Preußischer Bund

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Die deutsche Nord- und Ostseeherrschaft im 14. und Anfang des 15. Jahrhunderts; Aus: „Putzgers historischer Weltaltlas“, 1901

Der Preußische Bund war eine seit dem Jahre 1440 bestehende Vereinigung der preußischen Stände zur Wahrung politischer Mitwirkungsrechte preußischer Vertreter aus Stadt und Landadel gegen eine Alleinregierung des Deutschen Ordens. Der Preußische Bund fand in Polen 1453 einen Verbündeten. Infolgedessen kam es zu dem für den Orden sehr verlustreichen Dreizehnjährigen Krieg von 1454 bis 1466.

Erläuterung

Einem Landfriedensbündnis ähnelnd, jedoch den Normen der Landesherrschaft des Deutschen Ordens nach kanononischem Recht widersprechend, suchte Hochmeister Konrad von Erlichshausen einen Ausgleich mit den Ständen. Sein Nachfolger, Ludwig von Erlichshausen, versuchte dem Bund mit dem Papst und dem römisch-deutschen Kaiser durch den Erweis der Illegalität beizukommen. Das entsprechende schiedsgerichtliche Urteil durch Kaiser Friedrich III. wurde im Verfahren von 1452/53 erbracht und durch ein päpstliches Urteil untermauert. Der Bund kündigte daraufhin den Gehorsam auf und unterwarf sich dem König von Polen.[1][2]

