August I. von Oldenburg

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Großherzog August I. von Oldenburg

Paul Friedrich August von Oldenburg (Lebensrune.png 13. Juli 1783 in Rastede; Todesrune.png 27. Februar 1853 in Oldenburg) war von 1829-1853 als August I. der Großherzog von Oldenburg.

Leben

Paul Friedrich August von Oldenburg II.jpg
Paul Friedrich August von Oldenburg III.jpg
Medaille zur Erinnerung an Großherzog Paul Friedrich August.jpg

Geboren wurde er als ältester Sohn des Herzogs Peter Friedrich Ludwig, Fürstbischof von Lübeck und Administrator, seit 1823 Herzog von Oldenburg, und der Prinzessin Friederike Elisabeth von Württemberg. Nach der Besetzung Oldenburgs durch die Franzosen begab er sich 1811 mit seinem Vater in das Russische Kaiserreich, wo sein jüngerer Bruder Peter Friedrich Georg mit der Großfürstin Katharina, nachheriger Königin von Württemberg, vermählt, Gouverneur von Nowgorod, Twer und Jaroslaw war.

Wie sein Bruder Georg, Gouverneur von Nowgorod, Twer und Jaroslaw, nahm August regen und tätigen Anteil an den Befreiungskriegen gegen Napoleons Rußlandfeldzug. Bei der Schlacht bei Borodino erwarb er sich einen Ehrendegen des russischen Kaisers, bei der Schlacht bei Terutina den Sankt-Georgs-Orden. Sein Vater, von 1785 bis 1823 Regent des Fürstbistums Lübeck, ab 1803 des Fürstentums Lübeck und des Herzogtums Oldenburg, ab 1815 auch des Fürstentums Birkenfeld, widmete sich der Organisation der Russisch-Deutschen Legion. Als das Herzogtum im November 1813 befreit wurde, kehrte der Regent zurück und Prinz Paul Friedrich August wurde Gouverneur zu Reval.

1816 nach Oldenburg zurückgekehrt, vermählte sich Prinz Paul Friedrich August 1817 mit der Prinzessin Adelheid von Anhalt-Bernburg-Schaumburg, 1825 zum zweiten Mal mit Ida, der Schwester seiner ersten Gemahlin, und 1831 zum drittenmal mit Cäcilie, der jüngsten Tochter des ehemaligen Königs von Schweden, Gustavs IV. Adolf, die 1844 starb.

Schon als Erbprinz widmete sich August seit 1821 mit lebhaftem Eifer den Regierungsgeschäften. Bei seinem Regierungsantritt 21. Mai 1829 nahm er den großherzoglichen Titel an, der den oldenburgurgischen Regenten durch den Wiener Kongreß zugestanden, von Augusts Vater aber nicht geführt worden war. August sorgte durch Abschluß von Verträgen für die Verkehrsentwicklung des Landes, begründete 1831 neue Gemeindeordnungen für Stadt und Land und ordnete das Gewerbswesen und die kirchlichen Verhältnisse. Infolge der Ereignisse von 1848 kam ein mit dem Landtage vereinbartes Staatsgrundgesetz zustande, das er am 18. Februar 1849 vollzog und das, nachdem es im Einvernehmen mit dem 5. und 6. Landtage abgeändert war, als „revidiertes Staatsgrundgesetz für das Großherzogtum Oldenburg“ am 22. November 1852 publiziert wurde.

