Jarcke, Carl Ernst

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Prof. Dr. jur. Carl Ernst Jarcke, Lithographie von Josef Kriehuber, 1834

Carl Ernst Jarcke (auch: Karl; Lebensrune.png 10. November 1801 in Danzig; Todesrune.png 27. Dezember 1852 Wien) war ein deutscher Jurist und politischer Publizist.

Leben

Kurzchronologie

  • 1819 bis 1822 Studium der Rechte in Bonn und Göttingen, hier 1822 Promotion (Schüler G. Hugos) und im selben Jahr Habilitation in Bonn.
  • 1825 Konversion zum Katholizismus und a.o. Professor der Rechte an der Universität Berlin.
  • 1831 Mitbegründer und erster Redakteur des Berliner politischen Wochenblatts
  • 1832 bis 1848 als Nachfolger von Friedrich von Gentz Mitarbeiter Metternichs in der Wiener Staatskanzlei
  • 1837 Ausscheiden aus der Redaktion des BpW
  • 1838 Mitbegründer und leitender Redakteur der Historisch-politischen Blätter für das katholische Deutschland
  • 1848 aus Wien vertrieben lebte bis 1850 in München, kehrte dann nach Wien zurück, wo er 1850-52 als Berater des österreichischen Kultusministers L. Graf von Thun-Hohenstein wirkte. In den Jahren vor seinem Tod galt Jarcke als einer der führenden, bekanntesten und auch umstrittensten politischen Publizisten seiner Epoche.

Wirken

Beeinflußt von Karl Ludwig von Haller und den französischen Legitimisten de Maistre und de Bonald, war Jarcke politischer Theologe, für den „der Wille Gottes in jedem Falle die Regel und das Gesetz der Welt“ darstellte. Er forderte, das „in der christlichen Offenbarung ausgesprochene Gesetz Gottes“ müsse zum „Anfange und Ausgangspunkte“ des allgemeinen Staatsrechts gemacht werden. Das über allem positiven Recht stehende göttliche Recht war für ihn unantastbar und ewig. Es stellte zugleich Richtschnur für politisches Handeln dar; eine Trennung zwischen christlicher Ethik und Politik wurde von Jarcke strikt verneint.

Jarckes Eigentumskonzept und sein Sozialdenken waren streng patriarchalisch: Jeder Eigentümer sei durch das Gebot der Nächstenliebe zur Unterstützung des Schwachen verpflichtet. Die Monarchie galt Jarcke als ideale politische Ordnung; der König dürfe jedoch keineswegs absolut sein, sondern bleibe Gott und dessen Geboten unterworfen. Jarcke war Verfechter der ständischen Freiheit und übte von diesem Standpunkt aus Kritik sowohl am Absolutismus wie am Individualismus des modernen Naturrechts und an der staatsphilosophischen Vertragstheorie.

Dem Prinzip der Revolution stellte Jarcke das Modell einer langsam sich vollziehenden historischen Evolution entgegen. Den Bonapartismus der Franzosenzeit deutete er als terroristische Überspitzung der Französischen Revolution. Den modernen Liberalismus und den Nationalismus hat er in gleicher Weise als Folgen der Revolution aufs schärfste bekämpft: Der Liberalismus sei „nichts anderes als eine mattere Schattierung des terroristischen Jakobinismus"; den Nationalitätsgedanken verurteilte er vom Standpunkt des christlichen Universalismus aus.

Diesem Universalismus entsprach das übernationale Reich als politische Form; Jarcke hielt stets an Idee und Konzept des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation – als dessen Fortsetzung er das Kaisertum Österreich ansah – fest. Nach 1848 meinte er, durch die Zeitereignisse pessimistisch geworden, den Niedergang Europas durch fortschreitende Säkularisierung und Ausbreitung des Nationalismus und Liberalismus voraussehen zu können.

Schriften (Auswahl)

  • Handbuch des gemeinen deutschen Strafrechts, Dümmler, Berlin 1827-30 (drei Bände)
  • Die französische Revolution von 1830, 1831 (anonym)
  • K. L. Sand und sein an Kotzebue verübter Mord, 1831
  • Die ständische Verfassung und die deutsche Constitutionen, 1834
  • Vermischte Schriften, München 1839 (drei Bände; Band 4, Paderborn 1854)
  • Staat und Kirche in Österreich, 1849 (anonym)
  • Hundert Schlagworte zur Verfassungspolitik der Zukunft, 1851 (anonym)