Geschichte

Vertrag zwischen dem Preußischen Bund und dem König von Polen vom 6. März 1454. Letztendlich opferten die Deutschen für eine kurzfristige Freiheit von der Herrschaft des Deutschen Ordens ihre Selbstbestimmungsrechte zugunsten der Polen, was sie sehr bald bereuten.[3]
Hochmeister Heinrich Reuß von Plauen; „Nun begann der Streit zwischen dem Hochmeister u. dem Deutschmeister in Marburg wegen der Statuten Werners von Orseln, welche die Machtfülle des Ersteren sehr beschränkten, u. nur durch das Einschreiten des Baseler Concils u. das kräftigere Auftreten des Hochmeisters wurde der Deutschmeister einigermaßen zurückgeschreckt. Dann brach auch unter den Ordensbrüdern in P. selbst Zwietracht aus, die Convente zu Königsberg, Balga u. Brandenburg lehnten sich offen gegen den Hochmeister auf, setzten eigenmächtig den Ordensmarschall ab u. konnten nur nach vielen Bemühungen zum Gehorsam zurückgebracht werden. Diese ärgerlichen Auftritte, Willkürlichkeiten einzelner Ordensgebietiger, die große Noth des Landes u. die Schwäche des Hochmeisters trieben Adel u. Städte des Landes 1440 zur Stiftung des Preußischen Bundes zu Marienwerder, welcher dem ganzen Lande gegen jede widerrechtliche Beeinträchtigung Schutz gewähren sollte, jedoch ohne alle Verletzung der Rechte der Landesherrschaft u. des derselben schuldigen Gehorsams. Hans von Baisen u. Hans von Czegen-Berg waren die einflußreichsten u. gewichtigsten Bundesglieder; sehr viel zur Errichtung des Bundes hatte die Eidechsengesellschaft beigetragen. Bald schlossen sich der Deutschmeister u. die drei aufrührerischen Convente dem Bunde an, der Hochmeister aber, welcher im Bunde eine Stütze gegen seine Widersacher zu finden hoffte, unterzeichnete sammt 39 Gebietigern die Bestätigung des Bundesbriefs. Gebeugt durch den noch nicht beendigten Streit mit dem Deutschmeister, durch die Anmaßungen der Stände auf dem Richttage zu Elbing u. durch den sichtlichen Verfall des Ordens legte Paul von Rußdorf 1441 sein Amt nieder, worauf Konrad von Erlichshausen (1441–1449) erkoren wurde. Klug u. gemäßigt hielt er die Ordensbrüder wenigstens von Gewaltschritten gegen den Bund ab, erhielt mit Polen u. Lithauen den Frieden, verglich sich 1443 mit den Seestädten wegen des Pfundzolls u. wies durch seine Beschwerden beim deutschen Kaiser die Eingriffe der Westfälischen Fehme zurück, aber durch den 1446 auf einer Tagfahrt zu Elbing offen ausgesprochenen Wunsch, der Preußische Bund möge sich auflösen, erregte er Mißtrauen gegen sich. Nach seinem Tode wurde Ludwig von Erlichshausen (1450–1467) erwählt; da er vergebens die Auflösung des Preußischen Bundes verlangte, setzte er alles in Bewegung, um den Kaiser u. den Papst gegen den Bund einzunehmen; dieser aber achtete der Drohungen mit Bann u. Reichsacht nicht u. verband sich um so enger. Als endlich im Dec. 1453 der Kaiser den Bund für gesetzwidrig erklärte, trugen die Eidechsenritter dem König Kasimir IV. von Polen den Schutz des Landes an, u. am 4. Febr. 1454 wurde dem Hochmeister der Gehorsam förmlich aufgesagt. Kasimir IV. nahm die Abtrünnigen als Unterthanen auf u. erklärte dem Orden den Krieg. Hiermit nahm der Dreizehnjährige Krieg seinen Anfang, welcher zumeist in einer Reihe von Verheerungen u. Grausamkeiten bestand. Eine große Zahl von Ordensburgen kam durch Verrath od. Feigheit fast ohne Schwertschlag in die Hände des Preußischen Bundes, doch erfocht der Orden am 17. Sept. 1454 einen Sieg bei Konitz über die Polen. Bei dem Mangel an Geld u. Kriegsbedürfnissen u. von dem Deutschmeister ebenso wie von dem Landmeister in Livland ohne Unterstützung gelassen, verkaufte der Orden schon 1454 die Neumark für 100,000 rheinische Gulden an den Kurfürsten von Brandenburg. Dadurch wurden jedoch seine Bedürfnisse nicht gedeckt, u. als er den deutschen u. böhmischen Söldnern den rückständigen Sold nicht bezahlen konnte, verkauften die Letztern am 15. Aug. 1456 das ihnen verpfändete Hauptschloß Marienburg u. mehre andere feste Plätze für 436,000 Gulden an die Polen. Zwar hielt sich der Orden noch mehre Jahre mit Aufbietung seiner letzten Kräfte, wozu der unermüdliche Spittler Heinrich Reuß von Plauen das Meiste beitrug, als jedoch die Ritter bei Zarnowitz 1462 geschlagen wurden u. das Land völlig erschöpft war, ihre Gegner aber auf gleiche Weise Noth litten, so wurde der zweite Frieden zu Thorn am 19. Oct. 1466 geschlossen. Der Orden trat die westliche Hälfte des Landes (Westpreußen) an Polen ab u. nahm die östliche Hälfte (Ostpreußen) von Polen zu Lehn. Die Größe des Ordens war für immer zertrümmert, aber auch die Glieder des Preußischen Bundes hatten ihren Wohlstand eingebüßt. Der Hochmeister Ludwig von Erlichshausen verlegte nun seine Residenz nach Königsberg u. überlebte den Sturz der Ordensgröße nur wenige Monate. Sein Nachfolger Heinrich Reuß von Plauen (1467–70) wollte lieber als Statthalter an der Spitze des Ordens stehen, als im hochmeisterlichen Amte die Lehnshuldigung leisten, als er sich endlich doch dazu verstehen mußte, starb er auf der Rückreise zu Mohrungen. Heinrich Reffle von Richtenberg (1470–77) stand mit dem Polenkönige in ziemlich gutem Vernehmen. Dagegen entwarf der Bischof von Samland, Dietrich von Cuba, auf die Gunst des Papstes Sixtus IV. sich stützend, den Plan, mit Hülfe der Landesritterschaft den Orden ganz aus P. zu verdrängen. Als der Hochmeister ihn wegen seines sträflichen Gebahrens 1474 verhaften ließ u. der Bischof in der Hast starb, so wollte der durch falsche Gerüchte erzürnte Papst den Orden aufheben u. ließ sich nur durch den Eid des Hochmeisters u. sieben Eideshelfer, daß sie an dem Tode Dietrichs von Cuba unschuldig wären, besänftigen. Martin Truchseß von Wetzhausen (1477–88) verweigerte, gestützt auf eine päpstliche Bulle u. das Bündniß mit Ungarn u. mit dem Bischof von Ermland, dem König von Polen den Lehnseid, mußte denselben aber 1479 leisten, als der Bischof sich dem Könige unterworfen, Ungarn einen Frieden mit Polen geschlossen u. die Polen in das Ordensgebiet vorgedrungen waren.“[4]
