Oberleutnant

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Oberleutnant bezeichnet in den heutigen deutschen (Land-)Streitkräften (Bundeswehr, Bundesheer, Schweizer Armee) den zweitniedrigsten Offiziersdienstgrad. Dies galt auch für Reichswehr, Wehrmacht, Bundesgrenzschutz und Bundeswehr.

Erläuterung

Beim Deutschen Heer (aber auch bei der Preußischen Armee, der Bayerischen Armee, der Sächsischen Armee usw.) hieß der Dienstgrad Oberleutnant bis 1. Januar 1899 Premierleutnant (Premier-Lieutenant). Im Offiziersrang niedriger war nur der Sekondeleutnant (Seconde-Lieutenant) bzw. ab 1899 der Leutnant. Nach dem Oberleutnant kommt der Hauptmann bzw. Rittmeister, dann die Stabsoffiziere Major, Oberstleutnant und Oberst. Ihnen folgen dann die Generäle.

Marine

Bei der Kaiserlichen Marine, Reichsmarine und Kriegsmarine der Oberleutnant zur See (bis 17./18. April 1899 mit Wirkung vom 1. Januar 1899 noch Leutnant zur See).

NS-Ranggefüge

Im NS-Ranggefüge entsprach dieser Dienstgrad dem SS-Obersturmführer oder SA-Obersturmführer. Auch NSKK, NSFK und weitere paramilitärische Organisationen führten gleichwertige Dienstgrade.