Meschkat, Kurt
Kurt Helmut Meschkat ( 1913/1914 in Coadjuthen, Kreis Tilsit,[1] Memelland; ermordet 22. Juli 1951 in Kathus bei Bad Hersfeld) war ein deutscher Kriegsveteran, Vertriebener und Taxifahrer.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Der Familienvater Kurt Meschkat hatte ein schweres Lebenslos gezogen. Mit vier Jahren verlor er seine Eltern. Es begann eine Odyssee als Vollwaise. Mit dem Heimkehr des Memellandes ins Deutsche Reich wurden Träume war, aber der Zweite Weltkrieg bedeutete für ihn auch Kriegsdienst bei der Wehrmacht und Kriegsgefangenschaft. Bei seiner Entlassung 1947 war seine Heimat verloren. Langsam faßte er in Hersfeld, ab 1949 Bad Hersfeld, Fuß, heiratete seine Verlobte, wurde Vater von zwei Kindern (Werner und Charlotte) und wurde im Frühling 1951 beim Taxiunternehmen von Hans-Philipp Braun angestellt. Auch seine Frau hatte Anstellung im Hersfelder Hilfskrankenhaus in der Dudenstraße gefunden, es ging aufwärts.
Am 22. Juli 1951 wurde Meschkat, der Nachschicht hatte, mit seinem Fahrzeug, daß er um 20.15 Uhr übernommen hatte, nach Kathus gerufen, wo er in der Gaststätte von Johannes Seelig (ggf. handelte es sich um das 1911 erbaute und 1935 erweiterte Gasthaus „Zum Adler“) zwei Fahrgäste abholen und nach Bad Hersfeld fahren sollte. Die beiden Fahrgäste waren US-Amerikanische Soldaten, beide waren Gefreite (Privates). John H. Stein, ein amerikanischer Jude, und James H. Sizemore. Die Männer, verbotenerweise in Zivil, hatten ein paar Bier getrunken und wollten nun weiter. Seelig sagte später vor dem höchsten Militärtribunal (general court-martial) aus, daß Stein eine Pistole in seiner Jackentasche verbarg.
Um rund 22.30 Uhr stiegen die Männer ein und Meschkat fuhr los. Neben ihm saß Sizemore, auf dem Rücksitz Stein. Diese Sitzposition war bewußt gewählt, US-Amerikaner saßen ansonsten ausnahmslos auf dem Rücksitz. Kaum hatten sie nach rund einem Kilometer den Ortsausgang erreicht, befahl Stein Meschkat anzuhalten. Der Fahrer verlangsamte sofort, protestierte aber, wie die Gerichtsakten zeigen, da der Straßenrand nicht zu Anhalten geeignet war. Es waren seine letzten Worte, Stein schoß ihn ohne Vorwarnung in den Kopf. Sizemore konnte, wie geplant, das Lenkrad ergreifen, und das Auto bis zum Stillstand lenken. Nun sprang Stein aus dem Fahrzeug, wobei sich ein weiterer Schuß aus der Pistole löste.
Stein versuchte, Meschkat aus dem Auto zu heben, er war aber ein großer und schwerer Mann. Sizemore kam nun hinzu, und gemeinsam waren sie erfolgreich. Den deutschen Familienvater warfen sie achtlos zu Boden. Nun durchsuchten sie Meschkat. Taxiunternehmer Braun sagte später aus, Meschkat hatte mindesten 30 DM Wechselgeld mit sich geführt, die Mörder sprachen von 14 bis 16 DM, jeder nahm die Hälfte an sich. Sie stiegen dann wieder in das die viertürige Wanderer-Limousine (Auto Union) ein und fuhren davon.
In der Nähe hatte sich ein deutsches Ehepaar angstvoll und ungläubig im Dunkeln versteckt gehalten. Willy Schaake und seine Frau verließen um ca. 22.15 Uhr das Haus der Schwägerin bzw. Schwester und genossen mit dem Hund die kühle Sommernacht. Auf dem bekannten Feldweg wollten sie selbst nach Hause, als sie um 22.30 Uhr den Vorfall in rund 250 m Entfernung bemerkten und die Schüsse hörten. Als die Bluttäter davon gefahren waren, lief Willy Schaake eilig zum Tatort, den Hund führend, und fand Meschkat. Zu seinem Erstaunen lebte dieser noch. Inzwischen waren auch andere Dorfbewohner, damals insgesamt rund 850, am Tatort angekommen. Schaake schaltete schnell, schickte einen Anwesenden zum Dorfarzt, seine Frau sollte zum nächsten Telefon, um die Polizei zu benachrichtigen. Er sah auch zwei Patronenhülsen, berühret sie jedoch nicht. Als Dr. Hermann Auel eintraf, hatte Meschkat das furchtbare Leiden hinter sich: Auel, nach kurzer Herzdruckmassage, konnte nur noch den Tod feststellen.
