Kriegsgefangenenlager

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Ein deutscher Soldat, Vater und Kriegsgefangener in Worms verabschiedet sich im Frühjahr 1945 von Frau und Sohn ehe er in ein fernes Kriegsgefangenenlager verlegt wird.

Ein Kriegsgefangenenlager bzw. Kriegsgefangenen-Lager (KGL) ist ein Internierungslager für während und unmittelbar nach einem Krieg gefangene feindliche Soldaten, die unmittelbar nach der Gefangennahme den völkerrechtlich geschützten Status (wie zum Beispiel durch die Haager Landkriegsordnung von 1907, Artikel 4 bis 20, und die Genfer Konvention zur Behandlung Kriegsgefangener, III. Genfer Abkommen von 1949, vorschrieb und regelte) eines „Kriegsgefangenen“ innehatten.

Erster Weltkrieg

U 35- und U 42-Besatzungsmitglieder der Kriegsmarine in einem alliierten Kriegsgefangenenlager; v. l. n. r.: Gerhard Stamer (U 35), Heinz Erchen (U 35), Hans-Joachim Roters (U 35), Albert Schrader (U 35), Werner Lott (U 35), Rolf Dau (Kommandant von U 42), Siegfried Ludwig (U 42), Julius von Gosen (U 42), Otto Meye (U 42), Max Dünnebier (U 42)

Deutschland

Im Ersten Weltkrieg gab es zwischen 1914 und 1918 175 Kriegsgefangenenlager im Deutschen Kaiserreich. Es gab insgesamt 95 Mannschaftslager und 80 Offizierslager, in denen zusammen etwa 2,5 Millionen Mann untergebracht waren. Jedes Lager war einer Inspektion als Aufsichtsbehörde zugeordnet.

Zweiter Weltkrieg

Alliierte Offiziere im Stalag Luft III

Deutschland

Im Deutschen Reich gab es während des Zweiten Weltkrieges nach neuesten Forschungen insgesamt 1.000 Kriegsgefangenenlager. Das Kriegsgefangenenwesen unterstand der Wehrmacht, die Lager hatten häufig die Form eines Barackenlagers. Kriegsgefangenenlager der Waffen-SS oder der Schutzstaffel gab es nicht.

Die Luftwaffe verfügte auch über eine eigene Kriegsgefangenenorganisation. Die sechs Kriegsgefangenenlager der Luftwaffe unterstanden dem jeweiligen Luftgaukommando. Sie waren speziell für die steigende Anzahl gefangener gegnerischer Luftwaffenangehöriger vorgesehen. Während in der Anfangszeit hauptsächlich Briten der RAF und VS-Amerikaner der USAAF inhaftiert waren, kamen später auch Flugzeugführer anderer Nationen hinzu. Die Lager wurden autonom geführt und kamen erst im Oktober 1944 unter den Befehlsbereich des Chefs des Kriegsgefangenenwesens.

Im Bereich der Kriegsmarine unterstanden die Kriegsgefangenenlager dem Allgemeinen Marinehauptamt (AMA), das dem Oberbefehlshaber der Kriegsmarine unterstellt war. Allerdings waren die Marinelager meist Teillager von größeren Heeres-Kriegsgefangenenlagern, die dann auch von Heeres-Einheiten bewacht wurden, so daß die Kriegsmarine keiner eigenen Kriegsgefangenenorganisation bedurfte.[1]

Die Kriegsgefangenenlager

Deutsches Wachpersonal im Stammlager Luft I
Kriegsgefangenenlager 5 noch als Zeltlager (Deutsches Hauptquartier Bellaria, Rimini)
  • Stalag (Kriegsgefangenen-Mannschaftsstammlager)
  • Stalag Luft (Luftwaffen-Kriegsgefangenen-Mannschaftsstammlager)
  • Marlag (Kriegsmarine-Kriegsgefangenen-Mannschaftsstammlager)
    • Die Stalags dienten zur Aufnahme von Mannschaftsdienstgraden und Unteroffizieren. Sie waren auf eine Belegstärke von 10.000 Mann ausgelegt, die durchschnittliche Belegstärke betrug aber meist 30.000 Mann und erreichte Spitzenwerte von bis zu 60.000 Mann. Dabei bedeutete die Belegungsstärke aber nicht, daß auch so viele Gefangene in diesem Lager untergebracht waren. Etwa 75 % befanden sich in Teil-, Zweig- und Arbeitskommandolagern. In den Stalags wurden auch die Kriegsgefangenen Offiziere der Roten Armee eingesperrt, da diese, entgegen den Bestimmungen der Genfer Konvention, zum Arbeitseinsatz eingesetzt wurden.
  • Frontstalag (Front-Kriegsgefangenen-Mannschaftsstammlager)
    • Die Front-Stalags glichen den Stalags, waren aber nicht im Reichsgebiet, sondern im Operationsgebiet angesiedelt.
  • Oflag (Kriegsgefangenen-Offizierslager)
    • Die Oflags dienten zur Aufnahme von Offizieren und zu einem geringen Teil auch von einfachen Mannschaftsdienstgraden, den Ordonnanzen der höheren Offiziere. Die Insassen wurden nicht zum Arbeitseinsatz herangezogen, dieser wurde nur in sehr geringen Ausmaß und dann auch meist freiwillig geleistet. Die Belegstärke war für 1.000 Insassen ausgelegt, was auch meist eingehalten wurde. Das Oflag XVIIA bildete aber mit 5.600 Insassen eine Ausnahme.
  • Dulag (Kriegsgefangenen-Durchgangslager)
    • Die Dulags dienten zur Sammlung von Kriegsgefangenen. Hier wurden sie registriert, untersucht und desinfiziert und dann in die entsprechenden Stalags bzw. Oflags weitergeleitet.
  • Heilag (Kriegsgefangenen-Heimkehrerlager)
    • Die Heilags dienten der Vorbereitung der „Repatriierung“ von Kriegsgefangenen. Dabei handelte es sich meist um schwer kranke Kriegsgefangene oder um Kriegsgefangene, die aus anderen Gründen entlassen werden sollten, z. B. bei Gefangenenaustauschen.
  • Ilag (Internierungslager)
    • Die Ilags diensten zur Internierung von Zivilisten, die Bürger eines feindlichen Staates waren. Dabei bleibt anzumerken, daß den italienischen Gefangenen der Status eines Kriegsgefangenen verwehrt wurde, sie wurden als Internierte in Ilags gefangengehalten. Erst später wurde ihnen der Kriegsgefangenenstatus anerkannt und sie kamen in Stalags.
  • Kriegsgefangenen-Lazarette
    • Für besonders schwere Erkrankungen gab es spezielle Kriegsgefangenen-Lazarette.

Siehe auch

Verweise

Fußnoten