Militär

„Großherzog Paul Friedrich August war in der kaiserlich-russischen Armee ausgebildet worden und brachte eine ausgesprochene Militärbegeisterung mit. Dieser Umstand und Auflagen des Deutschen Bundes führten dazu, das oldenburgische Kontingent zu vergrößern. Eine eigenständige oldenburgische Artillerie wurde im Oktober 1830 aufgestellt. Am 6. Januar 1834 schloss Oldenburg mit den drei Hansestädten Bremen, Lübeck und Hamburg eine militärische Vereinbarung ab. Folge dieser ‚Brigade-Konvention‘ war eine weitere Vergrößerung der oldenburgischen Truppe und eine Aufwertung der Garnison.“[1][2]

Nach langen Verhandlungen schloß das Großherzogtum mit den Hansestädten Hamburg, Bremen und Lübeck 1834 eine Militärkonvention ab. Gemeinsam stellte man nun unter oldenburgischem Kommando eine Brigade im X. Bundesarmeekorps des Deutschen Bundes. Obwohl dieses Korps zur Hälfte aus hannoverschen Streitkräften bestand, nahm der Großherzog die Preußische Armee in Ausbildung, Ausrüstung und Uniformierung zum Maßstab für das oldenburgische Truppenkorps. Es war seine erklärte Absicht, die Truppe „stets marsch- und schlagfertig“ auf dem neuesten Stand des Militärwesens zu halten, ein vollwertiges Kontingent zu stellen. So besuchten geeignete junge Offiziere die Allgemeine Kriegsschule in Berlin, 1844 führte man nach preußischem Vorbild als zweiter deutscher Staat Pickelhaube und Waffenrock ein. Preußische Offiziere und Unteroffiziere übernahmen auch ab 1849 die Ausbildung des Reiterregiments, welches Oldenburg auf Beschluß der Frankfurter Nationalversammlung aufzustellen hatte. Der Großherzog wurde ehrenhalber zum preußischen General ernannt.

Ordensstiftungen

Großherzoglich Oldenburgischer Haus- und Verdienst-Orden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig

„Mit großherzoglichem Dekret vom 27. November 1838 stiftete Großherzog Paul Friedrich August (I.) von Oldenburg (1783-1853, reg. seit 1829) den allgemeinen Haus- und Verdienstorden, und benannte ihn nach seinem Vater, Herzog Peter (I.) Friedrich Ludwig (1755-1829). Peter Friedrich Ludwig hatte das Herzogtum von 1785 bis 1810 und von 1813 bis 1823 als Prinzregent regiert und war erst 1823 nach dem Todes seines regierungsunfähigen Vetters Peter Friedrich Wilhelm (1754-1823) Herzog geworden. Den ihm eigentlich seit 1815 zustehenden Titel eines Großherzogs von Oldenburg führte er nicht. Die Statuten des neuen Ordens datieren ebenfalls vom 27. November. Ihnen zufolge verfügte der neue Orden über zwei Abteilungen, Kapitulare und Ehrenritter, die jeweils in vier Klassen (Großkreuz, Großkomture, Komture und Kleinkreuze) aufgeteilt waren, sowie über ein affiliiertes dreistufiges (I. Klasse in Gold, II. Klasse in Silber und III. Klasse in Eisen) Allgemeines Ehrenzeichen, ab 1883 als Ehrenkreuz bezeichnet. Als Festtag des Ordens wurde der 17. Januar, der Geburtstag Herzog Peter Friedrich Ludwigs bestimmt, an dem auch das Ordenskapitel tagen sollte. Mit Datum vom 17. Januar 1841 erfolgte die Unterteilung der Großkreuze in Goldene Großkreuze (Großkreuz mit der goldenen Krone) und Großkreuze (Großkreuz mit der silbernen Krone). Am 11. Februar 1856 stiftete Großherzog Nicolaus Friedrich Peter (II.) (1827-1900, reg. seit 1853) die Schwerter und die Schwerter am Ring für alle Klassen, sowie die Krone zum Allgemeinen Ehrenzeichen I. Klasse. Am 26. Januar 1860 wurden die Kleinkreuze in Ritterkreuze umbenannt und diese in Ritterkreuz I. und II. Klasse unterteilt. Die Stiftung der Ordenskette für Großkreuze mit der goldenen Krone erfolgte am 17. Januar 1863, und am 17. Januar 1879 erhielt der Bruststern für die Klassen mit Schwertern am Ring oberhalb des Medaillons angebrachte gekreuzte Schwerter. Großherzog Friedrich August (1852-1931, reg. von 1900 bis 1918) verfügte am 17. Januar 1902, daß im Krieg erworbene Ordenszeichen bei Promotion des Inhabers in eine höhere Klasse weiter getragen werden konnten. Das zwischen Komtur und Ritter I. Klasse angesiedelte Offizierskreuz wurde am 17. Januar 1903 gestiftet. Gleichzeitig verfügte der Großherzog, daß die Ordensinsignien künftig nicht mehr in Gold, sondern in vergoldetem Silber anzufertigen seien. 1906 wurde das Ritterkreuz II. Klasse in Ritterkreuz II. Klasse mit der silbernen Krone umbenannt und darunter das neu geschaffene Ritterkreuz II. Klasse (ohne Krone) angesiedelt. Ab dem 18. Januar 1909 stellte die Ordenskette eine eigene Klasse dar, die nicht mehr automatisch mit dem Großkreuz mit der Goldenen Krone verliehen wurde. Am 18. Februar 1910 erfolgte die Stiftung der dreistufigen (Gold, Silber und Bronze) affiliierten Verdienstmedaille. Somit verfügte der Orden nunmehr über neun Klassen (Kette, Großkreuz mit der goldenen Krone, Großkreuz, Großkomture, Komture, Offizierskreuz, Ritterkreuz I. Klasse, Ritterkreuz II. Klasse mit der silbernen Krone und Ritterkreuz II. Klasse) und sieben Stufen von affiliierten Ehrenzeichen (Ehrenkreuz I. Klasse mit der Krone, Ehrenkreuz I., II. und III. Klasse und Verdienstmedaille in Gold, Silber und Bronze). Während des Ersten Weltkriegs wurde am 18. Juni 1917 bestimmt, daß für die Verleihung von Schwertern vorauszusetzen war, daß der Empfänger bereits Inhaber des preußischen Eisernen Kreuzes I. Klasse und eines preußischen Ordens mit Schwertern oder des Ordens pour le mérite sein mußte und außerdem oldenburgischer Staatsbürger oder Angehöriger eines oldenburgischen Truppenteils zu sein hatte. Am 21. Oktober 1918, wenige Tage vor dem Ende des Ersten Weltkriegs, stiftete Großherzog Friedrich August noch die Lorbeerzweige über den Schwertern. Mit der Abdankung des Großherzogs am 11. November 1918 wurden auch die staatlichen Verleihungen des Ordens eingestellt. Er existierte allerdings als Hausorden der großherzoglichen Familie weiter.“[3]