Ermittlungen
Ermittlungen (nach dem „Article 32 of the Uniform Code of Military Justice“) und Gerichtsakten zeigen, daß die beiden Täter noch eine Weile durch die Gegend fuhren, das Auto dann abstellten und zur eigenen Kaserne zurückkehrten. Hier wurde die blutige Kleidung gewechselt. Dann gingen sie schlafen. Die Vorgänge ließen sich jedoch nicht aufhalten. Die deutsche Polizei war aktiv, auch die US-amerikanische Militärpolizei war involviert. Um 2.00 Uhr des 23. Juli 1951 erhielt Leutnant J. J. Moscato die erste Meldung. Er war in dieser Nacht Offizier vom Dienst. Stein und Sizemore gehörten der H-Kompanie des 3. Bataillons der 14th Armored Cavalry Regiment. Das gepanzerte Regiment war in Fulda, Bad Kissingen und Bad Hersfeld stationiert.
Auch Leutnant Moscato gehörte dem 3. Bataillon an – und er handelte zügig und vorbildlich. Schon kurz nach 2.00 Uhr ließ er Stein vorführen, konnte aber keinen Verdacht erheben. Der junge Moscato ließ nicht locker, als kurz nach 3 Uhr die Militärpolizei deutsche Zeugen zur Kaserne brachten, ließ Moscato das gesamte Bataillon wecken und antreten. Nun mußte das Bataillon an die Deutschen vorbeimarschieren. Stein bleib unerkannt, aber Sizemore wurde sogleich als einer der beiden Wirtshausgäste identifiziert, der in das Taxi von Meschkat eingestiegen war.
Sizemore wurde anschließend von einem Ermittlungsbeamter verhört, der bereitwillig aussagte. Kurz darauf erhielt Moscato die Anweisung, Stein dem beamten vorführen zu lassen. Ebenfalls ließ er nun die Spinde der beiden verdächtigen öffnen und ließ sowohl die Zivilkleidung als auch die Dienstpistolen beschlagnahmen. Stein schwieg bei seinem ersten Verhör, aber beim Verhör vom 24. Juli 1951 sagten beide beinahe einstimmig aus. Sie gaben zu, den Überfall geplant zu haben. Sizemore allerdings gab an, Stein hätte gleich einen Mord vorgeschlagen, während Stein angab, den Fahrer nur von seinem Geld „befreien“ zu wollen, der Schuß habe sich versehentlich gelöst. Die beiden Geständigen wurden festgenommen.
Inzwischen hatte Dr. Auel am 23. Juli 1951 die Leichenschau in der Leichenhalle vorgenommen, Braun wurde ebenfalls geladen, um seinen ermordeten Angestellten zu identifizieren. Braun sollte später auch seine beschlagnahmte Wanderer-Limousine zurückerhalten. Stabsfeldwebel (Master Sergeant) G. A. Gordon konnte im zuständigen Kriminallabor feststellen, daß die von der deutschen Polizei gesicherten Hülsen zur Handwaffe von Private Stein paßte.
Frau Meschkat und ihre Unterstützer von der Taxi-Innung, die auch Arbeitsniederlegungen und Protestkundgebungen organisierten, traten gegen den US-Militär-Apparat an, erhielt jedoch keine Informationen. Militärgerichte unterstehen keiner zivilen Verwaltung und sind für Geheimhaltung bekannt. Erst kurz vor der Verhandlung erfuhren auch deutsche Stellen von den Ergebnissen der Ermittlungen. Zeugen wurden geladen, auch deutsche Pressevertreter waren zugelassen. Frau Meschkat war durchgehend im Verhandlungssaal anwesend.
