Nationaldenkmal für die Befreiungskriege
Das Nationaldenkmal für die Befreiungskriege – auch Kreuzbergdenkmal, weil das Denkmal auf dem Kreuzberg errichtet wurde (in linksgerichteten Kreisen nur als Schinkel-Denkmal „entnationalisiert“) – in Berlin-Kreuzberg ist wahrscheinlich das erste Denkmal, das zur Erinnerung an die Befreiungskriege von 1813–1815 errichtet wurde. Aus der Berliner Bürgerschaft heraus entstand der Wunsch nach einem solchen Denkmal zu Ehren der deutschen Gefallenen, insbesondere die der Preußischen Armee. Der König von Preußen Friedrich Wilhelm III. griff diesen Gedanken auf und beauftragte Karl Friedrich Schinkel mit der Entwicklung eines Entwurfs.
Inhaltsverzeichnis
Die Geschichte
Das Nationaldenkmal für die Siege und Gefallenen in den Befreiungskriegen 1821 auf dem Kreuzberg ist lediglich ein Überbleibsel eines Entwurfs für ein weitaus bedeutenderes Projekt, dessen Verwirklichung letztendlich aufgrund der schlechten Finanzlage Preußens scheiterte. Schinkel entwarf tatsächlich aber einen „Dom der Freiheit“, dessen neogotische Formensprache in dem Kreuzbergdenkmal wiedererkennbar ist. Am Ende kam es dann zu dem wesentlich bescheideneren Denkmal auf dem Tempelhofer Berg. Diese erstmals 1290 urkundlich erwähnt Anhöhe am Südrand des Berliner Urstromtals trug auch die Namen Sandberg und Runder Weinberg. Seit dem 15. Jahrhundert wurde an seinen Hängen bis 1740 Wein angebaut. Das Denkmal führte später dazu, dass der Name Tempelhofer Berg durch Kreuzberg ersetzt wurde, der dann schließlich auf den gesamten Stadtbezirk übertragen wurde.
Auf der höchsten Stelle des Kreuzgberges wurde am 30. März 1821, dem Jahrestag der Erstürmung des Montmartre, das deutsche Nationaldenkmal für die Siege in den Befreiungskriegen eingeweiht. Die Grundsteinlegung erfolgte am 19. September 1818 durch König Friedrich Wilhelm III. in Gegenwart des russischen Kaisers Alexander I..
Zur Zeit seiner Aufstellung stand das Kreuzbergdenkmal frei auf dem Gipfel der Anhöhe und war weithin bis in die Mitte Berlins sichtbar. Inzwischen sind rund herum im Viktoriapark hohe Bäume herangewachsen und das Denkmal ist nur noch aus der Nähe erkennbar. Und das, obwohl das gesamte fast 200 Tonnen wiegende Denkmal unter Kaiser Wilhelm I. 1879 auf ein 8 Meter hohes Podest, das wie die Bastion einer Festung wirkt, gehoben wurde. Denn die Bebauung der Tempelhofer Vorstadt verstellte zunehmend den Blick auf das Denkmal. Bei dieser Gelegenheit wurde das Denkmal um 21° gedreht, so daß es nun genau in einer Achse mit der auf das Denkmal zuführenden Großbeerenstraße stand. Die Hebung erfolgte mit zwölf hydraulischen Pressen, jede mit einem Wasserdruck von 30 Atmosphären und einer Hebekraft von 16 Tonnen.
Ab 1888 wurde das Gelände um das Denkmal herum zum Viktoriapark umgestaltet. Die Attraktion dieses Parks ist der 24 Meter in die Tiefe stürzende künstliche Wasserfall, zu dem der Hainfall im Riesengebirge das Vorbild lieferte. Heute ist der Viktoriapark eine vielbesuchte grüne Oase für die dicht bebauten Stadtviertel der Umgebung. Seit 1968 gibt es wieder einen kleinen Weingarten am Berg, der ansonsten einen hervorragenden Rundblick auf die Mitte Berlins bietet.
Ansicht
Das Denkmal ist aus Gusseisen und wurde durch die Königlich Preußische Eisengießerei (KPEG) nach Plänen von Karl Friedrich Schinkel geschaffen. Die pyramidenförmig aufgebaute gotische Spitzsäule wird von einem eisernen Kreuz gekrönt, das dem Berg, der bis dahin Tempelhofer Berg genannt wurde, seinen Namen gab; nach anderen Quellen geht die Bezeichnung auf den kreuzförmigen Grundriss des Denkmals zurück. In den zwölf Nischen stehen zwölf Statuen, die durch Gestalt, Schmuck und Beiwerk die Befreiungskriege symbolisieren.
Die vier Hauptmomente der Säule zeigen die Schlachten von
Kreuzbergurteil
Das so genannte Kreuzbergurteil (auch: Kreuzbergerkenntnis) war ein Urteil des Preußischen Oberverwaltungsgerichts mit Sitz in Berlin vom 14. Juni 1882, mit dem das Gericht die polizeiliche Gewalt in Schranken wies und die Entpolizeilichung der öffentlichen Verwaltung einleitete.
In der Sache ging es darum, daß das Berliner Polizeipräsidium eine Verordnung erlassen hatte, die den Eigentümern der Grundstücke rund um den Berliner Kreuzberg verbot, Gebäude über einer bestimmten Höhe zu errichten. Zweck dieses Verbots war, die Sicht auf das bereits 1821 errichtete Kreuzbergdenkmal freizuhalten. Dem Eigentümer eines nahegelegenen Grundstücks war deswegen eine Baugenehmigung versagt worden, wogegen er geklagt hatte.
Das Oberverwaltungsgericht erklärte die Polizeiverordnung für unwirksam mit dem Argument, die Baupolizei sei nur für die Abwehr von Gefahren zuständig, nicht aber für die Wahrung ästhetischer Interessen.
Das Urteil war insofern bahnbrechend, als es klarstellte, daß stadtplanerische Gestaltung nicht zu den Aufgaben der Polizei gehört. Politikgeschichtlich war es ein Zeichen für das Ende des Polizeistaates absolutistischer Prägung, in dessen Verständnis „Polizei“ so viel bedeutete wie „eine gute Ordnung“, auch einschließlich dazugehöriger Wohlfahrtsaufgaben (Wohlfahrtspflege). Das Aktionsfeld der Polizei wurde damit auf die Aufgabe begrenzt, gesetzwidrigen Handlungen oder Zuständen entgegenzutreten; die (aktive) Gestaltung des sozialen Lebens wurde ihr dadurch versagt.
Siehe auch
- Befreiungsdom
- Völkerschlachtdenkmal
- Schlacht bei Großbeeren
- Völkerschlacht bei Leipzig
- Hermannsdenkmal
- Walhalla
- Deutscher Freiheitskampf
Literatur
- Götz von Coburg und Richard Schneider: Viktoriapark, (1989)
- Meinhold Lurz: Kriegerdenkmäler in Deutschland: Befreiungskriege, Esprint (1985)
- Michael Müller-Oetken: ... gestorben achtzehndreizehn, Winterwork (2009), ISBN 978-3942150026