Heidelberger Manifest
Mit dem Heidelberger Manifest vom 17. Juni 1981 warnten deutsche Hochschulprofessoren vor der Unterwanderung des deutschen Volkes und der Überfremdung der deutschen Sprache, der Kultur und des Volkstums. Befürworter der Umvolkung attackierten das Manifest umgehend mit dem „Vorwurf“, durch dieses erhielten „Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ erstmals nach 1945 öffentlich eine wissenschaftliche Legitimation.[1]
Inhaltsverzeichnis
Inhalt der abgeschwächten Fassung vom 31. Januar 1982
Mit großer Sorge beobachten wir die Unterwanderung des deutschen Volkes durch Zuzug von vielen Millionen von Ausländern und ihren Familien, die Überfremdung unserer Sprache, unserer Kultur und unseres Volkstums. Allein im Jahre 1980 hat die Zahl der gemeldeten Ausländer trotz Anwerbestopp um 309 000 zugenommen, davon 194 000 Türken. Gegenüber der zur Erhaltung unseres Volkes notwendigen Zahl von Kindern werden jetzt jährlich kaum mehr als die Hälfte geboren. Bereits jetzt sind viele Deutsche in ihren Wohnbezirken und an ihren Arbeitsstätten Fremdlinge in der eigenen Heimat.
Der Zuzug der Ausländer wurde von der Bundesregierung aus Gründen des heute als fragwürdig erkannten hemmungslosen Wirtschaftswachstums gefördert. Die deutsche Bevölkerung wurde bisher über Bedeutung und Folgen nicht aufgeklärt. Sie wurde auch nicht darüber befragt. Deshalb rufen wir zur Gründung eines parteipolitisch und ideologisch unabhängigen Bundes auf, dessen Aufgabe die Erhaltung des deutschen Volkes und seiner geistigen Identität auf der Grundlage unseres christlich-abendländischen Erbes ist. Auf dem Boden des Grundgesetzes stehend wenden wir uns gegen ideologischen Nationalismus, gegen Rassismus und gegen jeden Rechts- und Linksextremismus.
Völker sind (biologisch und kybernetisch) lebende Systeme höherer Ordnung mit voneinander verschiedenen Systemeigenschaften, die genetisch und durch Traditionen weitergegeben werden. Die Integration großer Massen nichtdeutscher Ausländer ist daher bei gleichzeitiger Erhaltung unseres Volkes nicht möglich und führt zu den bekannten ethnischen Katastrophen multikultureller Gesellschaften.
Jedes Volk, auch das deutsche Volk, hat ein Naturrecht auf Erhaltung seiner Identität und Eigenart in seinem Wohngebiet. Die Achtung vor anderen Völkern gebietet ihre Erhaltung, nicht aber ihre Einschmelzung (,Germanisierung‘). Europa verstehen wir als einen Organismus aus erhaltenswerten Völkern und Nationen auf der Grundlage der ihnen gemeinsamen Geschichte. Jede Nation ist die einmalige Facette eines göttlichen Plans’ (Solschenizyn).
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geht nicht aus vom Begriff ‚Nation‘ als der Summe aller Völker innerhalb eines Staates. Es geht vielmehr aus vom Begriff ‚Volk‘, und zwar vom deutschen Volk. Der Bundespräsident und die Mitglieder der Bundesregierung leisten den Amtseid: ‚Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden werde.‘ Somit verpflichtet das Grundgesetz zur Erhaltung des deutschen Volkes.
Die Präambel des Grundgesetzes verpflichtet auf das Ziel der Wiedervereinigung. Wie soll diese möglich bleiben, wenn sich die Teilgebiete ethnisch fremd werden? Die jetzt praktizierte Ausländerpolitik, welche die Entwicklung zu einer multirassischen Gesellschaft fördert, widerspricht dem Grundgesetz, das alle Deutschen der Bundesrepublik zur Bewahrung und Verteidigung der Lebensrechte unseres Volkes verpflichtet.
