Flugzeugführerabzeichen (Wehrmacht)
Das Flugzeugführerabzeichen ist eine Auszeichnung aus dem Dritten Reich. Besatzungsmitglieder wie Bordfunker, Bordmechaniker (später Bordwarte) und Bordschützen trugen dagegen das Fliegerschützenabzeichen.
Hintergrund
Die Verleihungsbedingungen des Reichsministers der Luftfahrt vom 14. März 1935 sahen vor, daß das Flugzeugführerabzeichen verliehen werden konnte unter der Voraussetzung:
- Abgeschlossene Schulausbildung (Flugzeugführerschule und Waffenschule) nach den geltenden Bestimmungen einschließlich Flugberechtigungsscheine B I und B II.
Außerdem konnten nach den gleichen Bestimmungen das Abzeichen erhalten
- die Flugzeugführer, die nach dem Kriege, aber vor Erlaß der neuen Ausbildungsbestimmungen fliegerisch ausgebildet sind und mindestens den B 1-Schein erworben haben, soweit sie zu den Personen gehören, die als Flugzeugführer zum dienstlichen Fliegen innerhalb der Luftwaffe verpflichtet sind.
Außerdem aber konnte es denjenigen Soldaten und Beamten der Luftwaffe, denen vor oder im Kriege das Flugzeugführer- oder Luftschifferabzeichen verliehen worden ist, verliehen werden, wenn sie jetzt noch zu dem zum dienstlichen Fliegen verpflichteten Personal gehören. Schließlich waren verleihungsberechtigt Personen, die zur Ausfüllung ihrer Dienststellung als Flugzeugführer auf K-Flugzeugen fliegen müssen.
In einer Veröffentlichung über die Tätigkeitsabzeichen der Luftwaffe vom 13. Mai 1935 wird dann erstmalig die neue Form des Abzeichens beschrieben.
Die Verleihungsbedingungen wurden in der Folge mehrfach verändert. So wurde die Frist zur Erlangung des Abzeichens im Krieg verkürzt. Mit Datum vom 28. Juli 1938 wurde festgelegt, daß ehemalige Angehörige der österreichischen Luftwaffe das Abzeichen erhalten konnten, wenn sie im Besitz des Militär-Flugzeugführer-Scheines waren.
Siehe auch
Literatur
- Volker A. Behr: Deutsche Auszeichnungen: Orden und Ehrenzeichen der Wehrmacht 1936-1945, Motorbuch, 2012, ISBN 978-3613034839