Peter I. (Oldenburg)

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Peter war von 1785 bis 1823 Regent des Fürstbistums Lübeck, ab 1803 des Fürstentums Lübeck und des Herzogtums Oldenburg, ab 1815 auch des Fürstentums Birkenfeld und ab 1823 Großherzog von Oldenburg.

Peter Friedrich Ludwig von Oldenburg (Lebensrune.png 17. Januar 1755 in Riesenburg; Todesrune.png 21. Mai 1829 in Wiesbaden) war langjähriger Herzog von Oldenburg, Fürstbischof von Lübeck und Fürst von Birkenfeld. Er war u. a. Ritter des Königlich Preußischen Hohen Ordens vom Schwarzen Adler und Ritter des Königlich Dänischen Elefanten-Ordens.

Leben

Peter Friedrich Ludwig, Herzog von Oldenburg, geb. 17. Januar 1755, † 21. Mai 1829, war der zweite Sohn des Herzogs Georg Ludwig von Holstein-Gottorp (s. A. D. B. VIII, 698) und der Herzogin Sophie Charlotte, einer Tochter des Prinzen Friedrich Wilhelm von Holstein-Beck, welche in erster Ehe mit dem Burggrafen Alexander zu Dohna vermählt gewesen war. Sein Geburtsort war Riesenburg in Ostpreußen, wo das von dem Vater befehligte Regiment Holstein in Garnison lag. Schon in seinem neunten Jahre verlor er die Mutter und wenige Wochen später (7. Sept. 1763) auch den Vater. Der Sorge für seine und seines älteren Bruders, Wilhelm August, Erziehung unterzog sich die Kaiserin Katharina II. von Rußland, indem sie in Gemeinschaft mit dem Oheim der Prinzen, dem Fürstbischof von Lübeck, Herzog Friedrich August von Holstein-Gottorp, die Vormundschaft übernahm. Unter Leitung des russischen Obersten v. Staal lebten die Prinzen in Bern (1764–68) und Bologna (1769–73) und begaben sich dann nach Petersburg, wo der ältere in den Dienst der russischen Marine, der jüngere in den Dienst der Landarmee trat. Prinz P. nahm an dem Feldzuge gegen die Türken mit Auszeichnung Theil, verließ aber, als der Bruder durch einen Sturz aus dem Mastkorbe bei Kronstadt den Tod in den Wellen gefunden hatte (14. Juli 1774), den Militärdienst und ließ sich nach einem längeren Aufenthalte in England als Privatmann in Hamburg nieder. – Inzwischen waren die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst durch den Vertrag von Zarsko-Selo vom 20/31. Mai 1773 von Dänemark an Rußland abgetreten und von dem Großfürsten Paul an den Chef der jüngeren [468] Linie des Holstein-Gottorp’schen Hauses, den Fürstbischof von Lübeck, Herzog Friedrich August, übertragen (14. December 1773) und von dem deutschen Kaiser zum Herzogthum erhoben. Der Sohn des Herzogs, Erbprinz Peter Friedrich Wilhelm, Coadjutor zu Lübeck, war gemüthskrank. Herzog Friedrich August ernannte daher durch Testament vom 4. April 1777 seinen Neffen, den Prinzen P., zum Landesadministrator des Herzogthums Oldenburg und veranlaßte die Wahl desselben zum Coadjutor in Lübeck an Stelle seines von der Coadjutorie zurücktretenden Sohnes. – Prinz P. nahm von nun an seinen Sommeraufenthalt auf dem in der Nähe der Stadt Oldenburg belegenen Schlosse zu Rastedt und vermählte sich am 26. Juli 1781 mit der Prinzessin Friederike Elisabeth Amalie von Würtemberg, Tochter des Herzogs Friedrich Eugen, die ihm aber schon am 24. November 1785 durch den Tod entrissen wurde, nachdem sie ihm zwei Söhne, den nachmaligen Großherzog Paul Friedrich August (s. A. D. B. I, 667) und den Prinzen Peter Friedrich Georg (s. A. D. B. VIII, 683) geboren hatte. – Nach dem Tode des Herzogs Friedrich August (6. Juli 1785) übernahm Herzog P. die Regierung des Herzogthums Oldenburg als Landesadministrator, diejenige des Bisthums Lübeck im eigenen Namen; erst am 2. Juli 1823, mit dem Tode seines gemüthskranken Vetters, fiel ihm auch die selbsteigene Regierung des Herzogthums Oldenburg