Welche Zukunftshoffnung verbleibt den Hunderttausenden von Kindern, die heute sowohl in ihrer Muttersprache wie in der deutschen Sprache Analphabeten sind? Welche Zukunftshoffnung haben unsere eigenen Kinder, die in Klassen mit überwiegend Ausländern ausgebildet werden? Werden sich die Abermilliarden für die Verteidigung unseres Landes am Ende einer solchen Entwicklung lohnen?
Allein lebensvolle und intakte deutsche Familien können unser Volk für die Zukunft erhalten. Nur eigene Kinder sind die alleinige Grundlage der deutschen und europäischen Zukunft.
Da die technische Entwicklung Möglichkeiten bietet und in gesteigertem Ausmaß bieten wird, alle Ausländerbeschäftigung überflüssig zu machen, muß es oberster Grundsatz zur Steuerung der Wirtschaft sein: nicht die Menschen zu den Maschinen zu bringen, sondern die Maschinen zu den Menschen.
Das Übel an der Wurzel zu packen heißt, durch gezielte Entwicklungshilfe die Lebensbedingungen der Gastarbeiter in ihren Heimatländern zu verbessern – undnicht hier bei uns. Die Rückkehr der Ausländer in ihre angestammte Heimat wird für die Bundesrepublik Deutschland als eines der am dichtesten besiedelten Länder der Welt nicht nur gesellschaftliche, sondern auch ökologische Entlastung bringen.“
Um weiteren Widerhall in der Verbände, keit zu erreichen, fordern wir alle Verbände, Vereinigungen, Bürgerinitiativen usw. auf, die sich der Erhaltung unseres Volkes, seiner einen che, Kultur und Lebensweise widmen, einen Dachverband zu gründen, der kooperative wie individuelle Mitgliedschaften ermöglicht. Jeder Verband soll dabei seine volle Selbständigkeit und Eigenständigkeit behalten. Über die Aufgaben dieses Bundes soll auch zur Wahrung seiner parteipolitischen und ideologischen Unabhängigkeit ein wissenschaftlicher Beirat wachen.
Eine Pressestelle soll die Öffentlichkeitsarbeit übernehmen.
Für den HEIDELBERGER KREIS: Prof. Dr. phil. habil. Bambeck, Prof. Dr. Fricke, Prof. Karl Götz, Prof. Dr. phil. Haverbeck, Prof. Dr. rer. nat. Illies, Prof. Dr. theol. Manns, Prof. Dr. Dr. Oberländer/Bundesminister a. D., Prof. Dr. jur. Rasch, Prof. Dr. Riedl, Prof. Dr. med. Schade, Prof Dr. rer. pol. Schmidt-Kahler, Prof. Dr. rer. nat. Schröcke, Prof. Dr. med. Schurmann, Prof. Dr. phil. Siebert, Prof. Dr. phil. Stadtmüller.
Geschichte
Entstehung der Originalfassung
Die Hauptinitiatoren des Heidelberger Manifestes waren Prof. Theodor Schmidt-Kaler von der Universität Bochum und Prof. Helmut Schröcke von der Universität München. Beide Professoren äußerten sich bereits im Vorfeld mit ihren Kernthesen, welche später im Manifest übernommen wurden. So schrieben Prof. Schröcke und Prof. Schmidt-Kaler 1980:
- „Der Begriff ,Volk' läßt sich heute naturwissenschaftlich definieren: Völker sind (kybernetisch und biologisch) lebende Systeme höherer Ordnung mit voneinander verschiedenen Systemeigenschaften, die genetisch weitergegeben werden. Dabei sind auch die nicht körperlichen Eigenschaften eingeschlossen, die genauso vererbt werden, wie die körperlichen (die Milieu-Theorie ist wissenschaftlich falsch).“ [2]
- „Unser Problem sind nicht die Gastarbeiter schlechthin, sondern ihr asiatischer Anteil. [...] Wenn man das Spezialproblem Süditalien ausklammert, so kann man feststellen, daß die aus dem europäischen Raum zu uns kommenden Gastarbeiterfamilien nach ihrer Fertilität, ihrem kulturellen, soziologischen und religiösen Kontext Aussicht auf Akkulturation bieten [...]. Auf die Asiaten trifft all das nicht zu.“[3]
Die Originalfassung des Heidelberger Manifestes wurde am 17. Juni 1981 von Prof. Schröcke verfaßt [4] und von insgesamt 15 Hochschulprofessoren unterzeichnet (für den Gesamttext siehe Verweis unten). Neben den Professoren Schmidt-Kaler und Schröcke waren die Unterzeichner:
Prof. Manfred Bambeck (Frankfurt), Prof. R. Fricke (Karlsruhe), Prof. Karl Georg Götz (Stuttgart), Prof. Werner Georg Haverbeck (Vlotho), Prof. Joachim Illies (Schlitz), Prof. Peter Manns (Mainz), Professor Theodor Oberländer (Vertriebenenminister der Bundesrepublik Deutschland a. D.), Prof. Harold Rasch (Frankfurt), Prof. Franz Hieronymus Riedl aus Österreich, Professor Heinrich Schade (Düsseldorf), Prof. Kurt Schürmann (Mainz), Prof. Ferdinand Siebert (Mainz) sowie Prof. Georg Stadtmüller (München).
