Zerstörer-Kriegsabzeichen

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Stiftungsmäßige Ausführung des Zerstörer-Kriegsabzeichens

Das Zerstörer-Kriegsabzeichen wurde am 4. Juni 1940 vom Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Großadmiral Erich Raeder gestiftet und konnte Anfangs nur an Besatzungsmitglieder der Zerstörer-Gruppe „Narvik“ verliehen werden.

Hintergrund

Bei der Besetzung von Norwegen durch die Deutsche Wehrmacht hatte eine Gruppe von zehn Zerstörern der Deutschen Kriegsmarine die Aufgabe, unter der Führung des Führers der Zerstörer, Kommodore Bonte, das schwache Gebirgsjäger-Regiment 139 unter Generalmajor Dietl in Narvik zu landen. Nach der reibungslosen Ausbootung der Gebirgsjäger griffen überlegene britische Seestreitkräfte die Gruppe Narvik der Zerstörer an und versenkte sie am 10. April 1940. Kommodore Bonte fiel mit einem Teil der Besatzungen, während der Rest Teil der Kampfgruppe in Narvik wurde.

Durch diese und andere Ereignisse veranlaßt, stiftete der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, Großadmiral Dr. h. c. Raeder, am 4. Juni 1940 das Zerstörer-Kriegsabzeichen.

Der vollständige Wortlaut des Stiftungserlasses lautet:

  1. Vor Narvik und auf mancher kühnen Fahrt gegen England haben die Zerstörer sich unter der Führung ihres tapferen Kommodore Bonte unvergänglichen Ruhm erworben. Als Ehrung dieser Taten und zum Ansporn für die junge Mannschaft ordne ich die Einführung eines Zerstörer-Kriegsabzeichens an.
  2. Das Abzeichen wird durch den F. d. Z. verliehen.
  3. Das Abzeichen kann den Besatzungsmitgliedern der in Narvik eingesetzten Zerstörer verliehen werden. Ich behalte mir vor, die Verleihung dieses Abzeichens aufgrund besonderer Leistungen auch an Besatzungsmitglieder anderer Zerstörer, der Torpedoboote und Schnellboote zu genehmigen.
  4. Das Abzeichen wird zur Uniform wie das U-Boot-Kriegsabzeichen (1939) in und außer Dienst getragen.

Obwohl eine Verleihung an die Besatzung von Schnellbooten in dem Stiftungserlaß vom 4. Juni 1940 schon vorgesehen war, hielt es der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine für erforderlich, dies besonders zu betonen. So kam es zu dem Nachtrag vom 12. August 1940, in welchem es hieß:

In Anerkennung der hervorragenden Leistungen der Schnellboote ordne ich an, daß das Zerstörer-Kriegsabzeichen nunmehr auch Schnellbootsbesatzungen, die sich bei Angriff gegen den Feind bewährt haben, verliehen werden kann. An Schnellbootsbesatzungen wird das Abzeichen durch den Führer der Torpedoboote verliehen.

Die detaillierten Verleihungsbedingungen datieren vom 11. September 1940 und lauten. in den Absätzen I bis III und V wie folg:t.

I. Allgemeine Bedingungen:
Würdigkeit, gute Führung, keine Arreststrafe in den letzten sechs Monaten.
II. Besondere Bedingungen:
a) Teilnahme an drei Gefechten oder drei orfensiven Minenunternehmungen oder 12 Feindunternehmungen oder
b) besondere Auszeichnung bei Fahrten im Operationsgebiet oder sonstige hervorragende Einzeltat oder
c) Teilnahme an einer hervorragenden Unternehmung nach Entscheidung des Flottenchefs bzw. Kommandierenden Admirals. Bei den Besatzungen der in Narvik eingesetzten Zerstörer brauchen keine besonderen Verleihungsbedingungen erfüllt zu sein.
III. Ferner kann das Abzeichen verliehen werden:
a) an Überlebende eines Bootes, das durch Feindeinwirkung verlorengegangen ist oder
b) in besonderen Fällen an Verwundete.
V. Der Oberbefehlshaber hat zunächst nur die Verleihung des Zerstörer-Kriegsabzeichens an die Besatzungen der in Narvik eingesetzten Zerstörer und an die Besatzungen der Schnellboote genehmigt ...
Nunmehr ist die Genehmigung zur Verleihung auch auf die Besatzungen des gesamten Verbandes des F. d. Z. ausgedehnt worden. Die Verleihung an die Besatzungen der Torpedoboote behält sich der Ob. d. M. noch vor.

Kurze Zeit später erließ der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine einen weiteren Nachtrag zur Verleihung des Kriegsabzeichens. Am 22. Oktober 1940 hieß es:

In Anerkennung der geleisteten Waffentaten der Torpedoboote ordne ich an, daß das Zerstörer-Kriegsabzeichen auch an Torpedobootsbesatzungen, die sich bei Angriffen gegen den Feind besonders bewährt haben, verliehen werden kann.

Mit Datum vom 15. November 1940 kam in Fortfall bei den Allgemeinen Bedingungen keine Arreststrafe in den letzten sechs Monaten. Am 4. Oktober 1943 wurde in den Verleihungsbedingungen folgende Änderung befohlen:

a) Teilnahme an drei Gefechten oder drei offensiven oder sechs defensiven Minenunternehmungen im feindlichen Ortungsbereich oder sechs Feindunternehmungen mit Waffenerfolg oder sechs weitreichende Sondergeleite oder zwölf sonstige Unternehmungn oder die erweiterten Bedingungen treten rückwirkend mit Beginn des 5. Kriegsjahres in Kraft.

Der Befehl des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine zum zweiten Jahrestag der Norwegen-Besetzung mit der Verleihung des Flotten-Kriegsabzeichens galt sinngemäß auch für die Verleihung des Zerstörer-Kriegsabzeichens.

Der Entwurf des Zerstörer-Kriegsabzeichens stammte von dem Graphiker Paul Casberg in Berlin. Für den dargestellten Zerstörer verwandte der Künstler den Zerstörer Z21 „Wilhelm Heidkamp“ — erkennbar an dem Klipperbug und der Form des Artillerie-Leitstandes.