Reichsmarineamt

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Flagge des Staatssekretärs im Reichs-Marine-Amt. Flagge eines Admirals mit zwei gekreuzten, gelben klaren Ankern in der inneren, unteren Ecke. Da es sich bei dieser Flagge um kein Kommandozeichen handelte, blieben Flaggen von Admiralen usw. gehißt.

Das Reichsmarineamt (auch: Reichs-Marine-Amt, RMA) war eine Reichsbehörde im Deutschen Kaiserreich, die am 1. April 1889 aus der Kaiserlichen Admiralität hervorging. Seine Leitung oblag einem Staatssekretär, der wiederum direkt dem Reichskanzler unterstand. Das Pendant im Heer war der Große Generalstab bzw. das preußische Kriegsministerium.

Die dem Staatssekretät nachgeordneten Leiter waren Vortragende Räte mit dem Rang der I.–III. Klasse. Ihre Titel waren: Wirklicher Geheimer Admiralitätsrat, Geheimer Admiralitätsrat und Wirklicher Admiralitätsrat. Die Personalangelegenheiten wurden vom Chef des Marinekabinetts erledigt.[1]

Erläuterung

Das Reichsmarineamt hatte die Funktion eines Ministeriums für die Kaiserliche Marine. Gemäß der Reichsverfassung von 1871 waren die Bundesstaaten für die Landstreitkräfte und das Reich für die Marine zuständig. Es gab also eine preußische, bayerische, sächsische und württembergische Armee und daneben eine Kaiserliche Marine. Nur diese und die Schutztruppe unterstanden Reichsbehörden.

Die Aufgaben des Reichsmarineamts waren vorwiegend administrativer Art. Ihm waren die Marinewerften in Danzig, Kiel und Wilhelmshaven, die Marine-Bildungsanstalten und die Deutsche Seewarte in Hamburg unterstellt. Für Veröffentlichungen wurde seit 1870 das Marineverordnungsblatt benutzt.

Die operative Führung der Kaiserliche Marine, die unter dem direkten Oberbefehl des Kaisers stand, oblag dem Oberkommando, später dem Chef der kaiserlichen Hochseeflotte, den Stationskommandos und anderen selbständigen Verbänden wie dem Ostasiengeschwader.

Das Reichsmarineamt übernahm 1898 auch die Verwaltung über den Pachthafen Kiautschou – und nicht das ansonsten zuständige Reichskolonialamt. An der Spitze des Schutzgebietes stand als Gouverneur ein Marineoffizier, der direkt dem Staatssekretär verantwortlich war. Während des Ersten Weltkriegs gab das Reichsmarineamt die Verlustliste der Kaiserlichen Marine heraus.

Nach dem Ende des Krieges und der Kaiserlichen Marine wurden die Aufgaben des Reichsmarineamts ab dem 26. März 1919 vorübergehend wieder von der Admiralität, ab dem 15. September 1920 von der Marineleitung (dem Reichswehrministerium unterstellt) übernommen.

Entstehung

Mit Allerhöchster Kabinettsorder vom 30. März 1889 wurde das Reichsmarineamt neben dem Kaiserlichen Marinekabinett und dem Kaiserlichen Oberkommando der Marine als Nachfolgebehörde der Kaiserlichen Admiralität (1. Januar 1872 bis 19. Januar 1889) geschaffen. Als oberste Reichsbehörde war das Reichsmarineamt verantwortlich für die Organisation, Verwaltung und Weiterentwicklung der Marine. Die Verwaltung der Marine war Bestandteil der Reichsverwaltung und demgemäß dem Reichskanzler unterstellt. Tatsächlich trat diese Unterstellung nur in geringem Maße in Erscheinung, weil auf der Grundlage des sogenannten Stellvertretungsgesetzes vom 17. Mai 1878 dem Reichskanzler für das gesamte Ressort der Marineverwaltung ein ständiger Stellvertreter in der Person des Staatssekretärs des Reichsmarineamtes beigeordnet war. Der Form nach trat der Staatssekretär - beispielsweise in seinen Beziehungen zum Kaiser - als Vertreter des Reichskanzlers auf, und die Kaiserlichen Ordres gingen an diesen mit der eingeklammerten Nebenadresse (Reichsmarineamt).

