Arnim, Harry von

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Harry von Arnim

Harry Karl Kurt Eduard Graf von Arnim-Suckow (* 3. Oktober 1824 auf Gut Moitzelfitz im pommerschen Regierungsbezirk Köslin; † 19. Mai 1881 in Nizza, Südfrankreich) war ein preußischer Diplomat.

Leben

Harry von Arnim trat nach vollendeten Studien 1847 als Auskultator in den Staatsdienst, ging aber 1850 zur Diplomatie über. Er wirkte von 1853‒55 als Gesandtschaftssekretär in Rom, dann bis 1858 im Außenministerium (damals: Ministerium des Äußeren) als Hilfsarbeiter, war von 1859‒61 erster Rat bei der preußischen Gesandtschaft in Wien und wurde 1862 Gesandter in Lissabon, 1864 in München. Eine besondere politische Tätigkeit eröffnete sich für Arnim in Rom, wo er im Oktober 1864 in gleicher Eigenschaft bei der päpstlichen Kurie beglaubigt wurde, zumal seit 1866 das zwischen Preußen und Italien geschlossene Freundschaftsbündnis zu behaupten und zu kräftigen war, ohne jedoch mit der Kurie in Ungelegenheiten zu geraten. Arnim entledigte sich seiner schweren Aufgabe mit großem diplomatischen Geschick, so daß er 1868 aufs neue als Gesandter des Norddeutschen Bundes beim päpstlichen Stuhl beglaubigt wurde. Dem Vatikanischen Konzil gegenüber riet Arnim seiner Regierung, die deutschen Bischöfe zu einem Protest gegen das Unfehlbarkeitsdogma zu bewegen, ohne indes bei Bismarck mit diesem Rat durchzudringen.

1870 in den Grafenstand erhoben, wurde Arnim im März 1871 zum Kommissar für die auf den Friedensschluß mit Frankreich bezüglichen Geschäfte in Brüssel ernannt, und wirkte dann in gleicher Eigenschaft in Frankfurt am Main. Am 23. August 1871 wurde Arnim zum deutschen Gesandten bei der Französischen Republik in außerordentlicher Mission ernannt und am 9. Januar 1872 als Botschafter des Deutschen Reichs akkreditiert. Prinzipielle Meinungsverschiedenheiten zwischen Arnim und Bismarck ergaben sich schon 1872; Arnim riet zur Unterstützung der monarchischen Elemente in Frankreich, Bismarck lehnte jedes Eingreifen in die inneren Angelegenheiten entschieden ab. Der Sturz Thiers' 1873 führte zu einer gereizten Auseinandersetzung zwischen Arnim und Bismarck, der seine auf Stützung Thiers' bedachte Politik durchkreuzt sah durch die Wirkung der Berichterstattung Arnims auf den Kaiser. Arnim wurde deshalb am 22. Februar 1874 von seiner Stellung in Paris abberufen und am 19. März zum Botschafter in Konstantinopel ernannt, trat jedoch diesen Posten nicht mehr an, da er schon am 15. Mai 1874 in den Ruhestand versetzt wurde.

Prozeßverfahren

Wegen Zurückhaltung wichtiger amtlicher Schriftstücke, die man auf der deutschen Botschaft zu Paris vermißt hatte, wurde Arnim am 4. Oktober 1874 auf seinem Gut Nassenheide bei Stettin verhaftet, gegen Stellung einer Kaution von 100000 Talern zwar entlassen, aber in dem vom 9. bis 15. Dezember 1874 vor dem Stadtgericht zu Berlin verhandelten Prozeß wegen Vergehens wider die öffentliche Ordnung zu drei Monaten und in der Berufungsinstanz am 16. Juni 1875 wegen Beiseiteschaffung amtlicher Urkunden zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Arnim, der sich seiner Verhaftung durch eine Reise nach der Schweiz und Italien entzogen hatte, veröffentlichte hierauf eine anonyme Broschüre „Pro nihilo, Vorgeschichte des Arnim-Prozesses“ (Zürich 1876), in der er, gestützt auf Mitteilungen über geheime diplomatische Vorgänge, den Reichskanzler in der schärfsten Weise angriff. Infolgedessen wurde er wegen Landesverrats in contumaciam zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Arnim antwortete hierauf mit der Veröffentlichung eines zweiten Teils seiner Broschüre, in welchem er wiederum unter Bezugnahme auf diplomatische Aktenstücke sich als das unschuldige Opfer einer Verfolgung seitens des Fürsten Bismarck hinstellte. Die Arnimsche Familie bestimmte Arnim 1880, auf Grund eines gerichtsärztlichen Gutachtens freies Geleit zu fordern, um sich dem Reichsgericht persönlich zu stellen und die Wiederaufnahme des Prozeßverfahrens zu beantragen. Das Reichsgericht hatte ihm eben freies Geleit bewilligt, als er am 19. Mai 1881 in Nizza starb. Arnim hatte noch zwei andere maßvoller gehaltene Broschüren veröffentlicht: „Der Nuntius kommt! Essay von einem Dilettanten“ (anonym, 1.‒3. Aufl., Wien 1878) und „Quid faciamus nos?“ (ebd. 1879), worin er sein Verhalten während des Vatikanischen Konzils verteidigte und die Ansicht vertrat, daß Preußen die Bildung einer deutsch-katholischen Kirche hätte fördern müssen.[1]

Verweise

Fußnoten

  1. Vgl.: Stenographischer Bericht über den Prozeß Arnim (Berlin 1874) und: Rechtsgutachten, erstattet zum Prozeß des Grafen Harry von Arnim, hg. von F. von Holtzendorff (München 1875)