zu. Seine lange Regentenzeit war eine vielbewegte. Nachdem er in den ersten Jahren, unterstützt von dem ausgezeichneten Minister Grafen Holmer, auf allen Gebieten der Verwaltung die bessernde Hand angelegt, auch infolge des Reichsdeputationshauptschlusses vom Jahre 1803 als Entschädigung für die Aufhebung des einträglichen Weserzolles zu Elsfleth eine bedeutende Erweiterung der Grenzen des Herzogthums durch Erwerbung des hannoverschen Amts Wildeshausen und der münsterschen Aemter Vechta und Cloppenburg, sowie den dauernden Besitz des Bisthums Lübeck als eines weltlichen Erbfürstenthums erlangt hatte, wurde seine Thätigkeit in dem ersten Decennium des neuen Jahrhunderts vorzugsweise durch die infolge der geographischen Lage des Landes eingetretenen schwierigen politischen Verhältnisse in Anspruch genommen, welche schon im J. 1806 zu einer, wenn auch nur kurzen, Besetzung des Landes durch die Holländer führten, im J. 1808 den Beitritt des Herzogs zum Rheinbunde veranlaßten und endlich im J. 1811 die Einverleibung des Herzogthums in das französische Kaiserreich zur Folge hatten, nachdem der Herzog jeden ihm von Napoleon angebotenen Ländertausch zurückgewiesen hatte. Der Herzog begab sich nach Rußland, wo er an der Errichtung der russisch-deutschen Legion thätigen Antheil nahm. Im November 1813 kehrte er in die Heimath zurück. Durch den Wiener Congreß wurden ihm, abgesehen von einer geringen Territorial-Erweiterung des Herzogthums, aus dem ehemaligen französischen Saardepartement diejenigen Gebietstheile zuerkannt, aus denen nachmals das Fürstenthum Birkenfeld gebildet ist und der großherzogliche Titel beigelegt, den er jedoch nicht annahm. Im J. 1818 gelangte er durch Cession von Seiten des Kaisers von Rußland auch in den Besitz der Erbherrschaft Jever. Nachdem er eifrig und erfolgreich bemüht gewesen war, die dem Lande durch die Fremdherrschaft geschlagenen Wunden zu heilen, mußte er es in den letzten Regierungsjahren seine Aufgabe sein lassen, die Schäden zu mildern, welche Wasserfluthen und Mißwachs dem Lande verursacht hatten. Am 21. Mai 1829 starb er zu Wiesbaden, wo er wiederholt Kräftigung gegen die sich einstellenden Schwächen des Alters gesucht hatte. – Herzog P. „war eine ernst und nüchtern angelegte holsteinische Natur, ein Herr von klarem Blick, festem Willen und strengstem Pflichtgefühl, als Regent ein Geschäftsmann ersten Ranges, jedem Verdienst gerecht, gleichmäßig und wohlwollend in seinem Urtheil über Menschen und Dinge, unerbittlich gegen Unwahrheit und Heuchelei, ein deutscher Fürst in des Wortes bester Bedeutung. Allem äußerlichen Scheinwesen, allem prunkvollen Treiben abhold, war der Herzog in seinem Privatleben fast bürgerlich einfach; ihm war sein Haus seine Welt, der fürstliche Beruf der Inhalt seines Daseins“. So schildert ihn Jansen (Aus vergangenen Tagen, S. 123), und so lebt sein volksthümliches Bild noch heute in der Erinnerung des Landes, mit dessen Geschicken die seinigen in sturmvoller Zeit während einer 44jährigen Regierung verbunden gewesen sind.[1]

Familie

Peter wurde als der jüngste Sohn des Prinzen Georg Ludwig von Schleswig-Holstein-Gottorp und Sophie Charlotte, Prinzessin von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Beck geboren.

Nachkommen

Aus der Ehe mit Friederike von Württemberg (Lebensrune.png 27. Juli 1765; Todesrune.png 24. November 1785) gingen zwei Söhne hervor:

  • August (1783–1853), Großherzog
  • Georg (1784–1812), Gouverneur von Nowgorod, Twer und Jaroslaw

Fußnoten

  1. „Peter Friedrich Ludwig, Herzog von Oldenburg“ von August Mutzenbecher in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 25 (1887), S. 467–469