Attentat

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Ein Attentat ist ein Angriff auf das Leben oder die Ermordung eines Regenten oder einer sonst hervorragenden Person, meist aus politischen Gründen. Im Dritten Reich wurde nach §5 der Verordnung zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 mit dem Tod, mit lebenslänglicher Haft oder mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren bestraft, wer es unternahm, den Reichspräsidenten, ein Mitglied oder einen Kommissar der Reichsregierung zu töten.[1]

Geschichte

Attentate sind bereits im Altertum vorgekommen, richten sich meist gegen Tyrannen und wurden daher oft als Heldentaten geehrt. In neuerer Zeit hatte der religiöse Fanatismus im 16. Jahrhundert und der anschließenden Zeit der Konfessionskämpfe zu einer Häufung der Attentate geführt.

Zu einem hemmungslos angewandten politischen Kampfmittel wurde das Attentat im russischen Anarchismus und Nihilismus, um dann vom Kommunismus im Kampf um die Bolschewisierung der Welt geradezu zum System erhoben zu werden, wobei die eigentlichen Drahtzieher sich gefahrlos im Hintergrund halten.

In Deutschland führte die Verwundung Kaiser Wilhelm I. durch Karl Nobiling am 6. Juni 1878 zum Erlaß des Sozialistengesetzes. Die Tötung Erzbergers am 21. Februar 1919 und Rathenaus am 24. Juni 1922 bot den Vorwand zum Erlaß des Republikschutzgesetzes.

Beispiele von Attentaten

Fußnoten

  1. Meyers Lexikon, Band 1, Bibliographisches Institut AG., Leipzig, 8. Auflage 1936