Kriegserklärung

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Eine Kriegserklärung ist nach klassischem Völkerrecht eine völkerrechtlich wirksame Erklärung, welche für die betroffenen gegnerischen Staaten die Beendigung des Friedens und Einsetzung des Kriegszustands bewirkt. Die Kriegserklärung wird einer Staatsregierung von einer anderen vor Aufnahme der Feindseligkeiten auf diplomatischem Weg zugestellt. Einer Kriegserklärung muß nicht zwangsläufig und unverzüglich ein von kriegserklärenden Staaten geführter Angriffskrieg folgen.[1] Militärische Kriegshandlungen ohne Kriegserklärung werden üblicherweise auch Überfall genannt.

Erster Weltkrieg

Sammelbildalbum „Der Weltkrieg 1914-1918“
Kriegsschuld Frankreichs, Illustrierter Beobachter (1940).jpg

1914 (Erster Weltkrieg):

1915:

1916:

1917:

1918:

Zwischenkriegszeit

Zweiter Weltkrieg

Dem Deutschen Reich erklärten den Krieg (Zweiter Weltkrieg):

  • 5. September 1939: die Jewish Agency, eine Organisation des Weltjudentums – ihr Chef Chaim Weizmann in einer von ihm unterschriebenen und am 8. September 1939 im Jewish Chronicle veröffentlichten Stellungnahme (Auszug):
„Der Krieg, zu dem sich Großbritannien jetzt (...) gezwungen sieht, ist unser Krieg.“[2]

Siehe auch

Fußnoten

  1. Ein Beispiel hierfür ist der sogenannte Sitzkrieg zwischen Frankreich und dem Deutschen Reich im Jahre 1939. Die Kriegserklärung war einseitig von Frankreich an das Deutsche Reich erfolgt, was keinen Angriffskrieg von seiten Frankreichs nach sich zog. Aus kriegsrechtlicher Sicht bedeutete der ab dem 10. Mai 1940 von Deutschland geführte Westfeldzug keinen Angriffskrieg gegen Frankreich, sondern einen Verteidigungskrieg zur Ausschaltung dieses durch Kriegserklärung selbsternannten Kriegsgegners.
  2. Wer hat Deutschland den Krieg erklärt?, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hrsg.): Der Große Wendig. Grabert Verlag, Tübingen, Band 1, 2006, S. 611–613 (612)
  3. Siehe näher bei John Wear: Why Hitler Declared War on the United States, Inconvenient History, Vol. 9 (2017) No. 3
  4. Rumänien kämpfte seit 1941 im engen Bündnis mit dem Deutschen Reich, mußte aber aufgrund militärischer Niederlage gegen die Sowjetunion (Waffenstillstand vom 12.9.1944) sich anschließend auf sowjetischer Seite am Krieg beteiligen.
  5. Finnland aufgrund des Waffenstillstandsvertrages mit Rußland und England vom 19. September 1944 gezwungenermaßen
  6. Wer hat Deutschland den Krieg erklärt?, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hrsg.): Der Große Wendig. Grabert Verlag, Tübingen, Band 1, 2006, S. 611–613 (611)