Metapedia:Schreibregeln

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Hilfe · Fragen · Schreibregeln · Bearbeitungshilfe · Löschanträge · Artikelwünsche · Hinweise zu neuen Artikeln · Laufende Diskussion · Sonderzeichen
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Hier sind die Allgemeinen Schreib- und Stilregeln von Metapedia aufgeführt; detaillierte Arbeitsanweisungen zur Seitenerstellung sind unter Bearbeitungshilfe zu finden.

Allgemeines für Metapedia-Autoren

Metapedia will gebündelt Informationen auch zu Themen bieten, die in den gängigen Medien nur randständig behandelt werden.

Bei der Themenauswahl hat das potentielle Leserinteresse Vorrang. Darunter darf jedoch nicht die Sachlichkeit leiden.

Metapedia begrüßt gerne neue Autoren, die keine antideutschen Vorurteile hegen; denn wichtig ist, daß wir unser ganz eigenes, unverwechselbares Metapedia-Profil erarbeiten.

Vor dem Erstellen eines neuen MP-Artikels ist die Seite Metapedia:Relevanzkriterien sorgfältig zu lesen. Nicht jeder Beitrag paßt für dieses Lexikon.

Ungeachtet dessen bedeutet dies, daß unterschiedliche Ansichten zu Wort kommen, denn einseitige Auslegungen schaden dem Ziel und dem Selbstverständnis von Metapedia.

Daraus ergeben sich auch nachfolgende Stilregeln und Hinweise, in welcher Form gute Artikel geschrieben werden. Immer sollte bedacht werden: Metapedia wird von Kritikern stets an den schwächsten Artikeln gemessen werden!

Zum Erstellen eines neuen Artikels siehe auch Metapedia:Neue Artikel.

Einzelheiten zum Editieren finden sich unter Metapedia:Bearbeitungshilfe.

Bei Bearbeitungen werden keine relevanten Textteile oder Bilder ohne Konsens gelöscht. Entsprechende Wünsche werden VORHER auf der Diskussionsseite begründet dargelegt. Die Bestätigung erfolgt durch einen Admin. Jede Textpassage und jedes Bild wurde zuvor von anderen Autoren eingefügt und dies sicher nicht grundlos. Die Artikel werden aufgebaut, verbessert und vervollständigt und nicht nur andauernd umgeändert. Werden Textteile hinzugefügt, können diese NACHHER auf der Diskussionsseite erörtert werden.

Wahrheitsverpflichtung

Weiterhin verpflichtet sich der Autor, die Richtlinie einzuhalten, nur wahrheitsgemäß über Themen zu berichten. Es verbieten sich bloße Spekulationen, erst recht unbelegte politische oder persönliche Verdächtigungen. Unklare Sachverhalte sind auf der Diskussionsseite des Artikels gemeinschaftlich zu klären.

Schreibstil für Einstiegsartikel

Der Schreibstil sollte sich, zumindest bei Einstiegsartikeln, an das jeweilige Publikum richten. Hauptsächlich sind das beispielsweise Bürger aus der BRD, Österreich und der Schweiz – und eben keine eingefleischten Sachautoren.

Richtigkeit und Verläßlichkeit

Metapedia ist eine Enzyklopädie und keine Sammlung von Vermutungen. Sie dient zur Vermittlung von Tatsachenwissen, denn wir folgen bei Metapedia den Kernanliegen: Information, Aufklärung und Wahrheit!

Zuverlässig und sachlich Auskunft zu erteilen, Aspekte aufzuhellen, auch solche, die anderswo zeitbedingt politisch unerwünscht sind, ist die Aufgabe dieser deutschen Ausgabe einer mehrsprachigen Enzyklopädie.

Falsche – selbst spektakuläre – Artikel werden nur Kritik auslösen und zu hier nutzlosen Diskussionen führen. Letztendlich vermindern sie die Wertschätzung von Metapedia.

Für Texte und Textteile, die nicht unbezweifelbar evident sind, muß eine Quelle angegeben werden; die Quellenpflicht ist kein Mißtrauen gegenüber den Autoren, sondern ein Metapedia-Qualitätsprinzip. Belege, die nicht einwandfrei nachvollzogen werden können, beispielsweise solche auf Äußerungen in „sozialen Netzwerken“, kommen nicht in Betracht.

Auch bei Bildern soll ein kurzer erläuternder Text, ebenso mit Quellenangabe, angegeben werden.

Es sollte Literatur von Autoren und Medien verwendet werden, die in dem behandelten Zusammenhang als glaubwürdig gelten dürfen.

Bei der Wiedergabe von Außenseiterpositionen soll in indirekter Rede angeführt werden, wer diese vertritt.

Artikel, die von anderen Wikis übernommen wurden, sollten in der Zusammenfassungszeile als Quelle benannt werden und vor allem geprüft worden sein. Die Übernahme von Wikipedia-Artikeln jedoch – in Teilen oder im Ganzen – muß unterbleiben.

Private Theorien und Gedanken über die Welt gehören nicht in einen Metapedia-Artikel.

