Wehrdienst

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Der Wehrdienst, auch Militärdienst, ist die Ausübung des Dienstes in den Streitkräften eines Staates. Er erfolgt aufgrund einer gesetzlichen Pflicht (→ Wehrpflicht) oder einer freiwilligen Verpflichtung (öffentlich-rechtliche Verpflichtung oder Vertrag).

Erläuterung

In der BRD wurde die allgemeine Wehrpflicht während der Kanzlerschaft Angela Merkels 2011 ausgesetzt und kann im Bedarfsfall wieder eingesetzt werden. Formell wurde dies damit begründet, daß (bei deutlich sinkenden Rekrutenzahlen) die grundgesetzlich geforderte Wehrgerechtigkeit nicht gewährleistet werden könne. Faktisch jedoch handelte es sich um Eckpfeiler einer Langfriststrategie der Privatisierung von Wehrkraftleistungen, um die Armee müheloser für volksfremde NATO-Interessen einspannen zu können und später auch – im Rahmen europäischer Militärstrukturen – volksfremdes Militär gegen Bürger anderer EU-Staaten oder gegen die (deutschen) BRD-Bewohner kämpfen zu lassen.

Wenn nur EU-Verbände gemeinsam schlagkräftig eingesetzt werden können – weil das einzelne Land systematisch Fähigkeiten abbaut –, dann kommt diese „Verteidigungspolitik“ einem Wehrlosmachen des deutschen Staatsvolkes als eines politischen Akteurs gleich. Diese Politik entspricht nicht von ungefähr recht genau anglo-amerikanischen Zielsetzungen aus der Zeit der beiden Weltkriege.

Siehe auch