Admiral (Dienstgrad)
Admiral ist ein höherer Dienstgrad bei der Marine, Führer eines Geschwaders oder einer Flotte und gehört zu den Flaggoffizieren. Dieser Dienstgrad entspricht beim Landheer dem General der Waffengattung.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
In der Kaiserlichen Marine wurden von 1872 bis 1918 die Dienstgrade Konteradmiral (bis 1898 Contreadmiral), Vizeadmiral und Admiral sowie Großadmiral – Hans von Koester (1905), Heinrich von Preußen (1909), Alfred von Tirpitz (1911) und Henning von Holtzendorff (1918) – vergeben. Der Großadmiral entsprach dem Generalfeldmarschall im Heer.
In der Reichsmarine von 1922 bis 1935 wurden die Ränge Konteradmiral, Vizeadmiral und Admiral vergeben. In der deutschen Kriegsmarine wurden von 1935 bis 1945 die Ränge Kommodore, Konteradmiral, Vizeadmiral, Admiral und Generaladmiral (entsprach dem Generaloberst bei Heer und Luftwaffe) sowie Großadmiral – Erich Raeder (1939) und Karl Dönitz (1943) – für die Oberbefehlshaber vergeben. Zu den obersten Sanitätsoffizieren gehörten Admiralarzt (Konteradmiral), Admiralstabsarzt und Admiraloberstabsarzt.
Österreich-Ungarn
In der österreichischen (k. k., später k. u. k.) Kriegsmarine der Gemeinsamen Armee (ab 1868 k. u. k. Kriegsmarine) wurden von 1849 bis 1918 die Ränge Kontreadmiral (im 20. Jahrhundert auch Konteradmiral), Viceadmiral und Admiral sowie Großadmiral vergeben.
Marine der Bundeswehr
Die Bundeswehr kennt absteigend Admiral, Vizeadmiral, Konteradmiral und Flottillenadmiral, aber auch Admiral-Oberstabsarzt (Generalleutnant), Admiralstabsarzt und Admiralarzt.