Admiral (Dienstgrad)

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Zumeist Admiräle außer Dienst (a. D.) als Ehrengäste beim Staatsakt zur Einweihung des Marine-Ehrenmals Laboe am 30. Mai 1936; erkannt wurden: vermutlich Fregattenkapitän a. D. Ernst Hintzmann (1; Bundesführer des NS-DMB), Konteradmiral (Char.) Ernst Oldwig von Natzmer (2), Ehrhard Schmidt (3), Admiral Paul Behnke (4), Vizeadmiral Adolf von Trotha (6), Vizeadmiral Friedrich Boedicker (7), Kapitän zur See Ernst Wolf (zwischen 7 und 8), Vizeadmiral Walter Engelhardt (8), Vizeadmiral Ludwig von Reuter (9), Konteradmiral Magnus von Levetzow (10), möglicherweise Konteradmiral (Char.) Johannes Horn (Seitenansicht zwischen 10 und 11), Konteradmiral Max Bastian (11), Vizeadmiral (Char.) Hugo Meurer (12) und Korvettenkapitän a. D. Felix Graf von Luckner (13). Ebenso anwesend waren u. a. Vizeadmiral Wilhelm Souchon und Konteradmiral Ludwig von Schröder, können aber auf dem Bild nicht einwandfrei erkannt werden.

Admiral ist ein höherer Dienstgrad bei der Marine, Führer eines Geschwaders oder einer Flotte und gehört zu den Flaggoffizieren. Dieser Dienstgrad entspricht beim Landheer dem General der Waffengattung.

Erläuterung

In der Kaiserlichen Marine wurden von 1872 bis 1918 die Dienstgrade Konteradmiral (bis 1898 Contreadmiral), Vizeadmiral und Admiral sowie GroßadmiralHans von Koester (1905), Heinrich von Preußen (1909), Alfred von Tirpitz (1911) und Henning von Holtzendorff (1918) – vergeben. Der Großadmiral entsprach dem Generalfeldmarschall im Heer.

In der Reichsmarine von 1922 bis 1935 wurden die Ränge Konteradmiral, Vizeadmiral und Admiral vergeben. In der deutschen Kriegsmarine wurden von 1935 bis 1945 die Ränge Kommodore, Konteradmiral, Vizeadmiral, Admiral und Generaladmiral (entsprach dem Generaloberst bei Heer und Luftwaffe) sowie GroßadmiralErich Raeder (1939) und Karl Dönitz (1943) – für die Oberbefehlshaber vergeben. Zu den obersten Sanitätsoffizieren gehörten Admiralarzt (Konteradmiral), Admiralstabsarzt und Admiraloberstabsarzt.

Österreich-Ungarn

In der österreichischen (k. k., später k. u. k.) Kriegsmarine der Gemeinsamen Armee (ab 1868 k. u. k. Kriegsmarine) wurden von 1849 bis 1918 die Ränge Kontreadmiral (im 20. Jahrhundert auch Konteradmiral), Viceadmiral und Admiral sowie Großadmiral vergeben.

Marine der Bundeswehr

Die Bundeswehr kennt absteigend Admiral, Vizeadmiral, Konter­admiral und Flottillen­admiral, aber auch Admiral­-Oberstabsarzt (Generalleutnant), Admiral­stabsarzt und Admiralarzt.

Siehe auch