Einstellen von Texten

Nur selbstverfaßte bzw. urheberrechtlich zulässige Texte

Die Hauptsache beim Erstellen und bei der Pflege von Lexikonartikeln ist der selbstverfaßte, inhaltlich zutreffende, sprachlich einwandfreie und auch förmlich fehlerfreie Text. Als ein Nebenbestandteil bzw. Gestaltungselement können nur solche Fremdtexte Eingang finden, für die der Verwender eine Erlaubnis des Urhebers nachweisen kann oder die „gemeinfrei“ sind. Gesetzlich sind Zuwiderhandlungen strafbar, vgl. § 106 Urheberrechtsgesetz.

Keine Langzitate

In wissenschaftlichen Abhandlungen und Auseinandersetzungen sind Langzitate aus urheberrechtlich geschützten Werken zulässig, insofern sich der Zitierende mit dem Inhalt des Zitats auseinandersetzt und das Zitat zum Zwecke des Belegs bringt. Auch dabei ist Verhältnismäßigkeit zu wahren: Eine eigene Aussage kann nicht zwei Sätze umfassen und der Beleg wesentlich mehr.

In einem allgemeinbildenden Lexikon wie Metapedia werden jedoch keine wissenschaftlichen Debatten geführt, sondern es werden allenfalls unterschiedliche wissenschaftliche Aussagen wiedergegeben und lexikalisch erörtert. Nur als Beleg in solchem Zusammenhang ist die Einfügung eines Zitats zulässig, nicht zum Zwecke von Zitateparaden und nicht als Füllstoff für Artikel. Ausdrücklich hat die Rechtsprechung festgelegt, daß das Anführen urheberrechtlich geschützter Texte nicht dazu herhalten darf, sich eigene Ausführungen zu ersparen.

Um Urheberrechtsverstöße zu vermeiden, sind Langzitate aus geschützten Werken zu unterlassen. Ein einzelnes Zitat darf nicht mehr als fünf zusammenhängende Sätze umfassen. Zitiert werden kann darüber hinaus immer nur dann, wenn ein innerer Zusammenhang mit eigenen Ausführungen gegeben ist und nicht nur das Zitat irgendwie zum Thema paßt oder zu passen scheint. Ein Musterbeispiel für den Einsatz, die zulässige Verwertung von Zitaten und die Auseinandersetzung mit ihnen siehe [1]. Vorhandene Zitate können auf fünf zusammenhängende Sätze gekürzt werden; ist dies sinnvoll nicht möglich, können sie insgesamt getilgt werden.

Auch unabhängig vom Urheberrechtsthema ist die genannte Zitatgrenze einzuhalten, um den Charakter und die Form eines Lexikonartikels zu wahren. Das hindert nicht daran, den Nutzern des Lexikons fremde Gedanken und Formulierungen zugänglich zu machen, nämlich durch einen Verweis auf die Originalquelle oder – in jeder beliebigen Länge – durch Wiedergabe in indirekter Rede.

Es dürfen also keine Texte (z. B. Liedtexte, Gedichte) von lebenden Personen (besonders Autoren und Künstlern) außerhalb der Zitatgrenze innerhalb von Artikeln oder als sog. Quellentexte wiedergegeben werden. Das betrifft die Herkunft aus sämtlichen Print- und Online-Veröffentlichungen.

Langzitate aus nicht urheberrechtlich geschützten Werken sind unerwünscht und können im Einzelfall nach Diskussion gekürzt oder entfernt werden.

Kein Verweis auf Raubkopien

Wir verweisen nicht auf Raubkopien, weder direkt noch mit umschreibendem Text. Unter Raubkopie fallen in erster Linie Texte und Textteile aller Bücher, die im Buchhandel (egal in welchem Land) lieferbar sind. Desgleichen Bücher lebender Autoren, auch wenn die Buchtitel vergriffen sind. Das Urheberrecht an einer Buchveröffentlichung erlischt im übrigen national und international erst Jahrzehnte nach dem Tod des Verfassers.

Im Zweifelsfall ist eine Veröffentlichung außerhalb der Originalquelle eine Raubkopie. Ebenso handelt es sich bei Textmaterial zumindest von lebenden Autoren und bei lieferbaren Büchern, die in sogenannten Internetarchiven wie archive.org oder dokumen.pub zu finden sind, um Raubkopien. Entsprechende Verweise sollten auch schon deshalb unterbleiben, da sonst der geistige Diebstahl und die Schädigung alternativer und dissidenter Verlage gefördert wird. Die Form der Raubkopie spielt keine Rolle (z. B. PDF, E-Book, HTML, Hörbuch).

Sollte irgendwo versehentlich eine Raubkopie eingestellt worden sein oder wird auf eine solche verwiesen, sind Administratoren berechtigt und aufgefordert, solches unmittelbar nach Erkennen zu tilgen.

Einstellen von Fotos

Metapedia veröffentlicht nur Texte und Dateien, die mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht vereinbar sind, besonders mit dem Recht am eigenen Bild, unter Beachtung des Urheberrechts und des Kunsturheberrechts.

Für erlaubnisfreie Fotos wird empfohlen, auf die Millionen lizenzfreien und kostenlosen Bilder bei Wikimedia Commons, bei Pixabay oder Pexels zurückzugreifen oder auf die Bildersuche von Wordpress für gemeinfreie Bilder.

Nach dem Hochladen muß zur Bilddatei eine nachvollziehbare Quellenangabe (z. B. ein Verweis) angegeben werden, aus der hervorgeht, daß die Bilddatei gemeinfrei bzw. lizenzfrei ist, z. B. der Vermerk: „Quelle: Wikimedia Commons“. Erwünscht ist eine knappe Bildbeschreibung.

