Zitat
Als Zitat (lat. citatum, „das Angeführte, das Aufgerufene“) werden wörtliche oder sinngemäße Übernahmen von Textstellen sowohl in wissenschaftlichen und Fachpublikationen als auch in anderen Zusammenhängen (Unterhaltungsliteratur, Journalismus, Film, öffentliche Debatte usw.) bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Der Zweck von Zitaten ist es entweder, durch Aussagen zumeist prominenter bzw. fachlich anerkannter Persönlichkeiten eine eigene Aussage zu untermauern, oder aber einen bestimmten Begriff oder Thema hierdurch weiter zu beleuchten. Sinngemäße Übernahmen müssen dabei stets als solche ersichtlich sein, bei wörtlichen müssen dagegen sogar die vom zitierten Autor gemachten tatsächlichen oder scheinbaren Fehler – ggf. durch ein [sic!] gekennzeichnet – übernommen werden; keineswegs dürfen, z. B. einer vom Zitierenden beabsichtigten leichteren Verständlichkeit halber, unkommentierte Veränderungen irgendeiner Art vorgenommen werden.
Die Länge eines angeführten Zitates sollte jedoch in einem vernünftigen Verhältnis zum restlichen Text stehen. Einerseits wird ein Zitat in der eigenen Arbeit meistens durch Anführungszeichen gekennzeichnet, andererseits ist über die Herkunft der zitierten Textpassage zu informieren, indem eine Quellenangabe gemacht wird, bei welcher es sich meistens um einen Literaturnachweis handelt.
Gesetzgebende Regelung in der BRD
In der BRD ist besonders der Paragraph (§) 51 des dortigen Urheberrechtsgesetzes zu beachten, im Wortlaut:
- § 51 Zitate
- Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
- einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
- Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
- einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
- Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.[1]
Zitierregeln
Zitierregeln sind Richtlinien für das Zitieren. Spricht man von „Regeln“, dann sind Handlungsweisen gemeint, die in gleicher Art und Weise wiederholt werden, weil sie sich als Gewohnheit etabliert haben oder weil sie als ausdrückliche Richtlinie verordnet worden sind. Beispiele sind Regeln im Rahmen von Wirtschaftsbetrieben – solche „Arbeitsregeln“ können „Richtlinien für den Umgang mit Kunden“ oder „Technische Richtlinien“ sein.
Wörtliche Zitate
Wörtliche Zitate werden vorwiegend in Anführungszeichen eingeschlossen.
Beispiel: In der Zeitschrift „Zitierregeln“ schreibt der Autor, daß Zitierregeln „Richtlinien für das Zitieren“ seien.
Es können auch andere Hervorhebungen verwendet werden, z. B. verringerte Schriftgröße, andere Schriftart oder eingerückter Absatz.
Die Zitate benötigen meistens eine Literaturangabe. Es ist üblich, solche Literaturangaben durch hochgestellte Zahlen zu bezeichnen, wobei entweder auf die Fußnote oder auf ein Verzeichnis am Ende des Werkes verwiesen wird.
Zitate im Zitat werden durch einfache Anführungszeichen bezeichnet.
Beispiel: In der Kurzgeschichte „Exkursion zum frischen Lack der neuen Zeit“ schreibt der Autor: „‚Da liegt sie, eine Mercator-Projektion der Erde!‘ Der zerblätterte Atlas riß die Forscher aus ihrer Lethargie. Farbige ... “
Sinngemäße Zitate
Sinngemäße Zitate werden in indirekte Rede versetzt.
Literaturangaben
Die Literaturangaben bauen sich meistens nach dem folgenden Schema auf:
Vorname Name |
Titel mit Untertitel |
Auflage |
Verlagsname |
Erscheinungsort |
Erscheinungsjahr |
Reihe |
Seitenzahl |
Beispiel: Gerhard Kemme: Von Antenne zu Antenne. Notizen zu einer Theorie der Übertragung elektromagnetischer Wellen. 2. Auflage, Books on Demand, Norderstedt 2009
Fußnoten zu Zitaten
Werden im Text Zitate verwendet, so sind diese zu „belegen“, d. h., es ist die Quelle zu nennen, aus der das Zitat stammt. Meistens entscheiden sich die Autoren wissenschaftlicher Bücher (Werke) für die Verwendung von „Fußnoten“, die meistens am unteren Ende der Textseite notiert wird. Der Hinweis vom „Zitat“ auf die „Fußnote“ findet durch Ziffern statt, wobei hinter dem Zitat die Ziffer hochgestellt angeordnet wird und vor den Fußnoten dann als fortlaufende Numerierung erscheint.
Beispiel:
Oftmals werden Aussagen über Materie und ihren atomaren Aufbau als Wirklichkeit unserer natürlichen Umgebung genommen, demgegenüber wird vom Autor K. der Begriff „Modell“ verwendet, um Vorstellungen zum Atomaufbau zu beschreiben, dabei unterscheidet er wie folgt: „Grob soll im nachfolgenden Modell die negative Ladung als Quelle und die positive Ladung als Senke angesehen werden.“ 1
So wird man auch bei der Beschreibung des Raumes zwischen Sender und Empfänger nicht einfach sagen können, daß es sich um ein „Nichts“ oder um ein „Vakuum“ ohne Partikel handeln würde, denn auch hier gilt, daß man es mit „Modellen“ zu tun hat, die begründet und zweckgerichtet auch anders sein könnten. So spricht der Autor K. in seinem Werk von „dem in dieser Arbeit vorgestellten ‚Äthermodell‘ würde …“ 2
- Gerhard Kemme: Von Antenne zu Antenne. Notizen zu einer Theorie der Übertragung elektromagnetischer Wellen, 2. Auflage, Books on Demand, Norderstedt 2009, S. 37
- Ders., S. 44
Zitate
- „Sag etwas, das sich von selbst versteht, zum ersten Mal, und du bist unsterblich.“ — Marie Freifrau Ebner von Eschenbach
- „Seit drei Jahren vergleiche ich Zitate aus Fernsehen und Zeitung mit dem Original. Gehen Sie nach vorsichtiger Schätzung davon aus, dass es sich bei neun von zehn Zitaten um Fälschungen [...] handelt [...].“ — Daniel Scholten (2020)[2]