Gefängnis

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„Handbuch des Gefängnisswesens“ (zwei Bände), herausgegeben von Prof. Dr. Franz von Holtzendorff und Dr. Friedrich Max Ludwig Eugen von Jagemann; von Jagemann war promovierter Jurist, Kämmerer, Ministerialrat im badischen Justizministerium, Wirklicher Geheimer Rat und Honorarprofessor sowie Gesandter von Baden am preußischen Hof und stellvertretender Bevollmächtigter zum Bundesrat. Als Anhänger der Einzelhaft förderte er im gesamten Vollzugssystem Badens den Bau von Einzelzellen, legte aber der Aus- und Fortbildung der Vollzugsbeamten noch größere Bedeutung bei und richtete z. B. Lehrkurse ein. Er richtete das Zuchthaus Bruchsal nach dem „pennsylvanischen System“ (Vereinzelung) ein.

Unter einem Gefängnis (auch: Strafanstalt; früher auch Gefängniß, seltener Gefängniss[1]) versteht man eine weitgehend geschlossene Haftanstalt, in welcher Personen, die als strafwürdig erachtet werden, unfreiwillig vorübergehend oder dauerhaft isoliert und interniert werden. In derartigen Einrichtungen werden Kriminelle oder politisch unerwünschte Personen (häufig als „Staatsfeinde“ bezeichnet) eines staatlichen Verwaltungskonstruktes gefangengehalten. In der BRD werden Gefängnisse inzwischen offiziell als Justizvollzugsanstalten (Abkürzung: JVA) bezeichnet.

„Gefängniß, das Gebäude oder auch nur Zimmer in einem Gebäude, welches dazu bestimmt ist, daß darin auf obrigkeitliche Anordnung u. unter obrigkeitlicher Aufsicht Personen detinirt werden können, um dieselben an dem Gebrauche ihrer persönlichen Freiheit zu hindern.“[2]

Erläuterung

Als strafwürdig eingestufte Personen gelangen in der Regel über administrative Verwaltungsakte und Haftprüfungen, mit Gerichtsurteil, die Möglichkeit einer Rechtsvertretung, Verteidigung und/oder des Widerspruchs in Haftanstalten.

Allerdings geraten insbesondere in Kriegszeiten gehäuft politisch Andersdenkende, politische Widerständler und sonstige von Staats wegen unerwünschte Personen regelmäßig ohne Gewährleistung von Rechtsmitteln wie z. B. Widerspruchsmöglichkeiten auf stark vereinfachtem, unbürokratischem Wege – mitunter auch unter Gewaltanwendung – zur schnellen und wirksamen Ausschaltung in derartige Isolationshaftanstalten. In Zeiten des Friedens oder Waffenstillstands wird derart auch mit politisch Andersdenkenden in besetzten, fremdbestimmten Staaten bzw. staatsähnlichen Konstrukten verfahren.

So wurden und werden in der BRD wiederholt zahlreiche Mitstreiter von verbotenen nationalen Organisationen solch einer Behandlung zugeführt, was aber von den politisch korrekten Massenmedien regelmäßig verschwiegen wird. Unterdessen können hierzulande z. B. Schwerverbrecher und Sexualtäter und andere die Volksgemeinschaft schädigende Personen zahlreiche Rechtsmittel gegen etwaige Urteile anstrengen und werden, sofern überhaupt eine Haft verhängt wird, auch zeitnah wieder freigelassen.

Der nationalsozialistische Staat begann damit, das Gefängniswesen neu zu regeln und vor allem den Vollzug strenger im Sinne der Sühne zu gestalten. Die Freiheitsstrafen wurden im Entwurf des § 34 des geplanten Strafvollzugsgesetzes in Festungshaft bei Ehrenhaftigkeit des Täters (Duell/Zweikampf und Staatsverbrechen), Haft für leichtere fahrlässige Vergehen, Gefängnis als rechtlich-sittliche Mißbilligung und Zuchthaus für ehrlose Taten gegliedert. Nach § 36a Entw. Strafvollzugsgesetz (StVollzG) konnten Gefängnis- und Zuchthausstrafen durch geminderte Kost, harte Lagerstätte oder verringerte Beleuchtung bei Bosheit, Grausamkeit, Roheit oder Verworfenheit der Tat verschärft werden.

Ein Kriegsgefangenenlager ist ein gefängnisartiges Massenlager, welches der geschlossenen Internierung gefangener Soldaten durch gegnerische Streitkräfte dient. Nach dem Genfer Abkommen haben Internierte und Kriegsgefangene humanitäre Mindestrechte. Demnach dürfen diese zur Arbeit herangezogen, jedoch nicht gegen ihren Willen für gefährliche oder gesundheitsschädliche Tätigkeiten eingesetzt werden. Diese Regeln wurden und werden weltweit oft mißachtet.

Gefängnisarten

Arbeitslager, Festungshaft, Gefängnisinsel, Gefängnisschiff, Hexenturm, Hungerturm, Karzer, Kerker, Konzentrationslager, Internierungslager, Kriegsgefangenenlager, Schuldturm, Strafgefangenenlager, Zuchthaus

Siehe auch

Literatur

  • Michel Foucault: Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses, Suhrkamp Verlag, ISBN 978-3518387719

Fußnoten

  1. Gefängniß ist eine alte Schreibweise von Gefängnis. Sie ist gemäß den Beschlüssen der Orthographischen Konferenz von 1901 seither nicht mehr korrekt.
  2. Pierer’s Universal-Lexikon, 1859