Ansonsten gilt hinsichtlich Personen:

Aufnahmen lebender Personen dürfen nach den gesetzlichen Vorschriften erstens wegen des Rechts am eigenen Bild nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden (bis auf wenige Ausnahmen, z. B. sogenannte Personen der Zeitgeschichte wie Regierungschefs, Staatspräsidenten, Päpste):

„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden“[1]

Ansonsten ist es strafbar.[2] Zweitens ist eine Veröffentlichung nur dann erlaubt, wenn der Urheber der Aufnahme dem Verwender gegenüber oder allgemein das Recht erteilt hat, die Aufnahme zu nutzen, beispielsweise zu veröffentlichen (vgl. § 31 UrhG). Künstler, Autoren, Journalisten, Politiker, Funktionäre und Mitglieder von Organisationen beispielsweise sind grundsätzlich keine Personen der Zeitgeschichte, vgl. § 23 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie. Sogenannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens dürfen zwar grundsätzlich abgebildet werden, jedoch ist auch dann eine Erlaubnis des Urhebers des Fotos notwendig und anzugeben. Die einfache Übernahme von Fotos solcher Personen aus Medien und ihre Abbildung hier muß unterbleiben.

Das bedeutet:

  • Kein Hochladen und keine Veröffentlichung von Fotos lebender Personen, es sei denn, der Autor/Verwender vermerkt nach dem Hochladen der Datei bei der Dateibeschreibung eine nachvollziehbare Veröffentlichungserlaubnis der abgebildeten Person UND des Bildurhebers.
  • Die Veröffentlichung von Lichtbildern verstorbener Personen ist bis zehn Jahre nach deren Tod nur mit Einwilligung der Hinterbliebenen zulässig.
  • Kein Hochladen und keine Veröffentlichung von Filmen, Fotos oder Grafiken fremder Urheber (besonders Fotos aus der Presse oder von sonstigen Medien; Produktfotos, z. B. bearbeitete Buchcover von Amazon), es sei denn, die entsprechende Darstellung ist gemeinfrei – was beim Hochladen so zu kennzeichnen ist – oder der Autor/Verwender vermerkt eine nachvollziehbare Veröffentlichungserlaubnis des Berechtigten (Urheber, Verlag).

Das hindert nicht daran, den Nutzern des Lexikons die entsprechenden Veröffentlichungen zugänglich zu machen, nämlich durch einen Verweis.

Der Umstand, daß beispielsweise ein Autor mit Bild auf einer Verlagsseite erscheint, indiziert nur, daß er es dem Verlag – vermutlich vertraglich – gestattet hat, das Foto zu Werbezwecken zu nutzen. Er besagt nicht, daß deswegen eine allgemeine Nutzungs- und Verwertungserlaubnis erteilt wurde oder unterstellt werden kann. Buchcoverabbildungen von Verlagsseiten werden zwecks Verbreitung veröffentlicht und können – aber nur unverändert – verwendet werden, nicht jedoch (ggf. bearbeitete) Buchcover von Händlerseiten. Ebensowenig erteilt der Inhaber einer Netzpräsenz durch die Veröffentlichung von Inhalten dort (z. B. Fotos von sich selbst) die Einwilligung, daß andere diese übernehmen und veröffentlichen dürfen.

Administratoren sind angehalten, vor allem bei jeder eigenen Bearbeitung, den Artikel auf die Einhaltung obiger Vorschriften zu prüfen und unmittelbar zu handeln, um die Konformität mit den Regeln sicherzustellen. Das gilt ganz besonders für Fotos. Unzulässig veröffentlichte Fotos sind außerdem immer aus dem Datenbestand zu löschen. Ansonsten wäre es nach der DSGVO verbotene Datenhaltung.

Siehe auch: Urheberrecht – weiterführende Verweise zu den auf dieser Seite behandelten Themen

Rechtschreibung

Kein Lexikon hat je eine Sprache vor dem Wandel bewahrt und deren Worte einbalsamiert. Dennoch gehört Metapedia zu denen, die gesetzte Sprach- und Schreibnormen gleicher Art im gesamten deutschen Sprachraum wünschen und nicht ohne vorteilversprechende Aspekte ständig modernisiert sehen wollen. Deshalb ist einheitlich die traditionelle deutsche Rechtschreibung (Stand vor 1996, also vor der sogenannten „Rechtschreibreform“) zu verwenden. Bei der Übernahme von Textteilen, z. B. aus anderen Wikis (außer Wikipedia), soll beachtet werden, daß sie in dieser Rechtschreibung verfaßt bzw. entsprechend angepaßt wurden. Für die automatische Rechtschreibkorrektur empfiehlt sich das Firefox-Zusatzprogramm Deutsches Wörterbuch (de-DE), alte Rechtschreibung. Bei Unklarheiten bezüglich der klassischen Rechtschreibung können auch folgende Seiten weiterhelfen:

Schreibung englischer Begriffe

Schreibt man Hand-out oder Handout? Oder vielleicht sogar Hand-Out?

Werden englische Zusammensetzungen getrennt- oder zusammen-, groß- oder kleingeschrieben?

Regel und Ausnahme

Die Grundregel: Innerhalb eines deutschen Textes unterliegen auch fremdsprachliche Wörter den deutschen Regeln der Groß- und Kleinschreibung bzw. der Getrennt- und Zusammenschreibung.