„Die schwere Niederlage des Deutschen Ordens in der Schlacht bei Tannenberg 1410 stürzte den preußischen Ordensstaat innen- und außenpolitisch in eine lang andauernde Krise. Der tiefe Gegensatz zwischen dem Orden und der polnisch-litauischen Union löste in der Zeit zwischen 1414 und 1433 vier weitere Kriege aus. Sie liefen in der Weise ab, daß der Orden nach der Tannenberger Erfahrung und angesichts seiner militärischen Unterlegenheit eine offene Feldschlacht scheute, sich mit seinen Kräften in die befestigten Burgen und Städte zurückzog und das flache Land dem Feind überließ, der es rücksichtslosverheerte. Dadurch wurde der größte Teil des Ordenslandes so sehr verwüstet, daß die leidgeprüfte Landbevölkerung mit den Inhabern der großen Dienstgüter, den Rittern und Knechten an der Spitze, argwöhnisch darauf achtete, daß die Politik des Ordens sie nicht in einen neuen Krieg verwickelte. Dieselbe Richtung verfolgten die fünfgroßen Fernhandelsstädte, Kulm, Thorn, Elbing, Königsberg und Danzig, da Kriege ihre weitgespannten Handelsbeziehungen gefährdeten. Unter dem Druck dieser beiden ständischen Gruppen mußte sich der Orden 1435 trotz der drückenden polnischen Bedingungen zum Abschluß des Brester Friedens verstehen, da die Stände damit drohten, ihn im Falle eines neuen Krieges gegen Polen auf keinen Fall zu unterstützen.
Auch in innenpolitischen Fragen verschärften sich die Gegensätze zwischen der Landesherrschaft und den Ständen in den Jahrzehnten nach Tannenberg immer mehr. Die enormen finanziellen Anstrengungen, die die Kriegsführung mit Söldnern und die ständigen außenpolitischen Spannungen mit sich brachten, konnte der Orden nur noch halbwegs dadurch bewältigen, daß er zum ersten Mal in der Geschichte des Landes die Stände besteuerte und daß er trotz des heftigen Widerstandes insbesondere Danzigs, am Pfundzoll, einem in Danzig erhobenen Warenzoll festhielt. Den Eigenhandel des Ordens empfanden die Städte trotz seines schwindenden Umfanges als unerwünschte Konkurrenz.
Mit den Ritterschaften entstanden erhebliche Differenzen dadurch, daß der Orden aus militärischen Gründen Dienstgüter aufkaufte und wieder als finanziell erträglichere Zinsgüter ausgab und daß er für die Dienstgüter das kulmische Recht durch das herrschaftsfreundlichere magdeburgische Recht zu ersetzen trachtete. Um Spannungen auszugleichen wurde wiederholt die Einrichtung eines Landrates, eines ständigen Beratungsorgans für den Hochmeister, und eines Richttages, eines mit Vertretern der Stände und der Herrschaft besetzten Gerichtshofes, erörtert und erprobt, auf Dauer ohne Erfolg, da keine Seite der anderen durch die Art der Zusammensetzung des Gremiums und der Bevollmächtigung der entsandten Vertreter den maßgeblichen Einfluß auf diese Institutionen zugestehen wollte.
Die Auseinandersetzungen zwischen dem Orden und dem einflußreichen Teil der preußischen Stände, den großen Städten unter Führung Danzigs und der Ritterschaft des Kulmerlandes, traten Ende der 1430er Jahre in eine neue Phase dadurch ein, daß sie sich mit ordensinternen Konflikten verquickten. Hochmeister Paul von Rußdorf (1422–1441) zog sich dadurch, daß er sich unter dem Druck der Stände zum Brester Frieden mit Polen durchgerungen hatte, den Zorn des Deutschmeisters Eberhard von Seinsheim (1420–1443) zu, der die Meinungsverschiedenheiten schließlich überhaupt zu einem Streit um die Führung des Orden ausweitete; Hochmeister und Deutschmeister setzten sich gegenseitig ab. Die landsmannschaftlichen Differenzen innerhalb des preußischen Ordenszweiges zwischen dem Rheinländer Paul von Rußdorf und den oberdeutschen ‚Zungen‘ Bayern, Franken, Schwaben brachen 1439 offen aus, als die von den Oberdeutschen beherrschten Konvente von Königsberg, Balga und Brandenburg dem Hochmeister den Gehorsam verweigerten; man warf ihm vor, bei der Ämtervergabe einseitig seine rheinischen Landsleute vor den anderen Landsmannschaften bevorzugt zu haben.
In dieser genannten Lage wandten sich beide Parteien, einerseits der Hochmeister, andererseits der Deutschmeister und die aufständischen Konvente, an die preußischen Stände mit der Bitte um Hilfe. Die zerfahrene Lage innerhalb des Ordens nutzten die Stände konsequent zur Durchsetzung ihrer eigenen Forderungen aus. Sie wiederholten ihre alten Verlangen nach Aufhebung des Pfundzolls, Einschränkung des Eigenhandels des Ordens, Achtung ihrer althergebrachten Freiheiten, und als der Hochmeister nachdem Aufstand der niederländischen Konvente sich Anfang 1440 in ihren Schutz flüchtete, beschlossen sie, einen schon länger gehegten Plan zu verwirklichen und sich zur Verteidigung und Behauptung ihrer Rechte zu einem förmlichen Bund zu vereinigen.
