultisch geschützten Selbsttötung und einer normativ eingebundenen Euthanasie – wird die volle Abseitigkeit christlicher Lippenbekenntnisse von BRD-Politikern deutlich.
Erinnerungsdiktatur
Vertreter von Bundestagsparteien beschlossen im November 2011 die Errichtung einer weiteren Bewältigungsstelle auf dem Gelände „Tiergartenstraße Vier“ in Berlin für die „Opfer des Euthanasie-Programmes“. Es sind die gleichen Kreise, die es nicht bedauern, daß die Angloamerikaner in einer einzigen Völkermordaktion 250.000 Deutsche ermordeten, oder daß der damit beauftragte Medizinapparat der BRD von nur 1996 bis 2024 nach offizieller Zählung das Leben von über drei Millionen Kindern vorgeburtlich vernichtete.
Siehe auch
Literatur
- Karl Binding / Alfred Hoche: Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form. Felix Meiner Verlag, Leipzig 1920
- Franz J. Scheidl: Geschichte der Verfemung Deutschlands, Bd. 3, 3. Teil
Verfilmung
Verweise
- Euthanasie-Verstöße in Kanada werden nicht strafrechtlich verfolgt, godmag.de – Katholische Nachrichten, 14. November 2024
- Niederlande erlauben ab Februar Sterbehilfe auch für Kinder, Ärzteblatt, 29. Januar 2024 – Zitat: „2022 kamen 8.720 Menschen durch aktive Hilfe von Ärzten zu Tode.“