Ausnahme: Man zitiert – es muß dann die Schreibung genau wie vorgefunden in die Anführungsstriche übernommen werden.

Hauptwort vorn

Zusammen oder mit Bindestrich

Auch wenn das Wort im Englischen nicht zusammengeschrieben wird: In einem deutschen Text sind zwei Wörter, die einen Begriff bilden, zusammenzuschreiben.

Handout, Assessmentcenter, Desktoppublishing, Salesmanager, serverbasiert

Zur besseren Lesbarkeit kann man bei diesen Wörtern einen Bindestrich setzen. Der erste Bestandteil der Zusammensetzung wird dabei stets großgeschrieben, der zweite nur, wenn dieser ein Hauptwort ist:

Hand-out, Assessment-Center, Desktop-Publishing, Sales-Manager, Server-basiert

Diese Regel gilt auch, wenn die Zusammensetzung aus einem englischen und einem deutschen Wort besteht:

Pay-back-Angebot (alternativ: Payback-Angebot)

Adjektiv vorn

Groß, getrennt und ohne Bindestrich

Kombinationen aus Adjektiv und Hauptwort werden getrennt und ohne Bindestrich geschrieben, der erste Bestandteil wird jedoch großgeschrieben:

Compact Disc, Grand Slam, Open Source, First Level, Single Point of Contract

Ausnahme: Kombinationen, bei denen die sprachliche Betonung auf dem ersten Bestandteil liegt. Hier ist auch die Zusammenschreibung erlaubt:

Hotdog, Softdrinks, Hardware, Software, Gangway

Substantivierte Zusammensetzungen

Werden solche Begriffe jedoch substantiviert (als Hauptwort verwendet), stehen grundsätzlich Bindestriche (sog. Durchkopplung). Der erste und letzte Bestandteil werden dabei großgeschrieben, die mittleren nur bei Hauptwörtern:

das Open-Source-Management, die Single-Point-of-Contract-Analyse, das Open-Air-Konzert

Plural (Mehrzahl)

Anders als im Englischen, wo Wörter, die auf -y auslauten, im Plural eine Wandlung in -ies erfahren (Baby → Babies, Party → Parties, Pony → Ponies, Hobby → Hobbies), wird im Deutschen lediglich ein Plural-s angehängt (Babys, Partys, Ponys, Hobbys).

Anredeformen

Auf Metapedia-Seiten werden die Leser generell in der „Sie-Form“ angesprochen.

Auf den Benutzerseiten und Diskussionsseiten wird von den Metapedia-Autoren untereinander üblicherweise die „Du-Form“ verwendet.

Kurzformen für „Vereinigte Staaten“ und „Vereinte Nationen“

Verbindlich sind die Abkürzungen „USA“ bzw. „US“ (statt früher „VSA“ und „VS“) und „UNO“ bzw. „UN“ (statt früher „VN“). Vorhandene alte Schreibungen können anläßlich einer Artikelbearbeitung den neuen angepaßt werden, dann aber nur einheitlich im ganzen Artikel, einschließlich Fußnotentexte.

Verständlichkeit

Metapedia ist eine allgemeine Enzyklopädie und kein Fachbuch und sollte auch für am Thema interessierte Neueinsteiger verständlich sein. Fremdwörter und Fachausdrücke, die nicht allgemein bekannt sind, sollten vermieden werden. Es sollte aber nicht versucht werden, Fachbegriffe, für die es keine allgemein akzeptierte deutsche Übersetzung gibt, zwanghaft zu übertragen. Stattdessen sollte darauf aufmerksam gemacht werden, daß es ein Fachterminus ist; nach Möglichkeit sollte er in einem Nebensatz erläutert werden. Ist dies nicht möglich, ist es angeraten, für den Begriff einen eigenen Artikel zu erstellen.

Anglizismen

Anglizismen sind in Metapedia nach Möglichkeit zu vermeiden und durch passende deutsche Äquivalente zu ersetzen. Eine Liste mit Anglizismen und Empfehlungen für deutsche Ausdrücke findet sich unter Metapedia: Anglizismen.

Hilfen dazu finden sich auch beim:

Eigennamen

Eigennamen, vor allem aus dem englischsprachigen Bereich, sollen mit Anführungszeichen als solche kenntlich gemacht werden, um ein generelles Einschleichen in den deutschen Sprachgebrauch zu vermeiden. Dahinter wird dann nach Möglichkeit eine deutsche Entsprechung angeführt. Diese findet auch Ausdruck als allgemeine Bezeichnung in Artikeln mit entsprechender Weiterleitung.

Diskussionsseiten

Die Diskussionsseiten dienen der Erörterung der inhaltlichen und formalen Gestaltung des Artikels. Sie sind dagegen nicht Forum für allgemeinen Austausch und nicht zur Anlage von Parallelartikeln bestimmt, desgleichen nicht als Schwarzes Brett zum Einbinden oder Anheften von Verweisen, ohne daß deren Relevanz für den Artikel benannt wird (etwa kommentarlose Verweise auf angeblich interessante Filme oder die wahllose Aufführung externer Äußerungen zwecks allgemeiner Kenntnisgabe). Diskussionsseiten sind gleichfalls nicht der Ort für politische Propaganda und Äußerungen zum persönlichen Befinden.

