Angriffskrieg

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Ein Angriffskrieg ist ein Krieg, mit welchem ein Aggressor die auserwählte Gegenseite mit oder ohne zuvor übermittelte Kriegserklärung und meist ohne Rechtfertigung belegt. Die Reaktion auf einen Angriffskrieg eines Aggressors ist der Verteidigungskrieg der Gegenseite, soweit letztere dazu in der Lage ist. Regelmäßig werden Angriffskriege unter Anwendung von schwarzer Propaganda zu angeblich unumgänglichen Präventivkriegen umgedeutet, mittels derer die restliche Welt vor bösartig thematisierten Diktatoren und Schurkenstaaten zu schützen sei.

Beispiele

Ein bekannter Angriffskrieg ist etwa der Deutsch-Französische Krieg 1870/71. Nach dem deutschen Sieg wollten einige deutsche Generäle Napoleon III. wegen der Entfesselung eines Angriffskrieges bestrafen. Bismarck lehnte diese Idee jedoch energisch ab.

Auch die polnischen Aggressionen gegenüber der Ukraine und Weißruthenien sowie der von den Vereinigten Staaten angezettelte dritte Golfkrieg gelten als Angriffskriege. Bei letzterem diente als Begründung der Vorwand, daß es Massenvernichtungswaffen im Irak gebe, man gab später jedoch zu, daß die Beweise hierfür erfunden bzw. gefälscht worden waren; die wahre Kriegsursache waren die Erdölvorkommen, welche die US-Amerikaner für sich gewinnen wollten.

Der deutsch-polnische Krieg von 1939 wird in der derzeitigen Geschichtsschreibung als Angriffskrieg des Deutschen Reiches zur Gewinnung von Lebensraum im Osten hingestellt, was jedoch jeder Grundlage entbehrt. Polen hatte bereits wenige Jahre zuvor zweimal versucht, Frankreich für einen Krieg gegen Deutschland zu gewinnen und drohte offen mit einem Überfall auf Deutschland, sämtliche Verhandlungsvorschläge seitens des Deutschen Reiches wurden abgelehnt. Im polnischen Militär gab es auch Personen, die sich einen Krieg wünschten, da sie annahmen, schnell nach Berlin vorstoßen zu können und nach einer deutschen Niederlage Ostdeutschland bis zur Oder-Neiße-Linie zu annektieren.

Dem vom kommunistischen Diktator Stalin geplanten und bereits in Vorbereitung befindlichen sowjet-bolschewistischen Angriffskrieg gegen Deutschland kam die deutsche Wehrmacht mit einem Präventivschlag im Unternehmen „Barbarossa“ um wenige Tage zuvor.

Grundgesetz

Das Grundgesetz für den Besatzungsstaat BRD verbietet der BRD in Art. 26 Abs. 1, Angriffkriege zu führen.

Literatur