Als von Tirpitz 1897 an die Spitze des Reichsmarineamtes trat, verstand er es, kraft seiner starken Persönlichkeit die Verwaltungsbehörde zu einer Leistungshöhe zu bringen, durch die sie schließlich Herz und Motor der Kaiserlichen Marine wurde. Die Marinerüstung nach dem Konzept von Tirpitz genoß absolute Priorität mit erheblichen Auswirkungen auf die Außenpolitik. Um dem Reichsmarineamt den Vorrang unter den obersten Marinebehörden zu sichern, veranlaßte von Tirpitz 1899 die Auflösung des Oberkommandos, mit dem es wegen Kompetenzüberschneidungen zu ständigen Auseinandersetzungen gekommen war. Die Admiralitätsabteilung im Oberkommando wurde als Admiralstab der Marine verselbständigt und erhielt jetzt Immediatstellung (direkter Zugang zum deutschen Kaiser). In den folgenden Jahren wurden die Befugnisse und die Bewegungsfreiheit des Admiralstabes jedoch immer weiter eingeengt, so daß von Tirpitz nun unangefochten an der Spitze der Marine stand. Erst nach dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges und insbesondere nachdem von Tirpitz 1916 aus dem Reichsmarineamt ausgeschieden war, verlor die Stellung dieser Behörde zugunsten des Admiralstabes und des Chefs der Hochseeflotte an Bedeutung. Am 15. Juli 1919 gingen durch Erlaß des Reichspräsidenten die Befugnisse des Reichsmarineamtes auf die Admiralität über.

Staatssekretäre des Reichsmarineamtes

Staatssekretäre des Reichsmarineamtes
Name Amtsantritt Ende der Amtszeit
Karl Eduard Heusner 1889 1890
Friedrich von Hollmann 1890 1897
Alfred von Tirpitz 1897 1916
Eduard von Capelle 1916 1918
Paul Behncke 1918 1918
Ernst Ritter von Mann Edler von Tiechler 1918 1919
Maximilian Rogge[2] 1919 1919

Zentralabteilung (M)

Die Zentralabteilung (M) war das Büro des Staatssekretärs. Angelegenheiten besonders wichtiger oder geheimer Natur wurden dort bearbeitet. Durch „M“ passierten alle Ein- und Ausgänge des Amtes; „M“ regelte den gesamten Geschäftsverkehr und bearbeitete die persönlichen Angelegenheiten der Angestellten und Beamten des Hauses. Der Verkehr mit den deutschen Marine-Attachés im Ausland sowie mit den fremden Attachés in Deutschland wurde ebenfalls bei „M“ geregelt.

Geschäftsverteilungsplan von 1916

  • M I. Personalangelegenheiten, Organisation und Geschäftsbetrieb des Reichsmarineamts; Immediatvorträge
  • M II. Allgemeine Angelegenheiten des Reichsmarineamts, Attachéangelegenheiten
  • M Ib Adjutant des Staatssekretärs
  • M Ia Hausoffizier
  • B.D. Zentralbüro
  • Ch. B. Chiffrierbüro
    • Der gesamte Chiffrier-Verkehr des Reichsmarineamtes
  • D.V. Druckschriftenverwaltung

Die Abteilungschefs der Zentralabteilung

  • Korvettenkapitän Herz (1889-1892)
  • Kapitänleutnant Pohl (1892-1894)
  • Korvettenkapitän Jaeschke (1894-1896)
  • Korvettenkapitän Pohl (1896-1899)
  • Fregattenkapitän v. Heeringen (1899-1900)
  • Fregattenkapitän Kalau v. Hofe (1900)
  • Fregattenkapitän v. Heeringen (1900-1901)
  • Kapitän zur See Pohl (1901-1903)
  • Korvettenkapitän Scheer (1903-1908)
  • Kapitän zur See Bachmann (1908-1910)
  • Konteradmiral Schütz (1910-1912)
  • Kapitän zur See Hopmann (1912-1915)
  • Kapitän zur See Löhlein (1915-1916)
  • Kapitän zur See Seebohm (1916-1919)

Verzeichnis der Marine-Abkürzungen (Auswahl)

  • Adm. = Admiral
  • Adm.Rat = Admiralitätsrat
  • AKO = Allerhöchste Kabinettsorder
  • AVBl = Armee-Verordnungsblatt
  • AVK = Artillerie-Versuchs-Kommission
  • Frg.Kpt. = Fregattenkapitän
  • Gen.d.Inf. = General der Infanterie
  • KK = Korvettenkapitän
  • Kpt. = Kapitän
  • Kpt.Lt. = Kapitänleutnant
  • MVBl. = Marineverordnungsblatt
  • o. Dat. = ohne Datum
  • RMA = Reichsmarineamt
  • Vizeadm. = Vizeadmiral

Siehe auch

Fußnoten

  1. Großkopff, von Brandenstein: Handbuch für den Verwaltungsdienst. 5. Auflage. Heymanns, Berlin 1912, 1. Band, S. 117 f.
  2. Mit der Wahrnehmung der Geschäfte betraut. – Gerhard Engel, Bärbel Holtz, Ingo Materna: Gross-Berliner Arbeiter- und Soldatenräte in der Revolution 1818/1919: Dokumente der Vollversammlungen und des Vollzugsrates: vom Ausbruch der Revolution bis zum 1. Reichsrätekongress. Berlin 1993, S. 114, Fn 11