Sansibar

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Sansibar und Deutsch-Ostafrika

Sansibar (auch: Zanzibar) ist eine Insel vor Deutsch-Ostafrika im Indischen Weltmeer. Die Insel liegt 40 km vom afrikanischen Festland entfernt und ist ca. 85 km lang und 30 km breit. Sie gehört heutzutage politisch zum Negerstaat Tansania.

Geschichte

Am 10. August 1890 konnte Kaiser Wilhelm II. auf friedlichem Wege die Rückgabe der Insel Helgoland durch die Briten an Deutschland erwirken. England trat die annektierte deutsche Nordseeinsel im „Helgoland-Sansibar-Vertrag“ wieder an das Deutsche Reich ab, wofür das Deutsche Reich jedoch auf seine Ansprüche auf das vor der Küste von Deutsch-Ostafrika liegende Sultanat Sansibar und weitere Rechte in Ostafrika verzichten mußte.

Entgegen einer – wohl aufgrund des Vertragsnamens erzeugten fälschlichen Vorstellung — wurde nicht Sansibar (bei welchem das Deutsche Reich lediglich Anspruch auf gleichberechtigte Handelsbedingungen erhob) unmittelbar gegen Helgoland sowie den Caprivizipfel eingetauscht, sondern Deutsch-Witu.

Meyers Großes Konversations-Lexikon

Sansĭbar (Zanzibar, Sanguebar), mohammedanisches Reich in Ostafrika (s. Karte »Deutsch-Ostafrika«) unter einem Sultan, der jedoch unter englischem Protektorat steht. Außer den Inseln S. (s. unten) mit 250,000 Einw. und Pemba (s. d.) mit 50,000 Einw. umfaßt (seit 1895) sein Gebiet auf dem Festland den Küstenstrich von 16 km Breite (vom Hochwasserstand aus gerechnet) vom Umbafluß im Süden bis zum Kipini am Osi im N., eine Reihe von Küsteninseln zwischen dem Osi und Jub und die Stadt Kismaju und deren Gebiet im Umkreise von 16 km. Diese Küstengebiete werden, nominell der Souveränität des Sultans (oder Seyyid) von S. unterstehend, gegen eine jährliche Rente von 17,000 Pfd. Sterl. von der britischen Regierung verwaltet und sind der Provinz Seyyidieh (s. d.) des Britisch-Ostafrika-Protektorats (Hauptstadt Mombasa) einverleibt. Dem Sultan steht ein aus sieben Mitgliedern (Engländern) bestehendes Ministerium zur Seite, wie auch England tatsächlich die Verwaltung und die Justiz (Fremde und Sklaven betreffend) in der Hand hat; ebenso unterhält es dort eine Truppe von 900 Mann. Der Sultan hat eine Leibgarde von 150 Mann, ein Wacht- und Salutschiff und 2 Handelsdampfer. Seine Einkünfte bezieht er aus den Zöllen, doch müssen alle öffentlichen Ausgaben neben seiner Sanktion die Englands haben. Er läßt Münzen schlagen (auf Grundlage des Theresientalers), während im Handel nach indischen Rupien gerechnet wird. Der Silberdollar von 4 Rupa zu 25 Cents hat den festen Wert von 34 Anna zu 4 Pesa = 2,894 Mk., und die Rupie gilt 47 Cents. Alle nichtindischen Rupien sind seit 1903 im Verkehr verboten. Der Sultan hat eigne rote Flagge (s. Tafel »Flaggen I«), auch einen Orden vom Strahlenden Stern in mehreren Klassen, der ausschließlich an Europäer verliehen wird (s. Tafel »Orden III«, Fig. 6), aber seine Unabhängigkeit ist nur noch Schein. – Früh haben die Araber in S. (wohl verderbt aus Zendj-bar, »Land der Schwarzen«) Niederlassungen gegründet. Die Portugiesen (15. Jahrh.) verstanden es nicht, hier ein Kolonialreich zu gründen, ihre Niederlassungen wurden vielmehr im 17. Jahrh. von den Arabern von Maskat in Arabien aus vernichtet. Die moderne Zeit begann für S. nach Baumann von 1822 ab, bis der deutsch-englische Vertrag (1. Juli 1890) S. den Engländern auslieferte, die nach Beschießung des Sultanspalastes (1896) die Zügel straffer angezogen haben. 1897 wurde die Sklaverei offiziell aufgehoben.[1]

Siehe auch

Fußnoten

  1. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 577