Integrationsgesetz

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Das Integrationsgesetz ist ein von den BRD-Blockparteien geschaffenes und im Juli 2016 verabschiedetes Paragraphenwerk. Sein Zweck ist es, die massenhafte Ansiedlung vor allem fremdrassiger und kulturfremder Personen, die im Zuge der sich seit 2015 massiv verstärkenden illegalen Einwanderung auf das BRD-Territorium eingedrungen sind, durch Gewährung von Rechtsansprüchen abzusichern und zu steigern.

Offiziell hieß es im Gesetzentwurf:

„Ziel des vorliegenden Gesetzes ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter zu optimieren, um die erkannten Potenziale auszunutzen.“[1]

Die Paragraphensammlung tritt zu der Vielzahl von Vorschriften, welche dem gleichen Zweck dienen (z. B. Aufenthaltsgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz). Eine Besonderheit der verabschiedeten Regelungen besteht darin, daß auch abgelehnte „Asylanten“ nicht mehr nur auf die seit Jahrzehnten praktizierte hunderttausendfache Dauergewährung von Duldung zu vertrauen brauchen, sondern weitere Rechtsansprüche zum Verbleib im Land erhalten. Damit wird auch der Sippennachzug[2] seitens der Fremden weiter vorangetrieben.

Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. Gesetzentwurf Integrationsgesetz, Einführung: „Problem und Ziel“
  2. Offiziell „Familiennachzug“ genannt, siehe § 29 Aufenthaltsgesetz