Viertes Reich
Viertes Reich ist als Begriff ohne historische Bedeutung sowie ohne staatsrechtlichen oder sonstigen Gehalt eine bloß politische und ideologische Wendung mit Reizwert. Lexikalische Werke wie die „Brockhaus Enzyklopädie“ (1986 ff.) oder das geschichtsrevisionistische Standardwerk, der fünfbändige „Große Wendig“, führen den Begriff nicht auf.
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Journalistisches Manipulationswerkzeug von Anglo-Medien
Man trifft auf den Begriff allgemein und gelegentlich seit 1950, besonders in der britischen Presse, wenn sie reaktionäre antideutsche Hetze betreibt und wider besseres Wissen beschwörend den Eindruck erwecken will, die BRD sei oder werde in der EU bzw. in Europa zu stark. Sodann verwenden ihn anglo-amerikanische Medien aller Art bei Bedarf wahllos. Es wird irgendetwas angeprangert oder der Versuch gemacht, beispielsweise in ihren eigenen Ländern virulente, ureigene Ausprägungen von Massenmanipulation, Polizei- und Überwachungsstaat als etwas eigentlich „Nazi“-„Deutsches“ von sich zu weisen. Die Verwendung des aufreizenden Begriffs enthält wegen des Nazi-Vergleichs eine antideutsche Note.
Horst Mahler
In der BRD verwendeten Horst Mahler und die Mitglieder des Deutschen Kollegs über längere Zeit den Begriff, vor allem in regimekritischen Streitschriften. Hier ging es darum, mit einer irrealen Forderung aufzufallen und auf sich aufmerksam zu machen. Kritiker hielten das Wortgeklingel früh für einen Bärendienst an den heute lebenden Deutschen. Tatsächlich sind die einzigen, die mit schwirrenden Begriffen wie dem eines „Vierten Reiches“ etwas anfangen können, deutschfeindliche Auslandsmedien, die auf solche Signalwörter ansprechen.
„Widerstand gegen Nationalsozialismus“
Daß „Viertes Reich“ ein stehender Begriff in den Unterredungen der Hoch- und Landesverräter des 20. Juli 1944 gewesen ist, ist nicht belegt. Der Begriff hätte sich nicht mit der großdeutschen Einstellung dieser Kreise vereinbart, sie hatten ein Deutsches Reich in den Grenzen von 1914 im Sinn.[1] Staatsrechtlich wäre ein „Viertes Reich“ überhaupt nicht in Frage gekommen, da es staatsrechtlich bereits kein „Drittes Reich“ gab (siehe die Erläuterungen dort).