Zschintzsch, Werner

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Werner Zschintzsch

Werner Zschintzsch, auch Zschintsch, (Lebensrune.png 26. Januar 1888 in Roßla; Todesrune.png 1. Juli 1953 in Göttingen) war ein deutscher Verwaltungsjurist, Staatssekretär und SS-Führer im Dritten Reich.

Leben

Werner Zschintzsch ging auf die Klosterschule in Ilfeld am Harz. Er studierte von 1906 bis 1909 an den Universitäten Lausanne, München, Berlin und Halle. Von Oktober 1909 bis 1910 diente er im Torgauer Feld-Artillerie-Regiment 74 und war danach Reserveoffizier. Zschintzsch machte seinen erstes juristisches Examen am 3. Juli 1909 mit „Gut“ in Roßla am Harz und wurde am 7. Juli 1911 zum Regierungsreferendar in Merseburg ernannt.

Erster Weltkreig

Im Ersten Weltkrieg als Leutnant, dann als Oberleutnant der Reserve war er zunächst in der Munitionskolonne des IV.A.-K., dann Batterieoffizier im Feld-Artillerie-Regiment 74. Während seines 14tägigen Kriegsurlaubes bestand er am 13. November 1915 seine Große Staatsprüfung. Von 1916 bis Kriegsende diente er als Batterieführer in den Feld-Artillerie-Regimentern 92 und 302.

Weimarer Zeit

Nach dem Kriegsende war Zschintzsch als Regierungsassessor und Landratsamtsverwalter in dem an Polen abgetretenen Landkreis Schwetz an der Weichsel tätig, nach Abtretung des Kreises zunächst in Schwetz, dann bei der Regierung in Marienwerder als Überleitungskommissar und später Dezernent (Regierungsrat) tätig. Im Januar 1925 wurde er in das preußische Ministerium des Inneren einberufen und dort am 1. April 1925 zum Oberregierungsrat und am August 1926 Ministerialrat ernannt.

Nationalsozialismus

Nach dem Wahlsieg der NSDAP wurde Zschintzsch am 20. Februar 1933 zum kommissarischen Regierungspräsidenten in Wiesbaden ernannt. Am 1. Mai 1933 trat er der NSDAP (NSDAP-Mitgliedsnummer 3.495.469) bei, wurde am 15. Juni 1933 dann endgültig zum Regierungspräsidenten berufen und am 16. Juni 1936 im Rang eines SS-Standartenführers Mitglied der SS (Nr. 276.657). Ab 1937 war er SS-Führer beim Stab Reichsführer SS, zuletzt im Rang eines SS-Oberführers (1937).

Von März 1936 bis März 1945 war Zschintzsch Staatssekretär im Reichs- und Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Kultur unter Reichsminister Bernhard Rust. Er vertrat geschäftsführend den krankheitsbedingt oft abwesenden und politisch wenig einflußreichen Rust. Ab 1938 war er zudem Mitglied des Preußischen Staatsrats.

Nachkriegszeit

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war Zschintzsch von 1945 bis 1948 in alliierter Internierungshaft, u. a. im Internierungslager Dachau und in Darmstadt. Während seiner Internierung wurde Zschintzsch 1947 in Nürnberg im Rahmen des Nürnberger Tribunals von den Besatzern mehrmals vernommen. Während der Vernehmungen waren ihm die durch die alliierte Propaganda verlautbarten „Verbrechen“ des Dritten Reiches völlig unbekannt, und er beteuerte, daß er derartige Behauptungen erst nach Kriegsende (durch die alliierten Invasoren) zu hören bekommen hatte. Er gab an, neben der NSDAP und der SS u. a. auch dem NS-Rechtswahrerbund, dem Reichsluftschutzbund, dem Reichsbund für Leibesübungen und der NSV angehört zu haben.

Nach seiner Entlassung aus der Internierung lebte er, in den Ruhestand versetzt, in Bovenden. In Göttingen wurde er 1949 nach einem Spruchkammerverfahren als „Minderbelasteter entnazifiziert“ und nach einem Überprüfungsverfahren vor der Spruchkammer Hildesheim als „Mitläufer“ eingestuft. Aufgrund seiner SS-Mitgliedschaft wurde ihm durch die Spruchkammer Bielefeld eine Geldstrafe sowie eine viermonatige Haftstrafe auferlegt. Die Haftstrafe galt durch seine vorherige Internierung bereits als abgegolten. Zschintzsch war verheiratet, das Paar hatte zwei Töchter.

Schriften

  • Das deutsch-ungarische Kulturabkommen und seine Auswirkungen. in: Ungarische Jahrbücher, 1940, S. 129–136
  • Karl Maria Hettlage / Wilhelm Loschelder / Werner Zschintzsch: Die Gemeindefinanzverordnung vom 2. November 1932 nebst der Stellenplanverordnung vom 2. November 1932, der ersten und zweiten Verordnung über die Durchführung der Gemeindefinanzverordnung vom 17. Dezember 1932 und vom 28. Januar 1933. Kommentar, R. Müller, Eberswalde/Berlin 1933
  • Das Besoldungsrecht der Kommunalbeamten nach der Verordnung vom 12. September 1931. Verlagsges. Müller, Eberswalde 1931
  • Kommunalkredit. C. Heymann, Berlin 1931

Auszeichnungen

Literatur