Massaker vom 4. März 1919

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Die Flagge des Sudetenlandes ab 1919

Am Dienstag, dem 4. März 1919 demonstrierten große Teile der Bevölkerung der deutschsprachigen Gebiete Böhmens und Mährens für den Verbleib bei Deutschösterreich, gegen die tschechische Besetzung des Sudetenlandes und gegen die Eingliederung in das gerade neugegründete Kunstprodukt von Versailles, die Tschecho-Slowakei.

Geschichte

Das Sudetenland, Deutsch-Böhmen, Böhmerwald, Deutsch-Mähren und die deutschen Sprachinseln innerhalb der sogenannten Tschecho-Slowakei

Vorausgegangen war die militärische Besetzung dieser deutschen Gebiete durch tschechische Truppen zwischen dem 1. November 1918 und dem 31. Januar 1919. Punktuell war es dabei zu Kämpfen gekommen. Ziviler Widerstand war dagegen häufig, mehrere Städte waren erst durch Androhung durch Beschießung mit Artillerie zur Aufgabe bereit (darunter Brüx, Eger und Mährisch Schönberg). Kaplitz wurde am 3. Dezember dann tatsächlich mit Artillerie beschossen. In vielen Städten wurden zudem Geiseln genommen.

Konkreter Anlaß für die Demonstrationen am 4. März 1919 waren die Wahlen zur Nationalversammlung der Republik Deutsch-Österreich, von deren Teilnahme die Sudetendeutschen gewaltsam abgehalten wurden. Dies ist insofern bemerkenswert, als die tschechischen Unterhändler zuvor bei der sogenannten Friedenskonferenz in Paris die Einführung von Freiheit und Demokratie als ein Hauptargument für die Angliederung der deutschsprachigen Gebiete angeführt hatten.

Ein weiterer Anlaß für die Kundgebungen war die Notenabstempelung – die weitgehende Abwertung des Bargeldes – am selben Tage. Die Initiative zu den Demonstrationen ging von der sudetendeutschen Sozialdemokratie unter Josef Seliger aus, der damals führenden Partei im Sudetenland. Dem Aufruf schlossen sich alle anderen Parteien an.

Zu den Forderungen des 4. März, der unter schwarz-rot-goldenen Fahnen begangen wurde, gehörte an erster Stelle das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das von VS-Präsident Woodrow Wilson als Grundprinzip der sogenannten Friedensregelung des Versailler Vertrages proklamiert worden war. Zum Zeichen der Trauer der Deutschen wurde später der untere goldene Streifen der Fahne durch einen schwarzen ersetzt.

Die Kundgebungen wurden kurz nach Mittag in mehreren Städten gleichzeitig durch Schüsse in die Menge zerschlagen. Dabei kamen auf deutscher Seite 54 Menschen ums Leben. Unter den Toten waren 20 Frauen und Mädchen, ein 80jähriger Mann und Buben im Alter von 14, 13 und 11 Jahren.

Zwei Tote gab es bereits am 3. März in Eger und zwei weitere am 5. März in Karlsbad. Weiterhin gab es ca. 200 Verletzte.

Die Opfer des 4. März 1919 erhielten keine Entschädigung, die Täter wurden nie ermittelt und nicht bestraft. Für die Sudetendeutschen wurde der 4. März als „Tag der Selbstbestimmung“ zu einem Gedenktag, der erst nach 1938 und der Heimkehr ins Reich dank des Münchener Abkommens gebührend begangen werden konnte.

Siehe auch

Verweise