Inhalte, die erkennbar hiergegen verstoßen, können von Administratoren sofort gelöscht werden. Der Einsteller kann solchen Text ggf. auf dem Gemeinschafts-Portal (Plauderecke, Laufende Diskussion, Problemfelder, Fragen) plazieren.

Zur vorübergehenden Ablage von Textfragmenten dient die Metapedia:Ablage.

In Metapedia ist es üblich, seine Beiträge auf diesen Diskussionsseiten zu signieren. Dazu schreibt man einfach --~~~~ hinter den Beitrag. Einfacher und alternativ kann man auch mit dem Signatur-Knopf ( Button sig.png ) am Kopf des Eingabefeldes die vier Tilden einfügen. Die Tilden werden beim Speichern automatisch in den Benutzernamen und einen Zeitstempel umgewandelt. --~~~~

Eigene Diskussionsbeiträge zu Artikeln können nach Belieben erstellt, verändert oder gelöscht werden, solange auf sie noch nicht erwidert wurde.

Beiträge anderer Benutzer zu bearbeiten oder gar zu löschen ist allerdings nicht erlaubt, solange sie nicht bloße Beleidigungen enthalten. Beleidigungen können nachträglich mit dem Befehl <span style="text-decoration:underline;"> </span> als unzulässig gekennzeichnet werden, weil sie dem Projektfrieden schaden.

Von Zeit zu Zeit wird auf Diskussionsseiten Platz geschaffen, wobei alte Diskussionen gelöscht oder archiviert werden. Im laufenden Kalenderjahr geführte Diskussionen sind davon ausgenommen und bleiben bestehen.

Es ist aber erwünscht, auf Anfragen und Diskussionsbeiträge auf der eigenen Diskussionsseite einzugehen. Für eine bessere Übersichtlichkeit sollten Diskussionen zu einem Thema auch an einem Ort geführt werden.

Benutzerseiten

Das Benutzerprofil eines jeden Autors bietet die Möglichkeit der persönlichen Vorstellung bzw. benutzerorientierter Darstellung. Einträge auf diesen Seiten werden ausschließlich von einem dafür administrativ Beauftragten (z. B. Begrüßungstext) vorgenommen oder vom Benutzer auf freiwilliger Basis, es besteht keine Pflicht, hier Angaben zu machen.

Jeder Benutzer hat zusätzlich eine persönliche Diskussionsseite zur Verfügung, auf der Aktuelles abgehandelt werden kann. Auf seiner eigenen Diskussionsseite hat jeder Nutzer selbst das „virtuelle Hausrecht“.

Keine Essayistik

Ein guter Artikel verlangt einen systematischen Aufbau. In der Einleitung sollte in präziser Form stehen, worum es im folgenden geht. Exkurse und Assoziationen zu anderen Themen sind zu vermeiden – Konzentration auf das Wesentliche und dem Artikel einen roten Faden geben.

Sachlichkeit und Werturteilsfreiheit

Ein Artikel muß sachlich gehalten werden. Kommentare und persönliche Wertungen haben in einem enzyklopädischen Artikel keinen Platz. Ebenso sind rhetorische Fragen und prosaische Auslassungen als Stilelemente ungeeignet. Der Gebrauch von reinen Verstärkerwörtern und Ausrufezeichen ist unangebracht. Appellationen entsprechen nicht dem Gebot, sachlich und werturteilsfrei zu schreiben.

Metapedia dient der Information und ist Basis für eigene Meinungsbildung.

Metapedia steht jedoch nicht für Meinungsmache oder gar Aufstachelung.

Die Sprache eines guten Artikels ist nicht Umgangssprache, sondern Schriftsprache, und die Voraussetzung eines guten Artikels ist die Verwendung ganzer Sätze.

Kategorien

Am Ende des Artikels soll eine oder mehrere Kategorisierungen eingefügt und passende Seiten auch in die Portale eingetragen werden.

Zeitangaben

Indexikalische Ausdrücke wie „im vorigen Jahr“, „letzte Woche“, „vor kurzem“, „derzeit“ sind zu vermeiden. Sie sind vom konkreten Erzählzeitpunkt abhängig, also von dem Moment, in dem der Benutzer den Artikel geschrieben hat. Es soll also ein möglichst klares absolutes Datum angegeben oder ein Bezug zu anderen absoluten Daten im Text hergestellt werden.

Uhrzeitangaben

Bei der Uhrzeitangabe mit einfachem Trennpunkt handelt es sich um die klassische deutsche Schreibweise, z. B.: 14.25 Uhr; bei Zeitdauerangaben hingegen folgt der Zusatz h (für Stunden) bzw. min (für Minuten), z. B.: 14.25 h bzw. 14.25 min.