In der Originalfassung des Manifestes, die zunächst keiner breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden sollte, stand beispielsweise folgende Textpassage:
- „Mit großer Sorge beobachten wir die Unterwanderung des deutschen Volkes durch Zuzug von vielen Millionen von Ausländern und ihren Familien, die Überfremdung unserer Sprache, unserer Kultur und unseres Volkstums. [...] Völker sind (biologisch und kybernetisch) lebende Systeme höherer Ordnung mit voneinander verschiedenen Systemeigenschaften, die genetisch und durch Traditionen weitergegeben werden. Die Integration großer Massen nichtdeutscher Ausländer ist daher bei gleichzeitiger Erhaltung unseres Volkes nicht möglich und führt zu den bekannten ethnischen Katastrophen multikultureller Gesellschaften. Jedes Volk, auch das deutsche Volk, hat ein Naturrecht auf Erhaltung seiner Identität und Eigenart in seinem Wohngebiet. Die Achtung vor anderen Völkern gebietet ihre Erhaltung, nicht aber ihre Einschmelzung („Germanisierung“).“
Ende 1981 wurde die Originalfassung des Heidelberger Manifestes in drei Zeitschriften publiziert, in der Deutschen Wochenzeitung, Nation & Europa sowie Deutschland in Geschichte und Gegenwart. [5]
Die Originalfassung des Heidelberger Manifestes wurde Ende 1981 in verschiedenen Universitätsstädten als Flugblatt verteilt. Hierdurch wurden Studenten in Bonn und München aufmerksam, welche die öffentlichen Medien informierten.
Im Januar 1982 gab es, nach einer breiter angelegten Berichterstattung innerhalb der BRD-Medien, erste entsprechend in der Veröffentlichten Meinung präsentierte Reaktionen. Von seiten der bayerischen FDP hieß es beispielsweise, das Manifest sei ein „übles Pamphlet und nichts weiter als ein Aufguß der rassistischen Nazi-Ideologie“[6].
