Hanning, Reinhold

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Reinhold Hanning in SS-Uniform

Reinhold Hanning (Lebensrune.png 28. Dezember 1921 in Helpup, Kreis Lippe) ist ein deutscher ehemaliger SS-Unterscharführer, der im Zweiten Weltkrieg u. a. von 1942 bis 1944 im Konzentrationslager Auschwitz seinen Dienst verrichtete. Dafür fand sich Hanning im Jahr 2016 auf der Anklagebank eines BRD-Tribunals wieder.

Familie

Hanning wurde in Helpup geboren und wuchs mit seinen zwei Schwestern in Billinghausen auf. Hanning war verheiratet, seine Frau verstarb 2006. Er hat zwei Söhne und ist mehrfacher Großvater.

Wirken

Am 20. April 1935 wurde Hanning Mitglied der Hitler-Jugend und arbeitete nach dem Besuch der Volksschule in einer Fahrradfabrik. Am 25. Juli 1940 meldete er sich freiwillig zum Militärdienst und wurde in die Waffen-SS aufgenommen. Hanning absolvierte seine Ausbildung im SS-Ersatzbataillon „Der Führer“ und wurde danach in ein Feldregiment der Waffen-SS-Division „Das Reich“ versetzt. Am 21. Januar 1942 erfolgte seine Versetzung zum SS-Totenkopfsturmbann.

Im Februar 1943 wurde er zum SS-Rottenführer und im September 1943 zum SS-Unterscharführer befördert. Im Mai 1945 geriet er bei Neuruppin in englische Kriegsgefangenschaft, aus der er am 20. Mai 1948 entlassen wurde. Er arbeitete zunächst als Koch, dann als Kraftfahrer und Verkäufer in einem Molkereifachgeschäft, welches er 1964 übernahm und bis zu seiner Rente im Jahr 1984 führte.

BRD-Tribunal

2016 wurde er vor dem Landgericht Detmold wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen angeklagt. Da eine individuelle Schuld des Angeklagten nicht nachgewiesen werden kann, verzichtete Oberstaatsanwalt Andreas Brendel auch auf eine Beweisführung und stellte lediglich fest:

„Gleichgültig an welcher Stelle er im Lager eingesetzt ist, fördert und unterstützt er mit seinem Beitrag den Massenmord.“[1]

Da er mit seinem Einsatz im Lager den Massenmord unterstützt und gefördert habe, umfaßt die Anklage auch die besondere Grausamkeit, niedere Beweggründe, Heimtücke und Arg- und Wehrlosigkeit der Opfer. Da die Bezugstat, der „Holocaust“, im Nürnberger Tribunal festgeschrieben wurde, ist eine Verteidigung Hannings gegen die Vorwürfe nicht möglich (Holocaustjustiz der Fremdherrschaft).

Zeugenaussagen

Als Nebenkläger traten mehrere Juden auf, u. a. Irene Weiss, Tibor Eisen und Leon Schwarzbaum.

Das „Urteil“

Am 17. Juni 2016 wurde Reinhold Hanning im Landgericht Detmold von der Richterin Anke Grudda wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Sein Anwalt Johannes Salmen hatte Freispruch gefordert.

„Er selbst hat keinen Menschen getötet oder geschlagen, es gab keine unmittelbare Beweismittel oder Tatzeugen, die den Angeklagten wiedererkannten.“[2]

Hanning selbst gab eine schriftliche Erklärung ab, nachder er es u. a. bedauere, „einer verbrecherischen Organisation angehört zu haben“.[3]

Sonstiges

  • Auszug aus dem Kommandanturbefehl Nr. 4/44 Monowitz, 22. Februar 1944:
Häftlingsmißhandlung
„Bei dieser Gelegenheit mache ich nochmals ausdrücklich auf den bestehenden Befehl aufmerksam, daß kein SS-Mann Hand an einen Häftling legen darf. Im 5. Kriegsjahr ist alles daran zu setzen, die Arbeitskraft des Häftlings zu erhalten. Vergeht sich ein Häftling, so ist vorgeschriebene Meldung zu erstatten.[4]
Der Lagerkommandant
gez. Schwarz
SS-Hauptsturmführer“

Fußnoten

  1. Prozeß gegen EX-SS-Wachmann Reinhold Hanning, Bild, 11. Februar 2016 Vorsicht! Umerziehungsliteratur im antideutschen Sinne!
  2. Auschwitz-Wachmann zu fünf Jahren Haft verurteilt, Focus, 17. Juni 2016
  3. 5 Jahre für Ex-SS-Mann Hanning, Bildzeitung, 17. Juni 2016 Vorsicht! Umerziehungsliteratur im antideutschen Sinne!
  4. Standort- und Kommandanturbefehle des Konzentrationslagers Auschwitz 1940–1945, hrsg. im Auftrag des Instituts für Zeitgeschichte von Norbert Frei, Thomas Grotum, Jan Parcer, Sybille Steinbacher und Bernd C. Wagner München 2000