Fränkische Aktionsfront

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Die Fränkische Aktionsfront (kurz: F.A.F.) war bis zu ihrem Verbot durch das BRD-Regime die aktivste Kameradschaftsstruktur im Raum Mittelfranken. Die FAF wurde am 22. Januar 2004 durch den bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU) verboten.

Wirken

Die Fränkische Aktionsfront trat Anfang Mai 2001 erstmals in Erscheinung. Ihr Sympathisanten- und Aktivistenkreis umfaßte etwa 40 Personen des Netzwerks Freie Kameradschaften. Die F.A.F. wollte als Aktionsbündnis die Durchschlagskraft des Nationalen Widerstandes in Franken verbessern.

Die F.A.F. unterhielt zahlreiche Verbindungen zu anderen Gruppen aus der Region und seit dem Jahre 2002 enge Kontakte zu der Kameradschaft Süd - Aktionsbüro Süddeutschland, einer Gruppe im Großraum München. Eine enge Verbindung bestand auch mit der NPD, insbesondere dem NPD-Kreisverband Nürnberg.

Verbot

Das Verbot der FAF durch den bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU) erfolgte, da die Gruppe „unverhohlen die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung propagiert“ und aufgrund der „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“.

Es wurden die Privatwohnungen von Aktivisten der F.A.F. sowie deren Kontaktpostfach ab dem frühen Morgen des 22. Januar 2004 von der Polizei durchsucht. Betroffen waren zwölf Wohnungen in Mittelfranken, eine Wohnung in Oberfranken sowie ein Objekt in Mainz. Dabei wurden u.a. acht Rechner nebst Speichermedien, umfangreiches Schrift- und Werbematerial (wie Plakate und Aufkleber), fünf Schreckschußwaffen und zwei Teleskopschlagstöcke beschlagnahmt. Verhaftungen gab es bei der Aktion keine.

Siehe auch