Begriff Deutschland

Der Begriff Deutschland wird heute im offiziellen Sprachgebrauch für die Bundesrepublik Deutschland verwendet, die beiden Begriffe werden fälschlicherweise gleichgesetzt. Der Begriff Deutschland bezeichnet den Lebensraum aller Deutschen. Bei Texten, die als Quelle verwendet für oder direkt in einen Artikel eingebaut werden, ist daher zu beachten, daß man das Wort Deutschland durch das zutreffende Wort ersetzt; mit der Staatsbezeichnung (Deutsches Reich, Großdeutsches Reich, BRD) ist daher ein besseres Verständnis gegeben. Auch der Begriff Deutsches Reich ist nicht immer eindeutig, und in manchen Fällen sollte daher differenziert werden. Begriffe, die eindeutig sind, sind etwa Deutsches Kaiserreich oder Weimarer Republik. Ebenso ist der Begriff Bundesrepublik Deutschland in manchen Fällen unpräzise, da dieses Besatzungskonstrukt 1957 (Saarland-Beitritt) und 1990 (Beitritt der DDR) territoriale Veränderungen durchmachte. Daher kann es sinnvoll sein, den Begriff der Bonner Republik für die BRD vor 1990 und Berliner Republik für die BRD nach dem Beitritt der DDR zur BRD zu verwenden.

Beispiele für Abänderung
  • „Die Einschleusung von Ausländern nach Deutschland erreichte 2015 einen neuen Rekord.“ => „Die Einschleusung von Ausländern in die BRD erreichte 2015 einen neuen Rekord.“
  • „1939 wurde Deutschland durch England in einen europäischen Krieg verwickelt.“ => „1939 wurde das Deutsche Reich durch England in einen europäischen Krieg verwickelt.“

Zitate bleiben von vorstehender Regel unberührt.

Ostdeutschland ist nicht mit Mitteldeutschland zu verwechseln.

Personenartikel

Personennamen

Am Artikelanfang einfachheitshalber immer nach dem Schema „Vorname/Zuname“ erstellen. Die Verschiebung zu „Nachname/Vorname“ erfolgt dann durch einen Administrator.

Bei Artikeln über Personen wird dann die Form [[Nachname, Vorname]] gewählt. Der [[Nachname]] der Person sollte eine Weiterleitung auf den Artikel enthalten: #WEITERLEITUNG [[Nachname, Vorname]]. Personen werden nach den folgenden Kriterien kategorisiert:

Weitere Kategorisierungen nach Themen sind natürlich auch möglich.

Bei Personen mit gleichen Namen wird nach dem Namen in Klammern das Geburtsjahr geschrieben: Vorname Nachname (Geburtsjahr). Diese Namen müssen zwingend in einer Auswahlseite zusammengeführt werden, auf die der gemeinsame Name verweist: Vorname Nachname. Ein Admin verschiebt das dann nach Vorname Nachname (Auswahlseite). Sollte der seltene Fall eintreten, daß zwei Menschen mit demselben Namen im selben Jahr geboren wurden, erfolgt der Artikelname nach dem Schema: Vorname Zuname (Geburtsmonat Geburtsjahr). Ein Administrator verschiebt das dann entsprechend nach Nachname, Vorname (Geburtsmonat Geburtsjahr). Im Gegensatz zu anderen Wikis, bei denen die Nennung z. B. nach dem Schema Vorname Nachname (Antifaschist) und Vorname Nachname (SS-Mitglied) erfolgt, soll damit eine subtile Vorklassifizierung der Personen vermieden werden.

Akademische Grade oder Titel oder die Berufsbezeichnung („Dr.“, „Prof.“, „PD“ oder „Ph.D.“) werden nicht bei der Namensangabe, sondern im Artikel erwähnt.

Siehe als Muster für einen Artikelaufbau bezüglich eines Wissenschaftlers etwa den Artikel zu Gustav Kirchhoff.

Lebensdaten

Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Kennzeichnung von Lebensdaten:

  • Runen (Lebensrune.png Todesrune.png)
  • geboren (geb.) und gestorben (gest.)
  • Christliche Symbole (* †) nur in begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei Kirchenpersonal

Die Zeichenfolgen zur Erzeugung der Lebens- und der Todesrune befinden sich zum Anklicken unterhalb des Bearbeitungsfensters im rot gerahmten Kasten.

Angaben vor dem Beginn unserer Zeitrechnung

Verwendet wird einheitlich die Angabe v. d. Z. (vor der Zeitrechnung), bzw. bei möglichem Mißverständnis auch n. d. Z. (nach der Zeitrechnung).

Personeneigenschaften

Die Personeneigenschaft „Jude“ ist in vielen Zusammenhängen, die im Lexikon behandelt werden, nicht ohne Bedeutung. Soll auf sie hingewiesen werden, erfolgt dies in einfachen Klammern nach Nennung des Personennamens.

Ortsnamen

Die Ortsnamen innerhalb des Deutschen Reiches werden generell und ausschließlich deutsch geschrieben. Das bedeutet, in den Grenzen des Reiches von 1872 zuzüglich den Grenzen Großdeutschlands bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges am 3. September 1939. Dazu gehören also auch Posen, Oberschlesien, Sudetenland, Deutsch-Österreich, Elsaß-Lothringen, Nordschleswig und Südtirol.

Bei Länder-, Orts- und Städtenamen insbesondere im Ausland, welche eine lange eingebürgerte deutsche Bezeichnung haben, wird der bekannte deutsche Name verwendet. Der landeseigene Name sollte (eventuell in Klammern) dahinter aufgeführt werden. Beispiele: Rom (italienisch: Roma); Venedig (italienisch: Venezia), Gerona (katalanisch: Girona), Warschau (polnisch: Warszawa).