Auf der Elbinger Tagung vom 21. Februar 1440 entwarfen die anwesenden Vertreter der großen Städte und Ritterschaften den Bundesbrief, am 14. März 1440 wurde dieser auf der Versammlung zu Marienwerder von den einzeln aufgeführten Städten und Ritterschaften besiegelt: Der Preußischen Bund war gegründet worden. Er war, wie die Liste der Sieger enthüllt, nicht die ständische Organisation des gesamten Preußenlandes, sondern nur die Vereinigung eines, wenn auch großen und einflußreichen Teiles der Stände. Neben den großen Städten waren die Ritterschaften des Kulmerlandes und der angrenzenden Gebiete Osterode und Christburg vornehmlich beteiligt, es fehlten weitgehend Pommerellen und die östlichen Teile, wo der Orden über seine treuesten Anhänger verfügte, gerade auch unter der prußischen Urbevölkerung.
Land und Städte bezeichnen in der Bundesurkunde als Zweck ihrer Vereinigung, jedermann in seinem Recht zu erhalten. Städte und Ritterschaften sollen entsprechend ihrer Privilegien ihre Pflichten gegenüber Hochmeister und Orden erfüllen, vorausgesetzt, daß der Hochmeister alte und neue Beschwernisse und Eingriffe in ihre Rechte nicht duldet. Wenn jemand von seiner Freiheit verletzt wird, soll er sich mit seiner Klage zunächst an seinen Herrn, den Hochmeister, und danach, sofern dies erfolglos bleibt, an den Richttag wenden. Wenn der Betroffene auch hier nicht sein Recht erhält, soll sich der gesamte Bund seiner Sache annehmen und als sein bevollmächtigter Rechtsvertreterhandeln. Wenn Ritterschaften und Städte rechtswidrig bedrängt oder ihnen Güter gewaltsam abgenommen werden und die Einberufung eines Richttages aussichtslos erscheint, wird der Bund in fester Verbundenheit untereinander dem Geschädigten beistehen und ihm zu seinem Recht verhelfen. Schließlich: Wenn ein Bundesangehöriger unschuldig überfallen, verletzt oder gar getötet wird, soll man vom Hochmeister ein unverzügliches Urteilverlangen. Ergeht dies nicht, wird der Bund die Bestrafung selbst vornehmen und die Übertat nicht ungerächt lassen (‚… wellen das…nicht lassen ungerochen …‘).
Die Bundesurkunde enthält in ihrem sachlichen Kern trotz mancher verbindlicher Formulierung eine harsche Warnung an die Ordensherrschaft. Wenn der Hochmeister Rechtsverletzungen gegenüber Bundesangehörigen hinnimmt, wenn er zuläßt, daß Bundesmitglieder von Ordensangehörigen wie etwa den lokalen Gebietigern und Amtsträgern entgegen ihrer Privilegien geschädigt oder gar an Leib und Leben verletzt werden, muß er damit rechnen, daß der Preußische Bund in seiner Gesamtheit sich hinter den Angegriffenen stellt und die Bestrafung des Schuldigen verlangt. Man will sich zwar zunächst an den Hochmeister als Gerichtsherrn oder an den Richttag mit Beteiligung von Ordensrichtern halten, aber unter Umständen will sich der Preußische Bund doch, wenn er mit den hier gefällten Urteilen nicht zufrieden ist, selbst zum Richter aufschwingen und seine eigene Erkenntnis vollstrecken.
Damit beansprucht der Bund als eine Organisation von Laien in letzter Konsequenz die Gerichtsbarkeit über Angehörige eines geistlichen Ordens, was ihm in der Folgezeit von diesem unter Hinweis auf das kanonische Recht energisch bestritten wurde. Und vor allem: Das ständische Widerstandsrecht, das die Bundesurkunde in aller Offenheit proklamierte, beinhaltet unausgesprochen, daß der Bund selbst darüber entschied, ob er das Urteil des Hochmeisters oder des Richttages für gerecht oder ungerecht hielt; es hing also nur von seiner eigenen Einschätzung ab, ob er sein Widerstandsrecht gegebenenfalls ausüben wollte. Damit war nicht nur die Gerichtshoheit der Herrschaft, sondern letztlich die Herrschaft selbst und ihr Entscheidungsmonopol in Frage gestellt. Hinter dem Streit um die Auslegung, Beachtung oder Verletzung von Privilegien verbargen sich immer bestimmte ständische Forderungen an die Herrschaft, über die diese in Zukunft nicht allein, sondern nur in Abstimmung mit den Ständen entscheiden sollte. Der Preußische Bund drohte damit dem Orden die Ausübung des Widerstandsrechts für den Fall an, daß er ihn nicht in ausreichendem Maße an der Regierung des Landes beteiligte.
Unter Rußdorfs Nachfolger Konrad von Erlichshausen (1441–1449) trat der Bund nachaußen hin trotz der fortbestehenden Differenzen zwischen Herrschaft und Ständen nicht deutlich in Erscheinung, da der Hochmeister seinen Standpunkt mit diplomatischer Geschmeidigkeit und stets unter Wahrung rechtlichen Vorgehens vertrat. Er versuchte, den Bund dadurch überflüssig zu machen und zur Selbstauflösung zu bewegen, daß erden Ständen durch eine Art Verfassungsurkunde Schutz vor Gewaltmaßnahmen der Landesherrschaft in Aussicht stellte. Aber deren Mißtrauen gegenüber dem Orden war zu groß, ihr Verlangen nach Mitbestimmung in Herrschaftsangelegenheiten zu mächtig, als daß sie sich auf dieses Angebot eingelassen hätten. Daher glaubte nach Konrads Tod eine konservative Ordenspartei unter dem von ihr beförderten neuen Hochmeister Ludwig von Erlichshausen den Bund mit Hilfe von Kaiser oder Papst ausschalten zu müssen, und der Prozeß vor Kaiser Friedrich III. endete 1453 auch in ihrem Sinne mit dem Verbot des Bundes.
Freilich unterwarfen sich die Bündler nicht dem kaiserlichen Spruch, sondern nahmen jetzt ihr 1440 ausgesprochenes Widerstandsrecht für sich in Anspruch und unterstellten sich der Schutzherrschaft des Königs von Polen. Der nachfolgende 13jährige Bürgerkrieg (1454–1466) endete im II. Thorner Frieden 1466 mit der Aufteilung Preußens in den Restordensstaat im östlichen Teil und in Preußen königlich polnischen Anteils mit starken ständischen Selbstbestimmungsrechten.“[5]

