Goldast, Melchior

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Melchior Goldast

Melchior Goldast, auch genannt Melchior von Haiminsfeld (geb. 6. Januar 1578 in Espen, heute zu Bischofszell gehörig; gest. 11. August 1635 in Gießen), war ein deutscher Jurist, christlicher Befürworter der Hexenverfolgung, Historiker und Diplomat aus der Schweiz.

Leben

Goldast studierte in Ingolstadt und Altdorf Rechtswissenschaften und führte seitdem ein unstetes Leben an den verschiedensten Fürstenhöfen in wechselnder Stellung. Von dem Juristen Bartholome Schobinger in St. Gallen unterstützt, lebte er seit 1598 in der Schweiz, wurde 1604 Hofmeister eines Freiherrn von Hohensax und fristete seit 1606 in Frankfurt a. M. durch Schriftstellerei und Korrekturen sein Leben. 1611 wurde er sachsen-weimarischer Rat, 1615 Rat des Grafen von Schaumburg in Bückeburg, zog 1625 wieder nach Frankfurt, wobei er seine Bibliothek und Manuskripte in Bremen ließ, und war zuletzt in Diensten der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt als Kanzler der Universität Gießen tätig.

Wirken

Eine Seite aus dem Werk „Alamannicarum Antiquitatum“ von Melchior Goldast.

Goldasts Existenzsorgen zwangen ihn zu überaus zahlreichen schriftstellerischen Arbeiten auf allen damaligen Wissensgebieten. Die 65 von ihm verfassten Werke umfassen zum Teil mehrere Bände. Es handelt sich aber vielfach um reine Sammlungen von Archivalien, was ihm den Vorwurf der „unkritisch und vielfach kompilatorischen Beschäftigung“[1] einbrachte, zumal sie teils nicht einwandfrei ediert wurden[2]. Schwerpunkte seiner Arbeit sind Reichsrecht und böhmisches Recht, mittelalterliche Lyrik (Erstausgabe von Walther von der Vogelweide), alemannische sowie schwäbische Scriptores und theologische Werke. Seine umfangreichen Editionen erlaubten der deutschen Staatsrechtslehre, sich empirisch auf spätmittelalterliche und neuzeitliche Quellen neben den antiken Quellen zu stützen.

Goldasts Befürwortung der Hexenverfolgung

Goldast hat als ausgewiesener Jurist und Verfassungshistoriker nach an Universitätsstudium aller drei christlichen Konfessionen auch zu Hexenverfolgung und Konfiskationen in seinem 1629 erschienenen Werk als Befürworter der Hexenprozesse Stellung genommen.

Er hielt er eine scharfe und unerbittliche Verfolgung der sogenannten Hexerei, ohne Rücksicht auf Stand und Herkommen, für erforderlich. Für alle „überführten“ Hexen und Zauberer, die einen Pakt mit dem Teufel geschlossen hätten, forderte er, unabhängig von entstandenem „Schadenszauber“, die Todesstrafe durch Verbrennen und lehnte die Möglichkeit der Bekehrung ab. Hierbei hatte Goldast zudem noch einen sehr weitgefassten Hexen- und Zaubererbegriff. So sah er nicht nur Wahrsager, Segenssprecher, „Buhlzwinger, Lieblocker, Mannskraftnehmer“ (in Bezugnahme auf den Hexenhammer) sondern auch Astronomen, Rattenfänger, Gaukler, Seiltänzer, ja sogar Ärzte wie Paracelsus und Johann Weyer als Zauberer an, die im Pakt mit dem Teufel stünden oder zumindest seiner Hilfe bedürften.

Sonstiges

Goldasts 4151 Titel umfassende Bibliothek, für die er fast alle seine Mittel aufgewandt hatte, wurde von der Stadt Bremen erworben, wo sie heute noch, bis auf die an Christina von Schweden abgetretenen Handschriften, vollständig einsehbar ist. Der Bestand umfasst nicht nur alle wichtigen antiken und spätantiken Autoren, sondern auch mittelalterliche und frühneuzeitliche Werke.

Schriften (Auswahl)

  • Suevicarum rerum, scriptores aliquot veteres. Frankfurt a. M., 1605
  • Alamannicarum rerum scriptores aliquot vetusti. Frankfurt a. M., 1605
  • Catholicon rei monetariae. Frankfurt a. M., 1620

Literatur

Verweise

Fußnoten

  1. Müller, Goldast, Sp. 820
  2. Hoke, Goldast, Sp. 1736