Militärtribunal
Die Verhandlung vor dem Militärtribunal dauerte insgesamt drei Tage mit großen Pausen dazwischen. Dem „general court-martial“ sitzt ein Militärrichter vor, es gibt üblicherweise einen Militärankläger, ein Militärverteidiger (auf Wunsch, kann man auch von einem Zivilisten verteidigt werden), beide Volljuristen, und ein Gremium aus mindestens fünf Offizieren. In Einzelfällen können angeklagte Mannschaftsdienstgrade verlangen, daß ein Drittel des Gremiums aus Mannschaftsdienstgrade besteht.
24 Zeugen wurden vernommen, 23 Beweisstücke vorgelegt. Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Das Urteil war dennoch am 4. Oktober 1951 gefällt: unehrenhafte Entlassung aus dem Militär (dishonorable discharge), die Beschlagnahme des Solds sowie lebenslange Freiheitsstrafe mit schwerer körperlicher Arbeit (hard labor for life). Die eigentliche Anklage „gemeinschaftlicher Raubmord“, welche die Todesstrafe hätte bedeuten können, wurde vom Tribunal abgemildert, der Raubvorwurf fallengelassen.
Berufungsverfahren
Ein Prüfungsausschuß des „Judge Advocate General’s Corps“ (JAG Corps, JAGC), die oberste Justizinstanz der Streitkräfte der Vereinigten Staaten, wurde aufgefordert, mögliche Verfahrensfehler zu prüfen. Am 28. April 1952 stellte der Ausschuß fest, daß ein Punkt der vielen von der Verteidigung angeführten übrig blieb. Als der Verteidiger vor dem Schlußplädoyer am 3. Oktober 1951 um 10 Minuten Unterbrechung bat, wurde dies von der Angeklagte angefochten, der Militärrichter verweigerte schließlich die Verhandlungspause. Dies führte dazu, daß der Prüfungsausschuß das Urteil außer Kraft setzte und den Fall an das militärische Berufungsgericht (United States Court of Military Appeals) überwies.
Am 29. Mai 1953 haben sich die drei Richter entschieden. Gouverneur von Rhode Island sowie Kapitän zur See a. D. Robert Emmet Quinn (1894–1975), seit 1951 vorsitzender Richter am neu geschaffenen „United States Court of Appeals for the Armed Forces“, entschied, daß die Verhandlung wegen des einen Punktes fehlerhaft war und ein Wiederaufnahmeverfahren (rehearing) rechtfertigte. Sein Kollege Oberst der Reserve (USAF) Paul William Brosman (1899–1955) stimmte ihm zu. Der dritte und letzte Richter, Brigadegeneral a. D. George Webster Latimer (1900–1990), von 1951 bis 1961 am Appellationsgericht, widersprach leidenschaftlich ein Wiederaufnahmeverfahren. Das Mehrheitsurteil bezeichnete er als „katastrophales Zeichen“. Die Heimtücke der Täter empfand er als widerwärtig. Die Argumente seiner Kollegen bezeichnete er als „sketchy“ (lückenhaft). Auch merkte er an, daß die Verteidigung 34 Tage Vorbereitungszeit erhalten hatte sowie einen weiteren Tag während der Verhandlung. Die 10 Minuten hätten nichts am Urteil geändert, die Beweise waren überwältigend und erschütternd (overwhelming), die Zeugen waren uneingeschränkt glaubhaft und die Angeklagten waren ursprünglich geständig.
Verbleib der Bluttäter
Trotz der Literatur (siehe Quellen) und der Aktenlage konnte nicht festgestellt werden (Stand: 2022), ob und ggf. wann es zu einem Wiederaufnahmeverfahren oder gar einer erneuten Gerichtsverhandlung gekommen war. Ebensowenig konnte recherchiert werden, ob die Angeklagten ggf. in dieser Zeit freigelassen oder weiterhin festgehalten wurden.
Quellen
- UNITED STATES v. Private JOHN H STEIN, RA 12349740, and Private JAMES H. SIZEMORE, RA 347990221952, in: „Court-Martial Reports – Holdings and Decisions of the Judge Advocates General Boards of Review and United States Court of Military Appeals“, Band 8, 1952, S. 467–480
- UNITED STATES, Appellant and Cross-Appellee v. JAMES H. SIZEMORE and JOHN H. STEIN, Privates, U. S. Army, Appellees and Cross-Appellant, in: „Court-Martial Reports – Holdings and Decisions of the Judge Advocates General Boards of Review and United States Court of Military Appeals“, Band 10, 1953, S. 70–79
- United States v. Sizemore, 2 C.M.A. 572, 10 C.M.R. 70, 2 USCMA 572 (1953)