Dies zählt auch für Orte, deren deutsche Namen heute kaum mehr verwendet werden, etwa Nanzig (fr. Nancy), Bisanz (fr. Besançon) oder Cläven (it. Chiavenna). Solche Namen werden heute als veraltert angesehen und wurden auch um 1900 herum kaum noch verwendet, wir gebrauchen sie aber nach wie vor. Ausländische Bezeichnungen und Schreibweisen werden nur dann verwendet, wenn keine deutsche Version davon gefunden wurde. Bei Artikeln zu den einzelnen Orten sollten jedoch in der Einleitung immer auch die einheimischen Namen genannt werden.

Bei deutschen Städten, die derzeit von fremden Mächten besetzt sind, werden generell nicht die von den Besatzern verwendeten Bezeichnungen angegeben. Etwa hinter Breslau in Klammern „Wrocław“ zu schreiben, ist nicht erwünscht.

Beispiele für Städteseiten

  • deutsche Stadt (frei):
München ist eine deutsche Stadt im Süden Deutschlands.“
  • deutsche Stadt (besetzt):
Breslau ist eine deutsche Stadt in Schlesien.“
  • niederländische Stadt:
Löwen oder (ndl.) Leuven ist eine niederdeutsche Stadt in Flandern.“
  • nicht-deutsche Stadt:
Venedig (it. Venezia) ist eine Stadt in Italien.“

Bekannte Ortsnamen

Name Deutscher Name Land Quelle für dt. Bezeichnung
Bellinzona Bellenz Italien [Tessin] ?
Besançon Bisanz Frankreich ?
Brașov Kronstadt Rumänien ?
Bratislava Preßburg Slowakei ?
Chiavenna Cläven, Clefen, Cleven Italien – H. Heinemeyer, s. v. „Chiavenna“, in: Robert-Henri Bautier (Hrsg.), Lexikon des Mittelalters (Band 2), Sp. 1809. – Unbekannt, s. v. „Chiavenna“, in: Der Große Herder. Nachschlagewerk für Wissen und Leben (Band 3), 4. Auflage, Freiburg im Breisgau 1932.
Chicago Chikago VSA ?
Cluj-Napoca Klausenburg Rumänien ?
Delémont Delsberg Frankreich [franz. Schweiz] ?
Dijon Tischau Frankreich ?
Épinal Spieneln Frankreich ?
Iwano-Frankiwsk Stanislau Ukraine ?
Lausanne Losanen Frankreich [franz. Schweiz] ?
Livorno Leghorn Italien ?
Łódź Lodsch, Litzmannstadt Polen ?
Lunéville Lünstetten Frankreich ?
Lugano Lauis Italien [Tessin] ?
Luxemburg Letzeburg, Lützelburg Deutschland (Luxemburg) ?
Lyon Leyden, Welsch-Leyden Frankreich ?
Nancy Nanzig Frankreich ?
New York Neu York, Neuyork VSA ?
Pisa Peis Italien ?
Przemyśl Premissel Polen ?
Ravenna Raben Italien ?
Rijeka Sankt Veit Kroatien ?
Saint Dié Sankt Didel Frankreich ?
Sibiu Hermannstadt Rumänien ?
Sion Sitten Frankreich [franz. Schweiz] ?
Suwałki Suwalken Polen ?
Timișoara Temeschburg Rumänien ?
Toul Tull Frankreich – Ottfrid Ehrismann: „Nibelungenlied und Nationalgedanke. Zur Geschichte und Psychologie eines nationalen Identifikationsmusters – I. Teil“, in: Damals 11/1980, S. 954.
Valencia Valentz Italien ?
Verona Bern (an der Etsch), Welschbern Italien ?
Verdun Verden (an der Maas), Wirten Frankreich – Ottfrid Ehrismann: „Nibelungenlied und Nationalgedanke. Zur Geschichte und Psychologie eines nationalen Identifikationsmusters – I. Teil“, in: Damals 11/1980, S. 954
Zagreb Agram Kroatien ?

Zitierregeln

Es sollte eine einheitliche Zitierweise verwendet werden. Bei der Namensnennung von Personen wird nie ein akademischer Grad oder Titel oder eine Berufsbezeichnung erwähnt (kein „Dr.“, „Prof.“, „PD“ oder „Ph.D.“). Der Titel des zitierten Werkes wird kursiv gesetzt. Der Name des Verlages wird grundsätzlich mit angegeben, der Verlagssitz zur Zeit der Veröffentlichung ebenfalls. Grund dafür ist unter anderem, daß es gleichlautende Verlage geben kann, jedoch nicht am selben Ort.

Bei der Wiedergabe einer Stelle aus einem gesprochenen oder geschriebenen Text ist diese unter Berufung auf die Quelle wörtlich wiederzugeben; eventuell notwendige kleinere orthographische Veränderungen an Zitaten sollen nur ausnahmsweise erfolgen und müssen stets als solche entschieden deutlich gekennzeichnet werden.

Monographien
  • Gerd Schultze-Rhonhof: 1939: Der Krieg, der viele Väter hatte. Der lange Anlauf zum Zweiten Weltkrieg, Olzog Verlag, 6. Auflage, München 2007, S. 114
Sammelbände
  • Hans Hartmann: Titanisches Leben: Ludwig van Beethoven, in: Ernst Adolf Dreyer/Heinz W. Siska (Hgg.): Kämpfer, Künder, Tatzeugen. Gestalter deutscher Größe. 3 Bde., Zinnen-Verlag, München–Wien–Leipzig 1942, Bd. II, S. 319–338
Periodika
  • Der neue Fischer Weltalmanach 2017, Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main 2016, ISBN 9783596720170, S. 133

Weiterhin gelten die allgemeinen Zitierregeln.