Mitglieder

Gründungsmitglieder vom 14. März 1440

  • Thorn
  • Thorner Neustadt
  • Culm
  • Elbing
  • Neustadt Elbing
  • Rechtstadt Danzig
  • Braunsberg
  • Altstadt Königsberg
  • Kneiphof
  • Löbenicht
  • Graudenz
  • Strasburg
  • Neumark
  • Löbau in Westpreußen
  • Rehden
  • Wehlau
  • Allenburg
  • Zinten
  • Heiligenbeil
  • Landsberg

Weitere Mitglieder ab 3. April 1440

  • Mewe
  • Altstadt Danzig
  • Neuenburg
  • Lauenburg
  • Leba
  • Hela
  • Putzig

Siehe auch

Verweis

Fußnoten

  1. Preußischer Bund. In: Lexikon des Mittelalters. Verlag J. B. Metzler, Vol. 7, cols 197-198.
  2. Deutscher Orden > IV. Der Deutsche Orden in Preußen und Livland > 7. Ständekämpfe und Territorialverluste. In: Lexikon des Mittelalters. Verlag J. B. Metzler, Vol. 3, col. 775.
  3. Erich Weise: Zur Kritik des Vertrages zwischen dem Preußischen Bund und dem König von Polen vom 6. März 1454, in: „Altpreußische Forschungen“, Heft-Nr. 2, 18. Jahrgang, 1941, S. 231–261
  4. Preußen, in: „Pierer's Universal-Lexikon“, Band 13. Altenburg 1861, S. 519-563
  5. Gründung des Preußischen Bundes 1440, Was war eigentlich der Preußische Bund?