Medaille zur Erinnerung an Großherzog Paul Friedrich August

Von Großherzog Paul Friedrich August (I.) von Oldenburg ohne Erlaß von Statuten gestiftet, zur Verleihung an die Dienerschaft des verstorbenen Großherzogs. An der Herstellung waren sowohl der Medailleur Rudolph Kölbel (1826-1910) in Oldenburg wie auch Johann Karl Fischer (1802-1865), Medailleur bei Loos und Wagner in Berlin, beteiligt.

Nachkommen

Aus seiner 1817 geschlossenen ersten Ehe mit Prinzessin Adelheid (Todesrune.png 1820), Tochter des Fürsten Viktor II. Karl Friedrich von Anhalt-Bernburg-Schaumburg-Hoym und der Prinzessin Amalie Charlotte Wilhelmine Luise von Nassau-Weilburg, stammen seine Töchter:

Aus der 1825 geschlossenen zweiten Ehe mit Prinzessin Ida, Schwester der verstorbenen Prinzessin Adelheid, stammt

In dritter Ehe heiratete August 1831 Prinzessin Cäcilie (1807–1844), Tochter des 1809 abgedankten Gustav IV. Adolf, König von Schweden, und der Prinzessin Friederike Dorothee von Baden. Aus dieser Ehe stammen

Literatur

  • Theodor Merzdorf: Paul Friedrich August (Großherzog von Oldenburg). In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 1, Duncker & Humblot, Leipzig 1875, S. 667–669.

Fußnoten