Behandlung von Filmen (Videos)

Filme werden nicht eingebunden. Noch vorhandene Einbindungen sind nachträglich regulär zu beschriften. Administratoren können noch vorhandene Einbindungen nach eigener Beurteilung entfernen.

Filme, die am ursprünglichen Ort der Veröffentlichung aktuell aufrufbar sind, können als beschreibender Text in den Abschnitt Filmbeiträge oder Verweise aufgenommen werden, aber nur dann, wenn der Einsteller das Video angesehen hat, es für thematisch wertvoll hält und ihm auch einen bleibenden Wert für längere Zeit zuerkennt. Folgende Anforderungen sind hierbei zu beachten:

  1. Angabe des vollständigen Filmtitels
  2. Sofern vorhanden: Angabe des Herstellungs- oder Veröffentlichungsjahres nach dem Filmtitel
  3. Sofern vorhanden: Angabe des Autors und der Produktionsgesellschaft
  4. Dauer des Filmbeitrags
  5. Falls der Filmtitel nicht selbsterklärend ist: möglichst knapp erläutern, inwiefern der Film für das Artikelthema als einschlägig anzusehen ist

Verweise

Wer einen Verweis findet, der nicht mehr erreichbar ist, sollte hinter dem entsprechenden Text anfügen: Toter Verweis in zweifachen geschweiften Klammern {{}}, dies ergibt den angezeigten Text: Verweis defekt, gelöscht oder zensiert!. Der nicht erreichbare Verweis kann auch auf der Diskussionsseite gemeldet oder – falls möglich – nach entsprechenden Ermittlungen direkt repariert werden. Es wird empfohlen, tote Verweise, die sich auf einen nach wie vor als wichtig erscheinenden Inhalt richten, vor einer Löschung bei https://archive.org/web/ zu suchen.

Beim Holocaust-Thema sind keine Verweissetzungen auf externe Seiten und Quellen zulässig, welche den Gegenstand selbst behandeln, auch nicht zu Belegzwecken. Der Grund hierfür ist, daß in den externen Seiten oder Quellen nach den Vorschriften bzw. nach der Rechtsprechung verschiedener Staaten strafbare Inhalte enthalten sein können.[3]

„Stummelartikel“

„Stummelartikel“ sollten insbesondere von Neuangemeldeten und/oder stilistisch weniger befähigten Mitarbeitern nicht angelegt werden.

Allgemein sollte es so sein, daß wenn jemand einen substantiellen Inhalt hat, er einen richtigen Artikel erstellt. „Stummelartikel“ können zwar im Einzelfall eine Berechtigung haben, aber nur dann, wenn der Ersteller weiß bzw. annehmen kann, daß er selbst den Artikel in absehbarer Zeit zu einem Vollartikel ausbauen wird. Das Anlegen von „Stummelartikeln“ in Form gelungener enzyklopädischer Kurzeinträge seitens langjähriger, erfahrener UND mit dem lexikalischen Kurzstil vertrauter Mitarbeiter ist hiervon ausgenommen.

„Stummelartikel“, die nicht innerhalb eines Jahres ausgebaut wurden, können gelöscht werden. Berechtigt hierzu sind Administratoren.

Als Stummelartikel gelten nicht substantielle Kurzartikel, beispielsweise zu Begriffen, Namen, Orten sowie zu Personen, zu denen (einstweilen) nur spärliche Informationen erreichbar sind.

Benutzersperre

Es wird auf den Artikelseiten größtmöglicher Wert auf sachbezogene Wahrheit gelegt – möglichst mit Quellenangabe.

Auf den Diskussionsseiten wird ein freundlicher, zumindest sachlicher Umgangston erwartet. Wer sich daran nicht zu halten pflegt und Artikel, Artikelteile oder Bilder bzw. Graphiken einstellt, die nicht in Metapedia gehören und der Löschung bedürften wie

  • unsachliche oder unsinnige Texte bzw. Bilder
  • persönliche Angriffe oder Beleidigungen
  • politische Agitation jeglicher Couleur
  • oder Textzerstörungen vornimmt,

dem seien die dann folgenden Verfahrensregeln bekannt gemacht:

Die Administratoren

  1. ermahnen
  2. sperren zeitweise oder bei festzustellender Zerstörungswut unbeschränkt

Verwarnungen durch Administratoren werden auf Metapedia:Intern und zusätzlich dem Benutzer auf seiner Benutzerseite bekanntgegeben.

Besteht ein Innerer Kreis, sperrt er unbeschränkt.

Siehe auch

Fußnoten

  1. § 22 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
  2. § 33 Abs. 1 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
  3. Im Jahr 2015 verurteilte das Amtsgericht Cham einen 53-jährigen Mann, der auf Facebook einen „holocaustleugnenden“ und im Herkunftsland USA straffreien Text verlinkt hatte, wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 750 Euro. Der Angeklagte hatte bestritten, den Holocaust leugnen zu wollen. Das höchste österreichische Gericht, der Oberste Gerichtshof, hat im Fall austropersonal.com II, jobmonitor.com argumentiert, der Verlinkende mache sich den Inhalt des fremden Web-Angebots zu eigen.