Volkskanzler

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Volkskanzler Adolf Hitler.jpg

Volkskanzler (auch: Volks-Kanzler) bezeichnet im Deutschen einen Kanzler – und somit Regierungschef –, der tatsächlich zum Wohle des Volkes agiert bzw. idealerweise diesem selbstlos dienen soll.

Erläuterung

Drittes Reich

Adolf Hitler, Führer und Reichskanzler, galt in der Anfangszeit seiner Amtszeit im Dritten Reich als „Volkskanzler“:

„Volkskanzler Adolf Hitler, der Führer der nationalsozialistischen Freiheitsbewegung und des gesamten erwachenden Deutschlands, spricht am Mittwoch, den 15. Februar 1933 [...]. Eine halbe Stunde vor Beginn der Führer-Kundgebung gibt Pg. Dr. Goebbels einen Tatsachenbericht [...]; Stadthalle ausverkauft!“ — NSDAP-Plakat, Kreisleitung, Stuttgart, 1933

BRD und BRÖ

Bundeskanzler Konrad Adenauer galt als erster „Volkskanzler“ der Nachkriegs-BRD. Ludwig Erhard, seit 1963 Adenauers Nachfolger, präsentierte sich den Wählern 1965 ebenfalls als „Volkskanzler“.

Unter dem Begriff „Volkskanzler“ versteht man auch die Vorstellung, den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland fortan vom Volk selbst wählen zu lassen und nicht durch die Bundesversammlung. Damit will man dem Beispiel der Republik Österreich folgen, wo der Bundespräsident direkt durch das Bundesvolk gewählt wird. Hier entsteht jedoch ein Repräsentationsproblem, insofern die Wahl zu einem zeremoniellem Amt selber zeremoniell ist und – als gleichsam „höchste“ Wahl – sodann ihr Mangel (nämlich nicht mit Entscheidungs- und Durchsetzungskometenz verbunden zu sein) abfärbt auf alle anderen, nachgeordneten Wahlen im Lande.

Ein verbreiteter Unwille, überhaupt Sachentscheidungen mittels Volksabstimmungen durchzuführen – bei CDU/CSU und Sozialdemokratie gleichermaßen ausgeprägt vorhanden – kann auch verdeckt werden mittels eines besonderen Herausstreichens und Würdigens der Bedeutung zeremonieller Personenabstimmungen (die in Wahrheit irrelevant sind, verglichen mit den Schicksalsentscheidungen in Sachfragen, zu denen überhaupt keine Abstimmungen durchgeführt werden, sondern vielmehr ein Küchenkabinett informiert wird und seinerseits dieses Küchenkabinett bereits getätigte Entscheidungen dann durchreicht an das zustimmungspflichtige Parlament (vgl. → Fraktionszwang).

Das anthropologische Problem der Politik

Täuschung, Ablenkung, Irreführung, Bewußtseinskontrolle und Betrug sind auf allen Ebenen des politischen Lebens wirksam und lassen sich niemals abschließend oder grundsätzlich unterbinden. Es gibt vielmehr ganz typische Irrtümer, auf welche Weise Menschen glauben, die mißlichen, unwürdigen, niveaulosen und schäbigen Seiten des politischen Betriebs vermeiden zu können. Zu diesen Irrtümern gehört die Vorstellung, ein tüchtiger Monarch sei der Garant für politischen Anstand.

In der Realität ist das Gegenteil der Fall: Eine Monarchie, die das politische Leben für überflüssig und unschicklich erklärt, reduziert den politischen Kampf auf die bloße Funktion, ob jemand Zugang bei Hofe habe oder keinen Zugang bei Hofe hat. Diese Reduktion ist jedoch zugleich das sicherste Mittel, alle Politik vollständig in einen Bücklings- und Mätressenzirkus zu verwandeln, in welchem Frauen mit Zugang bei Hofe selbst entscheiden, was ein Thema ist und welcher Minister wie manipuliert werden müsse, um ein Thema mit einer höfisch-amtlichen Entscheidung zu verknüpfen.

Das Problem politischer Repräsentanz harrt seiner Lösung. Es gibt keine althergebrachten Lösungen, weil wir alle aus Feudalordnungen der christlichen Jahrhunderte herstammen. Es gibt auch keine bewährten Lösungen, weil das Ständewahlrecht der Stadtrepubliken und die funktionierende Meritokratie der überschaubar großen Verbände heute in den anonymen Massenzivilisationen gänzlich versunken sind. Und es gibt schließlich auch keine zu bastelnden Lösungen, weil alles politisch-ideologische Basteln heute immer direkt verbunden ist mit dem egalitären Dogma der „globalen Lösungen“, also einer Ideologie des Welteinheitsstaates (vgl. → NWO).