Ebenfalls im Januar 1982 lud im Namen von Prof. Schmidt-Kaler der „Schutzbund für das deutsche Volk“ (SDV) zu einem Gründungs- und Diskussionsseminar unter dem Titel „Wissenschaftliche und ethische Grundlagen des Heidelberger Manifestes vom 17. Juni 1981“ ein, welches am 23. Januar 1982 in Heidelberg stattfand.[7] Bereits im Text der Originalfassung des Manifestes waren „alle Verbände, Vereinigungen und Bürgerinitiativen, die sich der Erhaltung unseres Volkes, seiner Sprache, Kultur und Lebensweise widmen“ aufgefordert worden, „einen Dachverband zu gründen.“ Prof. Schmidt-Kaler gab während des Treffens bekannt, daß er für die Pressearbeit des SDVs zuständig sei.[8]
Entstehung der zweiten Fassung
Nach zahlreichen, in der Veröffentlichten Meinung präsentierten, gehässigen Reaktionen kam es am 31. Januar 1982 in Mainz zu einer Presseerklärung und der Vorstellung einer Neufassung des Heidelberger Manifestes durch Prof. Schmidt-Kaler. Eine „von der radikalen Linken gesteuerte Diffamierungskampagne“ und die „versuchte Einschleusung rechtsradikaler Kräfte“ hätten es notwendig gemacht, selbst an die Öffentlichkeit zu treten. „Durch Indiskretionen, für die die Unterzeichner nicht verantwortlich zu machen sind, geriet das Heidelberger Manifest an die Öffentlichkeit in einer vorläufigen Form, die nur zur Gewinnung weiterer Unterzeichner bestimmt war“, so Prof. Schmidt-Kaler.[9]
Prof. Schmidt-Kaler distanzierte sich auch von seinem Kollegen Prof. Schröcke, der Mitglied im SDV wurde: „Der in Gründung befindliche Verein ,Schutzbund für das deutsche Volk' ist weder politisch noch nach seiner Kompetenz in der Lage, die Aufgaben des in der vorläufigen Fassung des 'Heidelberger Manifestes' erwähnten Bundes wahrzunehmen. Wir sind nicht Mitglieder dieses Vereins. Der Verein ist nicht berechtigt, für uns oder in unserem Auftrag irgendwelche Mitteilungen zu machen oder Äußerungen zu verbreiten.“
In der überarbeiteten und abgeschwächten Version des Heidelberger Manifestes vom 31. Januar 1982 fehlten als Unterzeichner nunmehr die Professoren Götz, Oberländer, Riedl, Schade und Schröcke. Neu hinzu kam Prof. Werner Rutz (Bochum). Es findet sich beispielsweise folgende Textpassage:
- „Die Achtung vor anderen Völkern gebietet ihre Erhaltung, nicht aber ihre Einschmelzung [...]. Wer aus diesem Begriff (Volk) folgert, daß es auch nicht erhaltenswerte Völker gäbe, interpretiert gegen die Regeln wissenschaftlicher Hermeneutik und mißdeutet gröblich unser Anliegen.“
Weitere Entwicklung
Der „Mainzer Kreis“ um Prof. Schmidt-Kaler wurde in den folgenden Jahren nicht mehr aktiv. Prof. Schröcke engagierte sich weiterhin im SDV. Im Februar 1984 verschickte der SDV im Namen von Prof. Schröcke ein Flugblatt mit dem Titel Grundgesetzlicher Grundwert - Deutsches Volk, wo der SDV „als Sachverwalter des ,Heidelberger Manifestes vom 17. Juni 1981'“ auftritt und Thesen zur Ausländerpolitik vorstellt. Zusammen mit Prof. Heinrich Schade und Prof. Robert Hepp (Vechta) veröffentlichte Schröcke Ende 1984 eine Broschüre im Grabert-Verlag, in welcher der SDV erneut seine „Forderungen zur Ausländerpolitik“ formulierte.[10]
Literatur
- Der Wortlaut in der Fassung vom 31. Januar 1982 in: Michael Birthelm: Komm Heim! Komm heim ins Reich! Handbuch zur Befreiung, S. 299ff. (PDF-Datei)
- Leuninger, Herbert: „Kirche und Heidelberger Manifest“, in: „Zeitschrift für Ausländerrecht“, Heft 3, 1983; Seiten 117-124
- Burgkart, Claus: „Das 'Heidelberger Manifest', Grundlage staatlicher Ausländerpolitik.“ In: Meinhardt, Rolf (Hg.), „Türken raus? Oder Verteidigt den sozialen Frieden“, Rowohlt Verlag, Hamburg 1984, Seiten 141-161
- Tomkowiak, Ingrid: „Das Heidelberger Manifest und die Volkskunde.“ In: Zeitschrift für Volkskunde 92 (1996), S.185-207.
Verweise
- Herbert Leuninger: Kirche und „Heidelberger Manifest“
- Prof. Schmidt-Kaler im Pressegespräch (Dezember 2004) mit der Jungen Freiheit