Popitz, Johannes
Hermann Eduard Johannes Popitz ( 2. Dezember 1884 in Leipzig; 2. Februar 1945 in Berlin-Plötzensee) war ein deutscher Politiker und Wirtschaftstheoretiker.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft arbeitete er zwischen 1914 und 1919 als Referent im preußischen Innenministerium.
Im Juni 1929 nehmen an den Verhandlungen über den Young-Plan Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht und der Großindustrielle Albert Vögler teil, nicht aber Mitglieder des Finanzministeriums. Popitz und der damalige Finanzminister Rudolf Hilferding protestieren gegen das Vorgehen Schachts und die im Youngplan festgelegte lange Laufzeit der Reparationen.
Am 1. November 1932 wurde Popitz Reichsminister ohne Geschäftsbereich und kommissarischer Leiter des preußischen Finanzministeriums. Er begründete den Länderfinanzausgleich und die Umsatzsteuer. Am 21. April 1933 erfolgte seine Ernennung zum preußischen Minister. Im Jahre 1937 erhielt er das goldene Parteiabzeichen der NSDAP ehrenhalber und gehörte auch dem Präsidium der von Hans Frank gegründeten nationalsozialistische Akademie für Deutsches Recht an. Popitz stand Carl Schmitt nahe und veröffentlichte mit ihm gemeinsam eine Reihe von Schriften.
Später näherte er sich dem konservativen Kreis der Oppositionellen unter Carl Goerdeler an, einem der führenden Verschwörer gegen Adolf Hitler. Popitz wurde von den Verschwörern um Claus Schenk Graf von Stauffenberg als Finanz- und Kultusminister vorgesehen und erarbeitete ein „Vorläufiges Staatsgrundgesetz“, das nach einem erfolgreichen Militärputsch in Kraft treten sollte. Sein Entwurf galt als rechtskonservativ mit stark autoritären Zügen. Popitz befürwortete vehement die Wiedereinführung der Monarchie. 1943 tritt er an Heinrich Himmler heran, um ihn zum Abschluß eines Separatfriedens mit den Westalliierten zu bewegen. Also im Grunde das, was Hitler selbst verzweifelt die ganze Zeit des Krieges über versucht hatte.
Auf Grund seiner Beteiligung am Verschwörerkreis und am Attentat vom 20. Juli 1944 wurde Popitz verhaftet, zum Tode verurteilt und hingerichtet.
Weiteres
Nach ihm ist das Popitzsche Gesetz benannt, das besagt, daß in bundesstaatlich gegliederten Ländern die Ausgaben des Gesamtstaates im Zeitverlauf rascher als die Ausgaben der Gliedeinheiten steigen. Der Grund hierfür ist, daß der Zentralstaat im Zuge der laufenden Gesetzgebung immer mehr Angelegenheiten an sich zieht. Je höher aber der Anteil des gesamtstaatlichen Budgets, desto stärker steigt auch der staatliche Einfluß auf den Marktmechanismus und dessen Druck auf die Zentralbank.
Auszeichnungen (Auszug)
- Eisernes Kreuz (1914) am weißen Bande
Schriften (Auswahl)
- Der künftige Finanzausgleich zwischen Reich, Ländern und Gemeinden. (1932)
Verweise
Filmbeiträge
Literatur
- Friedrich Lenz: Der ekle Wurm der deutschen Zwietracht – Politische Probleme rund um den 20. Juli 1944 (Klappentext, HTML-Version, PDF-Datei)
- Heinz Roth: Widerstand im Dritten Reich 1976 (PDF-Datei)
- Lutz Arwed Bentin: Johannes Popitz und Carl Schmitt, zur wirtschaftlichen Theorie des totalen Staates in Deutschland, Beck, München 1972
- Das Deutsche Führerlexikon, Otto Stollberg G.m.b.H., Berlin 1934